Beiträge von -BW-

    Ich kenne einen auf Zulassungsrecht bei Motorrädern spezialisierten Ausbilder der Polizei, der dir da schmunzelnd widersprechen würde. Und der bildet zum Teil auch deutschlandweit die Leute aus, die uns dann anhalten.

    Nee, die Leuchtbilder sind schon sehr unterschiedlich und das ist auch Gegenstand der lichttechnischen Untersuchung innerhalb des Genehmigungsverfahrens.

    Drehst du einen Fernscheinwerfer so tief, dass er den Gegenverkehr nicht mehr blendet hast du einen so hellen Nahbereich, dass du dich selbst blendest, die Pupillen werden klein und du siehst in der Ferne genau nichts mehr. Machst du das mit den H&B-Zusatzscheinwerfern leuchtet das Nebellicht ganz sicher nicht mehr weit genug und du hast auch die Eigenblendung durch das helle Nahfeld.

    Nebelscheinwerfer haben eine recht scharfe Hell./Dunkelgrenze und man kann sie deshalb zur Unterstützung des Abblendlichts relativ hoch einstellen, ohne andere zu blenden. Da das Leuchtbild von NSW aber eher breit als hoch ist fehlt dann die Nahfeldausleuchtung etwas.

    Weil das Leuchtbild eines Fernscheinwerfers, im Gegensatz zu Abblend- und Nebelscheinwerfern, keinerlei annähernd waagerechte Hell-/Dunkelgrenze hat.

    Man kann Fernscheinwerfer, ähnlich wie Tagfahrleuchten, einfach nicht so einstellen, dass Entgegenkommende nicht geblendet werden.

    Nö, die sind zum Teil schon okay.
    Das Problem ist nur, dass "Zusatzscheinwerfer" oft nicht genauer definiert wird. Zusätzlich könnte man bis zu zwei Nebelscheinwerfer oder sogar einen Haupscheinwerfer mit Abblend- und Fernlicht verbauen.
    Wirklich praktikabel sind wegen der vorgeschriebenen Anbaupositionen aber nur Nebelscheinwerfer. Die sind schaltungstechnisch kein Problem weil sie einfach immer zuschaltbar sein dürfen, von der Ausleuchtung kann man sie wegen einer relativ scharfen Hell-/Dunkelgrenze ähnlich wie das Abblendlicht einstellen und kosten nur ab 20 Euro als Spende an die Rennleitung wenn sie unerlaubt eingeschaltet werden.

    "Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für

    Fernlicht oder den Scheinwerfern für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können."


    Fast. Wenn eine Einschaltkontrolle vorhanden ist bitte in grün und nicht blinkend.


    Ergibt sich aus der ersten Antwort. NSW dürfen schaltungstechnisch zu jedem andern Licht zugeschaltet werden.

    Die H&B-NSW wären mit ihrem Steuergerät und dem direkten Batterieanschluss echt schön und gut, sie dürften nur kein integriertes Fernlicht haben.