Ich stimme Dir bzgl. der Vorgehensweise des Kundenservice zu.
Die Antwort hätte ein Roboter auch innerhalb von einer Minute geben können, der anhand von Schlüsselwörtern auf das Anliegen schließt und eine umfassende, allgemein gehaltene Antwort hätte geben können, die u.a. mit großer Wahrscheinlichkeit die von Dir gesuchte Antwort enthalten könnte. Das hätte zudem den Vorteil, dass Du bei erneuter Kontaktaufnahme den Junx und Mädels vom Kundenservice mtteilen könntest, dass das Standardantwortschreiben Dein spezifisches Problem nicht abdeckt.
Allerdings finde ich die Antwort von Honda in der Sache interessant: wenn die Garantiezusage eine Einzelfallentscheidung ist, dann ist eine Absage auch angreifbar. Honda müsste, um Diskriminierungsvorwürfen vorzubeugen, begründen, warum sie in Deinem Fall anders entscheiden als in einem anderen, wenn es um deren (freiwillige, gleichwohl nicht komplett willkürlich eingeräumte) Garantie geht.
Bei Verweigerung der gesetzlichen Gewährleistung liegt die Latte höher: hier muss - soweit ich das aus anderen Foren von Teilnehmern mit juristischem Background bei vergleichbaren Fällen verstanden habe - Honda beweisen, dass eine leichte Überschreitung des Wartungsintervalls ursächlich für den reklamierten Schaden war. Das ist zum Einen schwer zu beweisen und zum Anderen mitunter sehr teuer.
Greeetz, Thomas