Man muss zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Die Garantie ist nicht gesetzlich verankert, es ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers. Man hat keinen Anspruch darauf, sie ist nicht selbstverständlich. Aber es gibt heute kaum ein Hersteller, egal welcher Branche, der keine Garantie gibt. Meist min. 2 Jahre. Zudem kann ein Hersteller, einmal die Garantie gegeben, sie hinterher nicht wieder zurücknehmen.
Dann gibt es da die gesetzliche Gewährleistung. Sie gilt 2 Jahre, nach 6 Monaten jedoch gilt die Beweislastumkehr. Vor der BLU muss der Händler nachweisen, dass ein Mangel erst nach dem Kauf entstand. Nach der BLU muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon seit dem Kauf besteht.
Aber hier bei diesem Fall ist es eben so, dass mehr als 2 Jahre seit Kauf vergangen sind. Keine Garantie, keine Gewährleistung.
Wenn sich ein Benutzerfehler wirklich ausschließen lässt, dann fänd ich es angebracht, dass der Hersteller die Reparaturkosten übernimmt.
Edit: Hab das mit Manfred verwechselt. Stivi hat sie 2015 gebraucht gekauft, da sind die Bestimmungen natürlich anders.