EG-Betriebserlaubnis
Eine EG-Betriebserlaubnis entspricht der national erteilten ABE, kann jedoch von den entsprechenden Behörden aller EG-Mitgliedsstaaten erteilt werden.
Die Prüfung der Fahrzeugteile erfolgt nach den Statuten der EG-Richtlinien die von den EG-Mitgliedsländern gemeinsam festgelegt wurden.
Der Geltungsbereich bezieht sich auf alle EG-Mitgliedsstaaten, eine gesonderte Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr erforderlich.
D. h. das Bauteil ist EG-weit ohne zusätzlichen Nachweis legal verwendbar. Ein schriftlicher Nachweis der Modellzuordnung vereinfacht die Handhabung jedoch oft.
Die Genehmigung kann in der Landessprache der jeweiligen Genehmigungsbehörde verfasst sein, eine Übersetzung ist nicht zwingend notwendig.
Als Nachweis genügt das auf dem Fahrzeugteil angebrachte EG-Prüfzeichen, dessen Grösse. Formgebung und Anbringungsort genau festgelegt ist.
Eine Eintragung der Änderungen in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig wenn der Verwendungsbereich (Modellzuordnung) eindeutig sichergestellt ist.
Hinweis zum EG-Prüfzeichen
Fast alle Bauteile an einem Fahrzeug werden nach EG-Richtlinien geprüft und erhalten daraufhin ein entsprechendes e-Prüfzeichen.
Dies ist in genau spezifizierter Form auf dem Bauteil fest angebracht und ermöglicht die Zuordnung zu bestimmten Fahrzeugtypen.
An Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis (die meisten neueren Motorradmodelle der grossen Hersteller) lassen sie sich ohne weitere Abnahme durch TÜV oder Prüfinstitute verwenden.
Allerdings muss der Geltungsbereich der EG-Betriebserlaubnis (mögliche Fahrzeugtypen und -Arten) und die Anbaulage etc. berücksichtigt werden.
Ggf. muss der Nachweis erbracht oder mitgeführt werden, dass das jeweilige Prüfzeichen für den Verwendungszweck gilt (hier hilft eine Kopie der Genehmigung).