Zur Freigabe von Reifen für Motorräder allgemein:
Nach meiner Erfahrung gibt es bei den Sachverständigen zwei entgegengesetzte Extrempositionen. Die erste Gruppe glaubt ganz fest daran, dass alle Reifen ohne ausdrückliche Freigabe durch den Fahrzeug- oder den Reifenhersteller unzulässig seien. KEINER von denen hat mir je erklären können, warum, oder eine nachvollziehbare rechtliche Begründung geliefert. Das sei so, Punkt. Die andere Gruppe ist der Auffassung, dass die (für alle Reifen vorgeschriebene und vorhandene, kann jeder Sachverständige drauf zugreifen) allgemeine Zulassung für den Straßenverkehr wie ein Teilegutachten anzusehen ist, das wie auch für alle möglichen anderen Teile nicht fahrzeugspezifisch erstellt wird. Wie immer bei einem Teilegutachten sei lediglich eine Anbauabnahme erforderlich (passt die Felgen/Reifen-Kombination, stimmen die Abstände zu Schwinge und ggf. Radabdeckung, wurden Last- und Geschwindigkeitsindices beachtet) und wenn da alles paßt, steht einer Eintragung nichts im Weg. Das ist m.E. logisch, technisch und rechtlich die besser nachvollziehbare Position. Und außerdem das, was ich wollte
.
Wie oft diese Extrempositionen in der großen Schar der Sachverständigen vertreten sind, kann ich nicht sicher beurteilen. Ich vermute, dass die "Selbst-Prüfer und Verantworter" nur eine ganz kleine Minderheit darstellen, vielleicht 5 v.H. Daneben gibt es wohl sehr viele Sachverständige, die sich nicht sicher sind. Eigentlich verstehen sie auch nicht, warum es bei Reifen anders sein sollte als bei allen anderen, auch sicherheitsrelevanten Teilen. Andererseits KÖNNTEN die "ohne Freigabe darf man gar nix eintragen"-Extremisten ja vielleicht recht haben. Um sich dann abzusichern, verlangen diese (ich nenn sie "Angsthasen-") Sachverständigen, dass man vorzeigt, dass die Reifen schon mal für dieses Fahrzeug eingetragen wurden. Dann ist der schwarze Peter woanders...
Zur Eintragung Tourance Next 150/70 hinten:
Man sollte also unbedingt erst einen abnahmewilligen Sachverständigen suchen (mitnehmen: Fahrzeugschein, technische Daten Fahrzeug z.B. von der offiziellen Honda-Seite, Beschreibung Reifen z.B. von einem Onlinehändler), bevor man den Hinterreifen in 150/70 ordert. Telefonisch geht das regelmäßig nicht, da sollte man schon Aug in Aug mit dem Sachverständigen reden. Gerät man an Extremist Nr. 1: weitersuchen. Gerät man an Extremist Nr. 2: prima, klappt. Gerät man an einen Angsthasen: PN mit vollständigem Namen und Postanschrift an mich, dann gibts eine Kopie meiner Abnahme per Post als Argumentationshilfe. Auch dann noch mal hingehen und vor der Bestellung bestätigen lassen (insbesondere bei einer S oder einem Integra, denn meine Abnahme war an einer X), sicher ist (halbwegs) sicher (kriegt man nämlich nur mündlich bestätigt: bau an und komm wieder).
Gruß, Martin
















