Kannst Du beim TÜV, GTÜ, DEKRA erfragen.
Normalerweise ist es so: wenn die Fußrasten dem Originalen entsprechen, ist keine ABE erforderlich.
Das betrifft zB. Ersatz von Polo, Louis etc.
Wenn aber die Form und Größe abweicht, ist eine ABE erforderlich, damit durch das KBA bestätigt wird, dass die den notwendigen Anforderungen entsprechen.
Es macht Sinn das mit einem Telefonanruf beim Örtlichen Prüfverein zu klären.
Die DEKRA hat hier ein komplette Übersicht erstellt:
Motorrad-Umbau: Erlaubt, was gefällt?
Im Grunde kommt es darauf an, ob ein Bauteil Sicherheitsrelevant ist. Und dazu gehören die Fahrer-Fußrasten definitiv dazu.
Oder Bremshebel. Oder Licht etc.