Hallo Reinhard,
grundsätzlich kannst du eine Anzeige direkt und schriftlich bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Das wäre der direkte Weg.
Die wird dann entscheiden, ob überhaupt ein öffentliches Interesse vorliegt (die Polizei meint nicht).
Zu bedenken:
- schilderst du den Tathergang so, wie hier im Forum wird sich die Staatsanwaltschaft auch fragen, ob du selbst genügend Vorsicht hast walten lassen, Abstand gehalten hast, da du mit einer glühenden Zigarettenkippe hast rechnen müssen... (Gefahrenabwehr)
- Klage über die Polizei solltest du dir verkneifen, da diese im Moment angehalten ist, die Anzahl der Strafanzeigen gering zu halten. In den Bundesländern liegen tausende unbearbeitete Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren... siehe Pressemeldungen.
- Die Durchsetzung von Ansprüchen bei Sachschäden ist zivilrechtlich- vom Ausgang, ob überhaupt ein öffentl. Interesse einer Strafverfolgung vorliegt, würde ich mein zivilrechtliches Vorgehen abhängig machen. Anwälte leben vom Rechtsstreit und sehen immer eine Chance ![]()
Viel Erfolg,
Recht haben und bekommen ... ja, du kennst diese Weisheit bestimmt auch...
Gruß
Guido