Stimmt, dass gefiehl mir auch nicht. Auch der Kühler ist bei der X schöner verpackt.
Beiträge von FunBike77
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Servus Acki, meine Favoritin ist die 700X, die S war auch klasse, mir jedoch insgesamt zu klein.
Die 500 F habe ich nur kurz gefahren, die ist ja noch kleiner und schmaler als die S.
Bei ihr gefiehl mir nur die Frontansicht ein wenig besser, ist ja mehr das Hornet Gesicht.
In der aktuellen Ausgabe der Motorrad Zeitschrift sind die beiden ja direkt gegeneinander getestet, hier
schneidet die S insgesamt ein wenig besser ab. Das würde ich auch so unterschreiben. -
ja das war die noch ausstehende Probefahrt der S um einen Vergleich zu haben, herausgekommen ist, beide X und S machen Spaß!! - Im Hintergrund die 500 F ebenfalls zur Probefahrt.
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Wir sind am Samstag in Kettwig - Langenberg - Velbert - Wuppertal - Werden unterwegs gewesen.
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Mich würde mal interessieren was die mit den ganzen bunten Kirmesleuchten an den Fahrschulmoppeds veranstalten.....
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Von der juristischen Abteilung im Hause des ADAC habe ich heute folgende Nachricht erhalten:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zum 19.01.2013 wurde die Richtlinie 2006/126 EG und damit die neue Fahrerlaubnisklasse A2 in nationales Recht umgesetzt. Die Klasse A2 berechtigt gemäß § 6 Abs. 1 FeV zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Nach dem Wortlaut der EU-Richtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen.
Der deutsche Gesetzgeber hat bewusst auf die Einschränkung nach Art. 4 Nr. 3b der Richtlinie verzichtet. Eine solche Begrenzung ist unsinnig, da nicht die Leistung der ungedrosselten Maschine, sondern das Masse-Leistungs-Verhältnis definiert, wie stark das Fahrzeug beschleunigen kann. Die Beschränkung auf eine spezifische Leistung von nicht mehr als 0,2 kW/kg bei einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW ist daher aus Gründen der Verkehrssicherheit sachgerecht und auch ausreichend. Abgesehen davon ist eine Ableitungsregelung in der Praxis kaum kontrollierbar, da die Leistung des Motorrades vor der Drosselung nicht in der Zulassungsbescheinigung vermerkt wird.
Dieses Überprüfungsdefizit besteht auch im Ausland. Deshalb ist das Bundesministerium für Verkehr davon überzeugt, dass es auch dort in der polizeilichen Praxis zu keinen Problemen kommen wird, wenn das Motorrad ursprünglich eine höhere Leistung als 70 kW hatte. Die Europäische Kommission wurde bereits Anfang 2011 über den von Deutschland gewählten Weg der nicht wortgetreuen Umsetzung unterrichtet und hat diesen nicht beanstandet.
Allerdings sieht es beispielsweise das österreichische Verkehrsministeriums in Österreich auch für deutsche Führerscheininhaber als verboten an, mit der Fahrerlaubnisklasse A2 in Österreich ein auf 35 kW gedrosseltes Motorrad zu führen, dessen ungedrosselte Ausgangsleistung über 70 kW liegt. Schwierigkeiten können daher aus unserer Sicht im Ausland in der Praxis nicht ausgeschlossen werden, wobei uns bislang keine belastbaren Erfahrungen oder ein Übersicht über die sonstigen Reiseländer vorliegen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen -
Hallo Berndte und Manfred,
ihr mögt ja Recht haben, das bezweifel ich gar nicht, aber bei einer Polizeikontrolle kann ich schlecht damit argumentieren das das so ist weil Manfred und Berndte das gesagt haben.... Der Kollege Kommissar wird dann sagen das ich
Ne Spaß beiseite, habt ihr ne Quelle für eure Antwort?
Danke Euch! -
Auf dieser niederländischen Webseite steht es ebenfalls, das gedrosselte Motorrad darf nicht mehr als die doppelte KW Leistung haben....
http://www.government.nl/issue…riving-licence-categories
The A driving licence for motorcycles and tricycles
The A driving licence for motorcycles and tricycles is subdivided into three categories, namely A1, A2 and A, depending on the power of the engine. Category A1 can be issued to persons aged over 18. Drivers who have held an A1 licence for at least twoyears can obtain a Category A2 licence if they are aged over 20. Category A licences can be issued to drivers aged 22 and older who have held a Category A2 licence for at least two years. Drivers aged 24 or older can take the Category A exam directly.A1 – motorcycles with a maximum cylinder capacity of 125 cm3, a maximum power of 11 kW and a power/weight ratio of less than 0.1 kW per kg, all-electric motorcycles with a maximum power of 11 kW and a power/weight ratio of less than 0.1 kW per kg and motorised tricycles with a maximum power of 15kW.
A2 – motorcycles with a maximum power of 35 kW and a power/weight ratio of less than 0.2 kW per kg and notderived from a vehicle of more than double its power.
A – motorcycles and motorised tricycles with a power of over 15 kW.
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Hallo Manfred, leider habe ich vom TÜV dazu noch keine Rückinfo erhalten, ich habe bislang nur mit einigen Händlern gesprochen, die sagen jedoch alle das Gegenteil. Bin mal gespannt was und ob ich eine Antwort vom TÜV dazu bekomme.
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Das ist ja auch geil, Du sammelst dann auch Punkte als Österreicher in Flensburg!
Ich habe gerade zu der Führerscheinregelung den TÜV angeschrieben, bin gespannt!