Reifenwechsel in Werkstatt -> 1000 EUR Schaden

  • #31


    Oh, sorry! Missverständnis. So wie Du es nun schilderst, unterschreibe ich das natürlich :hand:

    Einfachheit ist das Resultat der Reife

  • #32

    Ob die Rechnung des HH richtig ist, bezweifle ich. Normaler Weise überprüft ein Fachman den Schaden und macht einen Kostenvoranschlag. Wenn er den Auftrag zu Reparatur bekommt, ersätzt er defeckte Teile durch neue. Die nimmt er entweder aus dem Ersatzteillager oder bestellt sie. Für einen zusätzlichen Aufwand durch den Ausbau von Teilen aus einem anderen Fahrzeug benötigt er das Einverständnis des Auftraggebers.


    Der Reifendienst ist hier zwar als Verursacher des Schadens ausgemacht worden. Das vestreitet er jedoch. Um ihn haftbar zu machen, muß man ihm das nachweisen. Deshalb empfehle ich einen Anwalt hinzu zu ziehen.


    Gerd

  • #33

    Hallo Andreas,


    ich denke dass Du nicht ganz so schlechte Karten hast und würde in jedem Fall versuchen, den Reifenmenschen in Anspruch zu nehmen, dessen Verhalten eine Unverschämtheit ist.


    Ich denke Du hast dabei 2 Probleme:
    1) Der Mangel könnte schon vor dem Reifenwechsel vorhanden gewesen sein.
    Hier würde ich mit der Hondawerkstatt klären, ob der Reifendienst in diesem Fall nicht bei der Montage hätte merken müssen, dass etwas nicht stimmte. Der Montagefehler scheint ja gravierend gewesen zu sein so dass dies für mich naheliegt. Dann jedoch hätte Dich sicher der Reifendienst auf den Fehler aufmerksam gemacht und Dich nicht vom Hof fahren lassen. Tat er aber nicht sondern Du kamst sofort zurück, so dass für mich das Verschulden des Reifenfritzen auf der Hand liegt. Auch würde ich klären, ob Du bei Vorhandensein des Fehlers vor dem Reifenwechsel mit dem Mopped überhaupt bis zum Reifenhändler hättest fahren können - scheint mir nach Deiner Schilderung eher unwahrscheinlich, dann wie vor.


    2) Nachfristsetzung
    Gem. § 636 BGB bedarf es der Fristsetzung dann nicht, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist...
    Hier würde ich den Standpunkt einnehmen, dass die Nacherfüllung durch den Mechaniker nach Deiner Rückkehr versucht wurde aber fehlgeschlagen ist, weswegen dann der Transport zu Honda erfolgte. Dann braucht es die Frist m.M. nach nicht mehr.


    Also, wenn die Rechtschutzversicherung eintritt such Dir einen ordentlichen Anwalt der perfekterweise sowohl im Zivil - als aber auch im Verkehrsrecht bewandert ist. Ich würde mal schauen ob nicht in Deiner Wohnortnähe ein ADAC- Anwalt sitzt. Die Kollegen haben ne Menge Erfahrung in diesen Bereichen, auch wenn es sich tatsächlich nicht um Verkehrsrecht handelt.
    Viel Erfolg!

  • #34

    Moin,



    Nach wie vor nur Indizien, keine handfesten Beweise. Und die Beweise sind nach der Reparatur durch Honda nicht mehr vorhanden. Man muss nicht umsonst Jura studieren, um Anwalt zu werden. Es ist eben nicht so einfach, wie manch einer sich das vorstellt.


    Alsdenn

  • #35


    So so, ganz schön weise......Wegen der Beweise ist ja auch die Rspr. mit der Hondawerkstatt sinnvoll; auch wenn die Teile nicht mehr da sein mögen, der Mechaniker wahrscheinlich schon. Und der könnte durchaus als Zeuge behilflich sein. Wenn man es nicht versucht wird es ganz sicher nicht klappen.

  • #37


    Wenn sie nicht daher kommt hast Du bestimmt Jura studiert....

  • #38


    Doch, doch... die ehemalige SPD Bundestagsabgeordnete Petra Hinz hat das hinbekommen, die war Anwalt ohne Studium!
    Na ja, jedenfalls haben wir jetzt hier mindestens zwei Anwälte (hoffentlich mit Studium) ! Gut zu wissen!


    Werner :obscene-smokingsombrero:

  • #39

    Andreas hat vorgeschlagen das Moped zu Honda bringen zu lassen. Diese Formulierung impliziert für mich, daß dies im Einvernehmen mit dem Mechaniker/Reifenhändler geschah, da dort weder das Knowhow, noch die Teile und Werkzeuge (z. B. für das Auslesen des Steuergeräts) vorhanden war.


    Meine Laienrechtsauffassung: Klar muß ich dem Händler die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, aber wenn der das nicht will, weil er es nicht kann, kann mir als Endkunde daraus kein Strick gedreht werden. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß der Reifenhändler auf sein Nacherfüllungsrecht verzichtet hat und nun für die Kosten aufzukommen hat.


    Die Rechnung vom Honda-Händler finde ich aber auch kritikwürdig: Das klingt für mich so, als sei da der Praktikant tätig gewesen. Über die Rechnung würde ich also im Zweifel auch noch diskutieren.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #40


    Politiker bekommen auch den Doktorgrad ohne selbstständig geforscht zu haben :roll: . Gott sei dank und nicht ohne Grund, werden sie danach nie wieder in der Forschung tätig.



    Ich bin kein Anwalt. Ich möchte nur warnen, denn manchmal wird der Fall zu eindeutig gesehen und man schlägt sich schnell auf die Seite, die einem am sympathischsten ist. Aber auch die Gegenseite wird einen Anwalt bemühen und der wird sich einiges einfallen lassen. Bevor hier voreilige Schlüsse gezogen werden, dachte ich mir, es sollte wenigstens aufgezeigt werden, wie die Gegenseite argumentieren könnte. Ich denke, das ist in einer Diskussion nützlich und sollte erlaubt sein.


    Wer eine Privatrechtsschutzversicherung und viel Zeit+Nerven hat, sollte sein Glück selbstverständlich versuchen.

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