Hupenlautstärke einstellen
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#4 Zitat von mike[wü]Hallo
Habt ihr das gewusst?
Kann das jemand bestätigenGruss Michael
Ich ja
...kann ich auch bestätigen. Durch die Schraube verändert sich der Abstand des "Wagnerschen Hammers" und somit kann man - in Grenzen - die Lautstärke einstellen.
Allerdings braucht man an dem Tröte der NC gar nicht viel rumspielen... Lauter wird's nichtGruß
Knut
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#6 Ich war jahrelang für den Verkauf solcher Hupen von BOSCH verantwortlich und kenne/kannte die
Fertigung in Spanien sehr genau.
Mit dieser Schraube werden Fertigungstoleranzen ausgeglichen (hier ist gibt es keine "High-Tec"-Fertigung,
so eine Hupe wird in der Erstausrüstung für unter 5€ verkauft).
Danach wird die Schraube gegen Verstellen gesichert (meist durch verkleben, eventuell auch durch verkleben
und "überstülpen" einer Kappe).Was für die "Formal-Juristiker": Wenn an der Schraube gedreht wird, ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen!!!
Die Hupe mit ihrem entsprechenden Klang und der Hupenlautstärke ist Bestandteil der Homologation eines Fahrzeuges!
Dasselbe gilt übrigens für dieses "Halteblech/Federblech", dass immer an den Hupen angeschraubt ist. Die Hupe hat NUR in Verbindung mit genau
DIESEM Halte/Federblech seine zugesagte Lautstärke!
Würdest du die Hupe direkt an einen Betonklotz schrauben, würde da kaum "Lärm" rauskommen.
Ein eindrucksvolles Beispiel: Verkauft wurden Hupen mit entsprechenden "Federelementen/Halteblechen" an einen Fahrzeughersteller
im Norden Deutschlands. Die Designer/Ingenieure hatten aber für ein spezielles Sondermodell keinen Platz für genau diese Konstellation
gefunden. Also bauten sie an die Hupe ein kürzeres "Blech" an, damit es passt.
Kurz vor Auslieferung des ersten Fahrzeuges bekamen die Firmen-Juristen "Wind" davon (wer denen das wohl "gesteckt" hat... )
und stoppten die Auslieferung. Es musste ein Platz gefunden werden, bei dem diese Hupe mit dem in der Homologation freigegebenen
Bleches gefunden werden.
Begründung: Stellen Sie sich vor, ein Auto hupt in einer Gefahrensituation, der "angehupte" hört das nicht und es kommt zu einem Unfall.
"Schlaue" Rechtsanwälte stellen dann über Gutachten fest, dass die Lautstärke der Hupe nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen
entspricht und somit nicht denen der Homologation entspricht. Dann hätte dieses Auto eben keine Betriebserlaubnis.
Das wäre dann "irgendwie ein Problem "
Also wurde die Auslieferung solange verschoben, bis ein Platz gefunden wurde, wo die Hupe mit der originalen Befestigung angebaut werden konnte.
Das waren immerhin in Summe 6 Wochen!
(Warum wohl ist bei der NC die Hupe so "merkwürdig außen sichtbar" angebracht? Genau: die wollten die Hupe auch einfach ohne das "blöde" Blech
irgendwo anbauen... mussten dann aber das Blech der Homologation nehmen. Und dann gab es nur noch diesen Platz )Also, wenn schon jemand seine Hupe verändert, dann sollte er bitte UNBEDINGT die mit der Hupe mitgelieferten "Haltebleche" (die als
Resonanz-Federn dienen) mit verwenden. Und die Hupen sollten dann auch nur durch diese Teile gehalten werden, damit sie frei
schwingen können!Natürlich: "Wo kein Kläger, da kein Richter", aber wenn es einmal "Hacke auf Spitze" kommen sollte, dann bedeutet eben ein Betrieb des
Fahrzeuges ohne Einhaltung eines in der Homologation festgeschriebenen db/A Wertes, dass ohne Betriebserlaubnis gefahren wird.
Die gesetzlichen Vorschriften des Lautstärkewertes halten alle "offiziell" angebotenen Hupen ein, wenn sie denn mit dem originalen
"Halteblech" angeschraubt werden und frei schwingen könnenGruß
Andy -
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