Europäischer Gerichtshof verlangt Einhaltung der Asylregeln
http://www.welt.de/amp/politik…ltung-der-Asylregeln.html
ZitatAlles anzeigenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen zentralen Punkt der EU-Asylgesetzgebung geklärt, der indirekt auch die Situation zahlreicher Flüchtlinge in Deutschland betrifft. Die Luxemburger Richter urteilten am Mittwoch, dass ein Grenzübertritt auch dann „illegal“ sein könne, wenn ein EU-Staat die Einreise aus humanitären Gründen und in einer außergewöhnlichen Situation gestattet. Folglich gilt auch dann das Prinzip der Dublin-III-Verordnung, wonach Menschen in dem EU-Staat Asyl beantragen müssen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben.
Also...zurück in die EU-Länder an der Aussengrenze der EU?