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#1.673 Zitat von sin_motoRobert, "Sport ist Mord" ist natürlich nur ein blöder - mit einem Smiley versehener - Spruch, den keiner ernst nimmt.
Sport ist gesund und gerade für einen Bürokrieger, wie ich einer bin, wichtig... .Es grüßt
sin_moto,
der in Wahrheit seine Hanteln seit vier Jahren jeden Tag 320 Mal bewegt...
Ja war ein unwichtiger Spruch schon klar. Er repräsentiert aber leider eine weit verbreitete "Volkskrankheit"...wenn ich den Spruch höre geb ich meinen gut gemeinten Senf dazu. -
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#1.675 Zitat von SuperSportIn einem Land, in dem Plakatierer angeschossen werden, darf man sich auch über tendenziöse Fragestellungen nicht wundern.
Kannst Du mir bitte erklären, welche Umstände das sein sollen, in der das Schießen auf Flüchtlinge berechtigt ist?
Oder inwiefern ich das falsch verstehe, dass das irgendwie aus dem Zusammenhang gerissen sei?
Ich habe gegoogelt, und habe irgendwie nichts gefunden, wie ich das anders interpretieren kann.
Hier Facebookpost der Vize Vorsitzenden der AfD:
Zitat von Beatrix von StorchEs ist so weit. Wir diskutieren (bar jeder Kenntnis) den "Schiessbefehl". (Was für eine Verhöhnung der Mauertoten!) Schießen? An der Grenze? Die Empörung - grenzenlos.
Menschen, die aus Österreich einreisen, haben kein Asylrecht (Art 16 a Abs. 2 GG). Ihnen ist die Einreise zu verweigern (18 Abs. 2 AsylG). Und wenn Sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, "können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen." (§ 11 UZwG).
Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer. Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen. Die Menschen sind in Österreich in Sicherheit. Es gibt keinen Grund, mit Gewalt unsere Grenze zu überqueren.Ihrer Meinung nach soll auf Menschen, die unsere Grenze ohne Erlaubnis überqueren, auch geschossen werden. Und zwar nicht, weil sie jemanden bedrohen oder irgendwas anderes machen, sondern schlicht und ergreifend nur, weil sie die Grenze überqueren.
Bitte erkläre mir, was da aus dem Zusammenhang zitiert wird. Wie gesagt, dass ist ihr Facebookpost, nicht eine Meldung von irgendeinem Nachrichtenportal.
Dazu kommen ja noch ihre Relativierungen, dass sie natürlich keine Kinder erschießen würde, sondern nur Frauen ...
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#1.676 Zitat von henry86Kannst Du mir bitte erklären, welche Umstände das sein sollen, in der das Schießen auf Flüchtlinge berechtigt ist?
Oder inwiefern ich das falsch verstehe, dass das irgendwie aus dem Zusammenhang gerissen sei?
Ich habe gegoogelt, und habe irgendwie nichts gefunden, wie ich das anders interpretieren kann.
Hier Facebookpost der Vize Vorsitzenden der AfD:
Ihrer Meinung nach soll auf Menschen, die unsere Grenze ohne Erlaubnis überqueren, auch geschossen werden. Und zwar nicht, weil sie jemanden bedrohen oder irgendwas anderes machen, sondern schlicht und ergreifend nur, weil sie die Grenze überqueren.
Bitte erkläre mir, was da aus dem Zusammenhang zitiert wird. Wie gesagt, dass ist ihr Facebookpost, nicht eine Meldung von irgendeinem Nachrichtenportal.
Dazu kommen ja noch ihre Relativierungen, dass sie natürlich keine Kinder erschießen würde, sondern nur Frauen ...
Wenn man zitiert sollte man das Zitierte auch korrekt wiedergeben, egal ob radikal links, rechts oder in der mitte. -
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#1.678 Das ist eine an den Haaren herbeigezogene Scheindiskussion. Selbst Frau Petry will sicher nicht aus einem MG-Nest heraus Migranten niedermähen, so wie das jetzt gehypt wird.
Es zeigt aber, dass a) das AfD-Personal noch aus ziemlichen Amateuren besteht, dass sie sich so aufs Glatteis locken lassen, und b) die AfD-Führung leider keinerlei Hemmungen hat, am ganz rechten Rand zu fischen. Bei Höcke liegt der Verdacht nahe, dass er tatsächlich schon im rechtsradikalen Bereich unterwegs ist.
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#1.679 Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.Diese Regelung ist ja keine Erfindung der AfD, als dieses Gesetz erstellt wurde gab es die AfD noch gar nicht (ich gehe zumindest davon aus, dass dieses Gesetz nicht erst vor wenigen Jahren so formuliert wurde).
In vielen anderen Kommentaren hier im thread wird doch immer wieder die Durchführung bereits vorhandener Gesetze gefordert (statt nach neuen Gesetzen zu rufen).
Und auf einmal schreien alle auf wenn es ein Gesetz gibt das den Gebrauch von Schusswaffen beim Grenzübertritt regelt.
Wenn also überhaupt genügend Grenzschutzpersonal an der Grenze vorhanden ist, dann ist dieses Personal legitimiert Schusswaffen einzusetzen, wenn sich eine Person einer Feststellung der Personalien entzieht. So verstehe ich das Gesetz.
Was ich aber auch lese ist die Möglichkeit des Warnschusses wenn die grenzüberschreitende Person die Anweisung möglicherweise nicht versteht, und das dürfte wohl sehr oft der Fall sein.
Ich bezweifle aber dass überhaupt genügend Grenzschützer zur Feststellung der Personalien aller Flüchtlinge vorhanden sind. -
#1.680 Zitat aus der FAZ von heute:
"[Urteil des BGH aus 1988] Darin heißt es, dass ein Polizist niemals auf einen Menschen schießen dürfe, der nur „seiner Anhalteverfügung“ nicht nachkomme, wenn nicht „die ihm bekannten Gesamtumstände auf eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten, wenn der Grenzgänger unkontrolliert entkommt“. Durch die unerlaubte Einreise eines Asylbewerbers ist die öffentliche Sicherheit nicht „erheblich“ gefährdet. Damals stellte der BGH klar: Paragraph 11 des UZwG bezweckt die Sicherung der Grenze „vor besonders gefährlichen Tätern“.
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