Immerhin noch kein Motorrad-Abschuß
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#2 Bring ihn nur auf diese Idee
Ich denke, der zweifelhafte Humor verginge ihm, sobald der erste Strich gerechtfertigt wäre.
Wie viel Humor er tatsächlich hat, zeigt sich, wenn ihm ein Kind mit einem Einkaufswagen eine Beule verpasst.
Darf trotzdem jeder drüber schmunzeln - ich finde den Gag ziemlich flach.
VG Klaus -
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#4 Zitat von sin_motoDas wird ihn nicht stören, denn die Reparatur zahlen dann die Eltern des Kindes... ;).
Das muss nicht unbedingt sein! Es gibt Fälle - wenn ich mich recht erinnere, ist es so, wenn man den Eltern keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorwerfen kann -, in denen weder die Eltern noch die Haftpflichtversicherung zahlen muss. Im Zweifel bleibst Du dann auf dem Schaden sitzen. Vielelicht ist hier im Forum ein RA oder ein Versicherungsfachmann, der es genauer weiß...
Edit: Hab mal kurz gegoogelt, hier stehts: http://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/
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#5 Dafür braucht ihr nichtmal einen RA. Mir passiert - kind mit fahrrad gegen mein parkendes auto ... ende der geschichte ich musste zahlen da die eltern keine Zusatzversicherung für derlei abgeschlossen hatten. Die empfehle ich aber jedem der eigene Kinder hat diese Risikoversicherung oder wie sie sich nennt... kost nurn paar euro zur privathaftpflicht extra.
Sonst verkracht mans sich mit den nachbarn mal ganz schnell -
#6 Nachtrag: das gilt für nicht strafmündige kinder - bei denen die Aufsichtspflicht nicht verletzt wird.
Also z.B. 6 jähriger (ob die eltern nebendran stehen und tadeln oder zuhause sind spielt keine rolle) mit stein in der hand schmeisst die autoscheibe ein ... pech ... Aufsichtspflicht ist nicht verletzt und kind nicht strafmündig... -
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#7 Ich kenne das halt auch aus eigener Erfahrung: Kleiner Sohn (6) steigt aus dem Auto aus und drückt die Tür gegen das daneben stehende, niegelnagelneue Auto. Deren Besitzer, die wir entfernt aus dem Sportverein kannten, waren natürlich sauer. Familien-Haftpflichtversicherung zahlt nicht. Ich hab's dann privat bezahlt
aber man muss ja auch nicht jedes Gesetz verstehen
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#8 Zitat von klaus-0902Wie viel Humor er tatsächlich hat, zeigt sich, wenn ihm ein Kind mit einem Einkaufswagen eine Beule verpasst.
Damit wollte ich wirklich keine Diskussion um Haftungsfragen anzetteln, nur andeuten, dass einem solchen Komiker ein eigener materieller Schaden vermutlich viel näher geht als ein fremder Personenschaden. Üble Unterstellung - klar, weiß ich, aber ich stehe dazu.
Aber ohne den Vergleich hätte ich von Hesls und Ahms interessanten Fällen nie erfahren. Lehrreich - Danke
VG Klaus -
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#9 Zitat von HeslIch kenne das halt auch aus eigener Erfahrung: Kleiner Sohn (6) steigt aus dem Auto aus und drückt die Tür gegen das daneben stehende, niegelnagelneue Auto. Deren Besitzer, die wir entfernt aus dem Sportverein kannten, waren natürlich sauer. Familien-Haftpflichtversicherung zahlt nicht. Ich hab's dann privat bezahlt
aber man muss ja auch nicht jedes Gesetz verstehen
Ich dachte bis eben, dass solche Parkrempler mit der KFZ-Haftpflicht abgegolten sind?!
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#10 Zitat von PilzpfanneIch dachte bis eben, dass solche Parkrempler mit der KFZ-Haftpflicht abgegolten sind?!
Unsere KFZ-Haftpflicht hat sich damals mit dem Hinweis auf "Kind unter 7 Jahre" geweigert, das zu zahlen. Und wenn, wäre es auch blöd gewesen, weil wir dann höhergestuft worden wären und den Schaden dann auch selbst bezahlt hätten. Und die Private Haftpflicht zahlte auch nicht
Man kann sich dann natürlich nen Anwalt nehmen, aber der ist nach zwei oder drei Briefen teurer als der Schaden, um den es ging...
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