anderen Reifen

  • #1

    Hi Leute hab mal eine Frage:
    Kann man auch einen breiteren Reifen auf die Honda Nc 750 s drauf machen z.B. einen 170 oder 180,
    da mir der 160/60/17 ein wenig zu schmal ist.

  • #3

    Ich wollte hald wissen ob man einen breiteren Reifen auf die Originalfelge bekommt und ob da was dagegen spricht.

  • #4

    Ein 170er sollte mit eintragen maximal möglich sein. Ob sich das dann noch gut fahrt steht auf einem anderen Blatt. Wenn es um bessere Handlichkeit und nicht um Optik geht raten Experten ehr zu einem 150er Hinterreifen.

    Gruß aus Potsdam


    I Love My Bike

  • #5

    Ein BT023 ist im Vergleich zum Z8 eine ganze Ecke breiter, das sieht man deutlich. Geh mal zum Gummi-Dealer deines Vertrauens und lass dir ein paar passende Exemplare zeigen. 160 ist nämlich nicht gleich 160, da gibt es einzuhaltende Toleranzen und die werden je nach Hersteller unterschiedlich ausgelegt.

  • #6


    Ja, Du darfst bei der NC einen 170er Reifen montieren.
    Das musst Du aber beim TÜV eintragen lassen.

    Allerdings ist nur ein 170er Reifen mit einem Datenblatt nach E.T.R.T.O zulässig,
    bei dem explizit die Meßfelgebreite von 4.5 Zoll für ein 170er Reifen aufgeführt ist.


    Wichtig:
    Wenn die 4.5" Meßfelgenbreite bei dem 170er im Datenblatt nicht aufgeführt ist und dort z.B. 5" steht, wird Dir der TÜV den Reifen nicht eintragen!
    Also bitte genau beachten und zuvor vom Hersteller das Datenblatt nach E.T.R.T.O für einen 170er zusenden lassen.


    Mit einem 170er hast Du eine Reifenbreite von 180 mm.


    Ich habe Dir als Anlage ein paar Datenblätter beigefügt, welche Du bei der NC fahren darfst.


    Was dagegen spricht? Nicht viel.
    Bei uns in Herbertingen fährt eine NC700X mit einem 170er MPR3.
    Ich hab´s getestet und bin ganz gut damit klar gekommen.


    Er steht einfach auf breite Reifen und hat das eigentlich nur aus optischen Gründen gemacht.

    Durch den 170er und die gleichbleibende Maulweite wird die Reifenkontour etwas runder und das Fahrverhalten kippeliger.
    Der Abstand vom Reifen zur Schwinge wird kleiner. Der Abrollumfang wird etwas größer.
    Dadurch ändert sich "minimal" die Vmax und die Tachoabweichung, was aber im gesetzlichen Rahmen bleibt.


    Viele Grüße
    Harry

  • #7


    Aber Hallo, das ist wohl eine tolle Kompetente Auskunft
    Super geschrieben tolle Anhänge Danke auch wenn ich das in der Schweiz nicht brauche,ist aber allemal beeintruckend.

  • #8

    [/quote]
    Aber Hallo, das ist wohl eine tolle Kompetente Auskunft
    Super geschrieben tolle Anhänge Danke auch wenn ich das in der Schweiz nicht brauche,ist aber allemal beeintruckend.[/quote]


    Tja, sowas kommt halt eben von Harry. Dafür ist er u. a. bekannt :clap:

    Gruß uss Kölle, Pitter


    Lerne aus der Vergangenheit
    et hät noch immer jot jejange
    (es ist noch immer gut gegangen)

  • #9

    OK,
    wie sieht's andersrum aus.
    Wuerde meiner Frau immer noch gern 'nen 150iger hinten aufziehen.
    Hier im Forum war doch mal ein Kollege
    der nach eigener Aussage ein Gutachten hat.
    Wollte mir 'ne Kopie schicken, damit ich hier
    in Hamburg mal damit zur moeglichen Abnahme losziehen.
    Hat leider nicht geklappt.


    Hat denn hier noch jemand 150iger am Fahren?

    Gruss
    Rallebiker

  • #10


    Schicke mal „NCX_B“ eine PN, er hat meines Wissens nach ein Gutachten für 150er.

  • Hey,

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