Zitat von Jo60Alles anzeigenIch habe vor, meinen alten FS gegen der EU-FS umzutauschen.
Auf welche Klasse muss ich achten, um keine Einschränkungen bezüglich Anhängelast, max. Fahrzeugmasse usw. zu befürchten.
Ich darf ja mit dem alten 3er noch 7,5 t LKW und Züge bis 11 t oder so fahren.
Bei mir wurden vor vielen Jahren die Führerscheinklassen 5 und 3 (Erwerb: November 1984) umgewandelt. Seither sind in Spalte 12 die Kennziffern 171, 174, 175 und 79 (C1E>12000kg,L<=3) eingetragen. Beim Erwerb der Klasse A wurden die Kennziffern beibehalten, d. h. ich darf im Wesentlichen weiterhin das fahren, was ich zum Zeitpunkt des Erwerbs der jeweiligen Führerscheinklasse fahren durfte.
Der Eintrag "79 (C1E>12000kg,L<=3)" bedeutet:
"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen."
Ob sich beim Umtragen alter Führerscheinklassen in neue EU-Führerscheinklassen inzwischen etwas geändert hat, das weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass weiterhin Besitzstandswahrung gilt. Irgendeine Kennziffer wird es schon geben, die das in Deinem Fall berücksichtigt.
Zitat von NoOneAlles anzeigen
das stimmt so nicht.
Sorry, falls ich falsche Angaben gemacht habe. Im noch aktuellen Fahrschulbuch steht an der Stelle "zulässige Gesamtmasse" - womit ich mich dank alter Führerscheinklassen 3 und 5 nicht näher befassen musste. Ich meine, der Fahrlehrer hat auch etwas von tatsächlicher Gesamtmasse erzählt.
Mit netten Grüßen
Karl