Neue Führerscheinklassen - Die Führerscheinreglung 2013

  • #11


    Bei mir wurden vor vielen Jahren die Führerscheinklassen 5 und 3 (Erwerb: November 1984) umgewandelt. Seither sind in Spalte 12 die Kennziffern 171, 174, 175 und 79 (C1E>12000kg,L<=3) eingetragen. Beim Erwerb der Klasse A wurden die Kennziffern beibehalten, d. h. ich darf im Wesentlichen weiterhin das fahren, was ich zum Zeitpunkt des Erwerbs der jeweiligen Führerscheinklasse fahren durfte.


    Der Eintrag "79 (C1E>12000kg,L<=3)" bedeutet:
    "Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen."


    Ob sich beim Umtragen alter Führerscheinklassen in neue EU-Führerscheinklassen inzwischen etwas geändert hat, das weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass weiterhin Besitzstandswahrung gilt. Irgendeine Kennziffer wird es schon geben, die das in Deinem Fall berücksichtigt.



    Sorry, falls ich falsche Angaben gemacht habe. Im noch aktuellen Fahrschulbuch steht an der Stelle "zulässige Gesamtmasse" - womit ich mich dank alter Führerscheinklassen 3 und 5 nicht näher befassen musste. Ich meine, der Fahrlehrer hat auch etwas von tatsächlicher Gesamtmasse erzählt. :oops:


    Mit netten Grüßen
    Karl

  • #12

    Hmmm... Wie ist das denn bei folgendem Fall:
    Mein Vater hat den uralt Führerschein der ihn berechtigt eine 125er zu fahren, ohne das er jemals einen Moppedschein gemacht hat. Könnte er dann also lediglich die Praktische Prüfung für A2 ablegen und damit dann Moppeds bis 48 PS fahren?

  • #13


    Eben gelesen:


  • #14


    Meines Wissens nach ja. Allerdings wird kein Fahrlehrer seinen Zögling nur mit praktischer Prüfung auf die Strasse lassen (gewissenlose Discountfahrschulen mal ausgenommen...). Wenigstens ein paar Übungsstunden wirds schon geben müssen.

  • #15


    Coole Zusammenfassung. Vielen Dank dafür. Daraus ergibt sich aber eine Frage.


    Fallbeschreibung:
    Jemand ist im Besitz einer 1b(A1) Klasse und hat über 10 Jahre Erfahrung (nachweisbar). Um A (beschränkt) zu erwerben, ist nach der momentanen Lage die theoretische und praktische Prüfung notwendig. Um die Klasse A2 zu erwerben, sind ab dem 19.01.2013 zwei Jahre Praxis und nur noch die praktische Prüfung notwendig. Gilt das für jemanden mit über 10 Jahren Erfahrung auch? Sprich, kann jemand gleich am 19.01.2013 die praktische Prüfung ablegen? Oder müssen ab dem 19.01.2013 auch die zwei Jahre abgewartet werden?


    Lieben Dank.

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

  • #16

    hey,


    so wie ich das gelesen hab hast du über 10 Jahre den A1, das heißt, dass du mindestens 26 bist :D Dann dürftest du den A Direkt machen und müsstest nicht A Beschränkt machen ;). Nur wie das dann mit Theorie und so ist kann ich dir nicht sagen. Aber wenn du trotzdem A Beschränkt machen wolltest, was geht, müsstest du nicht nochmal 2 Jahre warten ;)

    Viele Grüße Dominik


  • #17


    Kommt drauf an, was du meinst. Heute kann er den A offen direkt machen. 2013 MUSS er erst den A2 machen und dann auf A erweitern. 2 Prüfungen also, doppelte Kosten (die noch NIEMAND kennt... :whistle: )



    Alle Pflichtstunden (Theorie & Praxis) werden bei vorhandenem 1b halbiert. Also 6x Theorie + Prüfung, 3x Landstrasse, 2xAutobahn, 1xNacht Praxis + Prüfung. Zusätzlich halt eventuelle Übungsstunden. Und die werden kommen, weil dich kein Fahrlehrer - egal wie lange du deinen Schein hast - sofort auf seine große Maschine läßt... Trotzdem ist es möglich, den neuen Schein auch heute noch deutlich unter 1000 € zu machen.



    Wie? Warum muß er nicht warten? Wenn er ihn heute macht (beschränkt) klaro. Die Wartezeit kannst du dir aber schenken - mach direkt den offenen! Meine Fahrschule hatte als A(beschr.) ne Gladius (600ccm, 34PS Drossel) und als A(offen) ne GSR600. Gewichtsmäßig kein Unterschied - und davor hatte ich anfangs Bedenken, als ich noch nicht wußte, was die Schule für Mopeds hat.

  • #18


    Mit 26 kann er doch auch nach dem 19.1 den A direkt machen. Da wurde das Alter doch sogar von 25 auf 24 heruntergesetzt ;)



    Ich glaube da hatte ich was von soranex falsch verstanden :D

    Viele Grüße Dominik


  • #19


    Diese Frage ist, soweit ich es richtig gesehen habe, noch nicht beantwortet worden. Ja, Du musst tatsächlich sehr aufpassen. Und zwar hat, zumindest vor 10 Jahren, das Landratsamt gerne bei der Klasse CE was unterschlagen. Die Klasse MUSS aktiviert sein. Im Feld 12 (Beschränkungen) muss dann bei Dir folgendes stehen: 79 (C1E > 12000kg, L <= 3). Allerdings ist dieses nur bis zu Deinem 50. Lebensjahr gültig (Feld 11). Ab dieser Zeit muss man (wie die Berufsfahrer auch), sich alle 5 Jahre einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

  • #20


    Vielen Dank für's Kompliment! Ich bin leider schon 10 Jahre älter und habe bereits die Klasse A (direkt mit 25). ;) Doch ich kenne paar Leute die den 1b(A1) FS haben. Deswegen ergab sich die Frage, die somit beantwortet ist. Wenn man ab dem 19.01.2013 nicht mehr zwei Jahre warten muss, ist es perfekt. Dann macht es Sinn bis dahin zu warten, da man sich dann die theoretische Prüfung erspart.


    Klar, man könnte direkt die Klasse A machen. Aber ich denke, da müsste man dann den Führerschein richtig machen. Mit allen Pflichtstunden usw... Da zwichen A1(1b) und A (unbeschränkt) schon Welten liegen.


    Den stufenweisen Aufstieg ab dem 19.01.2013 finde ich gut. A1 => A2 => A. Mit jeweils zwei Jahren Praxis dazwischen. Wer will, kann sich dann langsam steigern. Ohne den Führerschein komplett neu machen zu müssen.


    Beste Grüße
    Robbie

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

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