Rückforderungsmöglichkeit der Bearbeitungsgebühr läuft aus!

  • #11


    Das ist richtig.
    Diese Frist bezieht sich auf alle Kredite, die in den letzten zehn Jahren zur Auszahlung gekommen sind, aber es gibt noch eine andere Frist, und zwar eine, die zum 31.12.2014 abläuft.
    Alle Rückforderungen, die ab dem 1.1.2015 bei den Banken eingehen, sind gegenstandslos.
    Also das Schriftstück möglichst am Wochenende vorbereiten, am Montag zur Post bringen und als "Einschreiben mit Rückschein" an die entsprechende Bank senden.


    Es grüßt
    sin_die-zeit-drängt... :confusion-waiting:

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  • #12

    Noch ein ABER:
    Die Frist zum Ende dieses Jahres gilt für in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte.
    Für im Jahr 2012 gezahlte Bearbeitungsentgelte gilt die Frist bis zum Ende des nächsten Jahres!


    Mein HH hat mir im Mai 2012 239€ "Werbungskosten für Finanzierung" in Rechnung gestellt.


    Weiß jemand ob das unter die hier besprochene Regelung fällt?

  • #13

    also ich habe für die 50/50 nichts extra bezahlt, keine Pseudogebühr oder Werbungskosten
    ich werde diese schon 1 Jahr früher bezahlen ohne Gebühr für vorzeitige Bezahlung


    andererseits suche ich gerade die Unterlagen von 2 Krediten zusammen, da gibts demnächst noch richtigen Geldregen :dance:


    Gruß RX9

  • #14

    [url=http://i2.web.de/image/012/30245012,pd=1,f=size-xxl.jpg]Dieser Cartoon passt dazu[/url] :mrgreen:

  • #15

    Gestern kam ein Brief von der Postbank:


    Sehr geehrter...
    vielen Dank für Ihren Brief vom 11.12.2014.
    Gern prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht...
    Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um Erstattung des Bearbeitungsentgelts gebeten.
    Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte.
    Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung - vorausgesetzt, Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt...


    Klingt nicht direkt schlecht,
    findet
    sin_moto,
    der auf einen unerwarteten Geldsegen hofft... :twocents-mytwocents:

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  • #16

    so ähnlich formuliert habe ich ebenfalls von der TARGOBANK einen Brief bekommen und genau eine Woche später war das Geld auf meinem Konto.
    Allerdings ohne jegliche Anerkennung von Zinsen.
    Eh ich jetzt die Sache einem Anwalt übergebe und ich mich ( trotz Rechtsschutzversicherung ) wegen 96,70 € vllt. ein halbes Jahr vor Gericht rumstreiten muss, nehme ich was ich bekommen habe und verzichte großzügig auf die Zinsen.


    "" Lieber den Spatz in der Hand wie die Taube auf dem Dach ""



    Gruß Mirko

  • #17

    Heute hat mir die Postbank 320 € Beratungsgebühr zurücküberwiesen….
    Einen Brief habe ich noch nicht, nur das Geld auf dem Konto… ;).


    Es grüßt
    sin_reich... :clap:

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  • #18


    Also meine Bearbeitungsgebühr der Postbank ist auch heute eingetroffen aber samt Zinsen. :dance:
    Einen Brief gab es bisher auch noch nicht.


    Habe beide Aufforderungen auf Rückzahlung der Gebühr am 12.12.14 versendet, die Toyota-Bank zahlte schon am 19.12.14, voll Turbo.


    Danke nochmals an dich sin_moto du hast durch deine Erinnerung hier mich erst auf die Idee gebracht.
    So habe ich von 2 Banken knapp 1100,-€ überwiesen bekommen.


    Gruß RX9

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