Zitat von Stephan89Alles anzeigenEs gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren!
Das ist richtig.
Diese Frist bezieht sich auf alle Kredite, die in den letzten zehn Jahren zur Auszahlung gekommen sind, aber es gibt noch eine andere Frist, und zwar eine, die zum 31.12.2014 abläuft.
Alle Rückforderungen, die ab dem 1.1.2015 bei den Banken eingehen, sind gegenstandslos.
Also das Schriftstück möglichst am Wochenende vorbereiten, am Montag zur Post bringen und als "Einschreiben mit Rückschein" an die entsprechende Bank senden.
Es grüßt
sin_die-zeit-drängt...