Schaden durch Unfallgegner grundsätzlich über Versicherung ?

  • #1

    Soll man auch einen kleinen Schaden grundsätzlich mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen?


    Liebes Forum,
    es geschah auf einer wenig befahrenden AB in der Pfalz- auf einmal kommt mir aus dem Nichts ein schwarzes armlanges schwarzes Etwas entgegen geflogen.
    Erst Adrenalinschub, dann versuchen auszuweichen, Maschine stabilisieren, Muskeln anspannen, falls der Abflug droht... der Schutzengel hat dann geholfen.


    Glück gehabt: Eine gelöste Plastikabdeckung einer Baumaschine auf einem PKW Anhänger streifte mich leicht.
    Blinker vorne rechts abgebrochen und leichte Kratzer am Plastik an meiner X, die man professionell wegpolieren kann.


    Ich denke, das Ganze wird sich im Bereich um die 100 bis 150 Euro an Kosten belaufen. Der Unfallgegner, Geschäftsführer eines Gartenbaubetriebes meinte, er habe den Vorfall nicht seiner Versicherung gemeldet. Ich habe es dagegen einen Tag später bei seiner Versicherung angerufen.


    Jetzt meine Frage: soweit ich weiss, steht einem Geschädigten eine sogenannte Kostenpauschale für die Aufwendungen der Schadenbeseitigung zu. Die möchte ich auf jeden Fall in Rechnung stellen, da mich die Sache Zeit kostet. Nicht falsch verstehen, hier soll nicht der Schaden maximiert werden, ich sehe den Zeitaufwand als das grösste Übel...


    Soll man grundsätzlich - auch bei Bagatellschäden- über die Versicherung des Unfallgegners gehen? Stellt man die Forderung an den Unfallgegner direkt, wird dieser sicherlich anfangen zu diskutieren, so meine Befürchtung. Wie sind eure Erfahrungen??? Danke für einen guten Rat?

  • #2



    Diese Erfahrung habe ich auch bemacht.Deshalb mache ich alles über Versicherung.(zum Glück selten) Der Verursacher kann dann mit seiner Versicherung diskutieren.
    Oder den Schaden selbst übernehmen.Ihm entsteht dadurch kein Nachteil.

  • #3

    Der Verlauf ist doch so:
    Er muss den Schaden seiner Versicherung melden, du deinen bei deiner.
    Kosten Voranschlag holen und einreichen.
    Meldet er Ihn nicht...hast du ein Problem.


    Bei solchen Sachen geh ich immer zum Anwalt,der wickelt alles ab...und seine Provision bekommt er von der Gegenseite.
    Das ganze kostet einen nix...und die ganze Lauferei bleibt einen auch erspart.


    Da du keine Polizei dazu geholt hast, kann ich für Dich nur hoffen, deine Unfall Gegner gibt den Schaden auch zu, muss er nämlich nicht.


    Eventuell ist es für Ihn auch lukrativer, wegen Selbstbeteiligung oder Hochstufung, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

  • #4

    Das stimmt so aber nicht.


    Ich melde den Schaden SEINER Versicherung.Nicht meine.Was soll die denn damit.Seine Versicherung schreibt Ihn dann an und klärt das.Mit einem Sachverständigen z.B.
    Und zahlt dann auch ohne "Geständnis" des Verursachers.


    Polizei kommt bei Bagatellunfällen nicht mehr !!! Nur Personenschaden.

  • #5

    die Schadenaufwendungspauschale beträgt 40,-€
    Bei einem Unfall sollte mit dem Unfallgegner ein Schadensprotokoll(das jeder von seiner versicherung erhält und mit führen sollte) erstellt werden,was man vorort macht ,dann jeder Unfallbeteiligter unterschreibt. Bilder machen nicht vergessen.
    Wenn die Versicherung sich später querstellt hätte man besser mit dem Unfallgegner direkt abgerechnet,oder man braucht doch wieder ein Anwalt.so eine Sache ist immer nervig.
    Gruss Uwe

  • #6

    Ja, genau, man will die Zeit minimieren, die man braucht, das Ganze abzuwickeln. Schaden wurde schriftlich zugegeben und auch Beweisfotos sind eindeutig. Unfallverursacher hat sich seine Abdeckplatte 300 Meter wieder besorgt und wurde dabei fotografiert... Ich denke langsam auch, dass der Weg über die Versicherung am besten ist. Frage ist, ob man seinen Anspruch von vorne rein bei der Versicherung geltend macht oder erst dann, wenn es Probleme gibt mit der Firma des Verursachers. Vorteil für mich, keinen Unfallbericht an die Versicherung schreiben und keine Formulare ausfüllen...


    Danke für den Hinweis mit den 40 Euro, da schweben im Netz Zahlen zwischen 10 und 50 Euro herum.

  • #7

    Wenn Du den Schaden mit 150,-€ bezifferst (+ m.E. 20,- € Pauschale) und damit zufrieden bist, würde ich den Gegner darauf ansprechen. Das ist schnell, fair und günstig.


    Will er nicht zahlen, kannst Du immer noch an seine Versicherung herantreten.


    Viel Glück,
    Pietzt

  • #8

    Ich kann dir zur besten Stategie zwar keine fundierten Tipps geben, will dir aber zu deinem Schutzengel gratulieren.
    Ich hoffe, der Schaden lässt sich schnell beheben und du bekommst ws dir zusteht.
    VG Klaus ;)

  • #9

    War bei einer Versicherung tätig...


    1. Wie schon erwähnt sind pol. Aktenzeichen und Unfallprotokoll mit Fotos sinnvoll
    (Problem ist das du beweisen musst, dass das Teil von dem Verursacher stammt und das wird ohne Zugabe von dem nicht leicht)


    2. Versicherungsdaten austausch (http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf)


    3. Kontrollieren ob der Verursacher das seiner Versicherung gemeldet hat um Verzögerung zu vermeiden. Dabei gleich Schadensnummer erfragen.


    4. Gutachten über den Schaden erstellen und an die Versicherung mit der Schadensnummer senden


    5. ERST WENN DIE GEGNERISCHE VERSICHERUNG DEN SCHADEN ABLEHNT ANWALT EINSCHALTEN UND DAS DER EIGENEN VOLLKASKO MELDEN (WENN GEWÜNSCHT)


    :)

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