Soll man auch einen kleinen Schaden grundsätzlich mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen?
Liebes Forum,
es geschah auf einer wenig befahrenden AB in der Pfalz- auf einmal kommt mir aus dem Nichts ein schwarzes armlanges schwarzes Etwas entgegen geflogen.
Erst Adrenalinschub, dann versuchen auszuweichen, Maschine stabilisieren, Muskeln anspannen, falls der Abflug droht... der Schutzengel hat dann geholfen.
Glück gehabt: Eine gelöste Plastikabdeckung einer Baumaschine auf einem PKW Anhänger streifte mich leicht.
Blinker vorne rechts abgebrochen und leichte Kratzer am Plastik an meiner X, die man professionell wegpolieren kann.
Ich denke, das Ganze wird sich im Bereich um die 100 bis 150 Euro an Kosten belaufen. Der Unfallgegner, Geschäftsführer eines Gartenbaubetriebes meinte, er habe den Vorfall nicht seiner Versicherung gemeldet. Ich habe es dagegen einen Tag später bei seiner Versicherung angerufen.
Jetzt meine Frage: soweit ich weiss, steht einem Geschädigten eine sogenannte Kostenpauschale für die Aufwendungen der Schadenbeseitigung zu. Die möchte ich auf jeden Fall in Rechnung stellen, da mich die Sache Zeit kostet. Nicht falsch verstehen, hier soll nicht der Schaden maximiert werden, ich sehe den Zeitaufwand als das grösste Übel...
Soll man grundsätzlich - auch bei Bagatellschäden- über die Versicherung des Unfallgegners gehen? Stellt man die Forderung an den Unfallgegner direkt, wird dieser sicherlich anfangen zu diskutieren, so meine Befürchtung. Wie sind eure Erfahrungen??? Danke für einen guten Rat?