Nach Unfall lieber nicht zum Händler?

  • #1

    Nach meiner Kenntnis legen die HH eine (elektronische) Akte für jedes Fahrzeug an und protokollieren alle Informationen.
    Wäre es dann z. B. nach einem Unfall oder einer anderen Beschädigungen nicht besser, zu einer anderen (NICHT-Vertrags-)Werkstatt zu gehen, um eine Kennzeichnung als Unfallmaschine oder den Entfall von Garantieansprüchen zu umgehen?
    Was meint ihr?

  • #2

    Ich meine, wo ist das Problem? wenn das Mopped einen Unfall hatte, musst Du es doch eh beim Verkauf angeben! oder wie würde Dir es gefallen wenn jemand da etwas verschweigt? nennt sich übrigens Betrug, eventuell Kaufvertrag mit bewusstem Verschweigen kann rückgängig gemacht werden. Sollen Sie es doch eintragen...behandele andere so wie Du behandelt werden möchtest...


    Sorry, aber ich finde Frage ziemlich daneben...


    Historie: Honda CY50, Yamaha DT 50 MX, Honda CB450S , Honda CB250G , Honda NTV 650, BMW R1200C, Yamaha XT350, Kawasaki KLE500, BMW K75 Basic, BMW K75S, BMW R1100GS, NC700XD Now: NC750XD & R1150GS

  • #3

    Protokolliert wird nur, wenn Dein HH den Schaden auch repariert, ansonsten nicht.


    Grundsätzlich finde ich es überhaupt nicht in Ordnung so etwas zu vertuschen!
    Es ist nichts dabei, wenn man mal einen Rutscher oder einen Umfaller hatte.
    Dazu sollte man stehen und den Schaden kann man ja wieder reparieren.


    Deshalb sollte bei einem Verkauf der Käufer oder Händler immer informiert werden!


    Darüber zu schweigen oder der Versuch das zu vertuschen finde ich echt daneben.


    Viele Grüße
    Harry

  • #4

    Das nennt man auch arglistige Täuschung und ist strafbar. Tu dir einen Gefallen und geb den Schaden beim Verkauf an. Das geht echt nicht in Ordnung du willst doch auch nicht beschi**** werden oder?

  • #5

    Nun mal langsam: Mir ging es nicht darum, beim Verkauf irgendetwas zu vertuschen oder zu verheimlichen.
    Meine Fragestellung bezieht sich lediglich auf den Status beim HH. Ich fände es nämlich zum Beispiel nicht sehr erstrebenswert, z. B. bei einem defekten Blinkrelais oder was auch immer zu hören zu bekommen, dass das sicherlich auf den gleichen Schaden zurückzuführen ist, der vor einem halben Jahr zum Wechsel eines Rückspiegels geführt hat (ebenfalls als Beispiel) und eine Reparatur auf Garantie daher nicht möglich ist.
    So ehrlich wir hier alle sein mögen, in der Praxis werden oft Zusammenhänge konstruiert, die nicht unbedingt plausibel sind. Ich habe mich zum Bespiel gewundert, dass mein HH bei der Garantiereparatur eines Schlosses wissen wollte, ob ich denn auch die Einfahrinspektion gemacht hätte.

  • #6


    WAS IST DAS DENN? - Einfahrinspektion? Bitte um Erklärung.

  • #7


    Moin,


    ich denke es ist die 1000. gemeint.


    bikende Grüße,


    Roger

    Wenn es zum heulen nicht reicht, lächeln!


    Member of NOTHING


    XS400,XS750,DR400,XZ550,XT600,XT500,XT500S,R80G/S,XJ900S,XL500R,VF1000F,KLR250,XJ600,XJ900S,Vision110,NC700X,XT1200Z

  • #8

    Moinsen,


    Wenn die 1000er Inspektion nicht im ersten Jahr gemacht wird erlischt die Honda Garantie, deshalb die Nachfrage.


    Wurde mir so von ZRM erzählt.


    hth
    Sven

  • #9

    Von denen wurde mir so auch einiges erzählt, was nicht mal ansatzweise mit Garantieansprüchen zutun hat. Absolut nicht empfehlenswerter HH


  • #10

    ..... also jetzt muß ich dem Mitglied schnuschnau doch mal beispringen zur Verteidigung ......


    Wenn es schon um Rechtsfragen geht, dann haben wir auch den Datenschutz zu beachten. Wem ich wann und wieviel von meinen Daten geben und anvertrauen will, das entscheide immer noch ich selber, letztlich steht dahinter die Überlegung, daß damit andere Leute keinen Hutzeputz treiben können.


    Das hat, worauf unser Mitglied schon selber völlig zu Recht hingewiesen hat, überhaupt nichts zu tun mit der Offenbarungspflicht beim Weiterverkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs. Diese rechtliche Verpflichtung besteht gegenüber dem Käufer sowieso, und zwar sind Unfälle sogar ungefragt mitzuteilen, andere Vorkommnisse als Unfälle (z.B. Blechschäden, Kratzer usw.) auch, allerdings nur auf entsprechende ausdrückliche Nachfrage.


    Gegenüber dem Hondahändler, bei dem ich Rechtsansprüche auf Garantieleistungen geltend machen will, bin ich natürlich vertraglich ebenfalls verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, andernfalls begehe ich einen Vertragsbruch und setze mich der Gefahr aus, dafür haftbar / schadensersatzpflichtig gemacht zu werden.


    Soweit rechtlich alles klar ? Gut, dann können wir jetzt gerne anfangen zu moralisieren - aber auch das ist ein ganz anderes Thema.

    Gruß NOVICE
    ich habe keine MACKEN, das sind special effects

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