Zitat von NoviceAlles anzeigen..... also jetzt muß ich dem Mitglied schnuschnau doch mal beispringen zur Verteidigung ......
Wenn es schon um Rechtsfragen geht, dann haben wir auch den Datenschutz zu beachten. Wem ich wann und wieviel von meinen Daten geben und anvertrauen will, das entscheide immer noch ich selber, letztlich steht dahinter die Überlegung, daß damit andere Leute keinen Hutzeputz treiben können.
Das hat, worauf unser Mitglied schon selber völlig zu Recht hingewiesen hat, überhaupt nichts zu tun mit der Offenbarungspflicht beim Weiterverkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs. Diese rechtliche Verpflichtung besteht gegenüber dem Käufer sowieso, und zwar sind Unfälle sogar ungefragt mitzuteilen, andere Vorkommnisse als Unfälle (z.B. Blechschäden, Kratzer usw.) auch, allerdings nur auf entsprechende ausdrückliche Nachfrage.
Gegenüber dem Hondahändler, bei dem ich Rechtsansprüche auf Garantieleistungen geltend machen will, bin ich natürlich vertraglich ebenfalls verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, andernfalls begehe ich einen Vertragsbruch und setze mich der Gefahr aus, dafür haftbar / schadensersatzpflichtig gemacht zu werden.
Soweit rechtlich alles klar ? Gut, dann können wir jetzt gerne anfangen zu moralisieren - aber auch das ist ein ganz anderes Thema.
Danke, jetzt fühle ich mich verstanden ...