Pirelli Reifenempfehlung für NC750X - Reifenfreigabe

  • #11

    Wenn das alles so komplett übertrieben und blödsinnig ist wie ihr sagt: warum geben die Reifenhersteller dann jedes Jahr einige -zigtausend Euro aus um Freigaben zu erstellen, mit Testfahrten für die neuen Moppedmodelle usw. - nur weil die da Spaß dran haben, oder könnte es vielleicht doch einen Sinn haben? :think:


    Jeder wie er mag. Ich finde es gut wenn ich weiß, dass die Reifen auf meinem mopped geprüft und freigegeben sind.

    Viele Grüße


    Martin

  • #12

    Mein HH hat sich vehement geweigert mir die BT023 auf die 750er zu ziehen, wegen keine Freigabe.
    Von Bridgestone wird es auch keine Freigabe mehr geben für diesen Reifen. Mir völlig unverständlich.
    Auf der 700er darf ich sie fahren, auf der 750er aber offiziell nicht.... :oops:




    Hier gehts aber nicht um Dosen sondern um Motorräder.


    Nimm Dir mal bitte diesen Artikel zu Herzen, insbesondere das Rotgedruckte:
    https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf


    Mein TÜV-Heini wollte für meine 700er auch ne Freigabe sehen.
    Wie dem auch sei, mir wäre schon wohler, wenn ich mit ner Freigabe unterwegs wäre.


    Gruß
    Michael

    Erst die Maschine, dann der Mensch.

    Einmal editiert, zuletzt von VT_Michel ()

  • #13

    Dann geb ich auch noch einmal meinen Senf dazu.
    Ich glaube es gibt ganz wenig Foren, wo das kein Thema ist.
    Richtig und rechtlich abgesichert ist:
    Wenn der Fahrzeughersteller eine spezielle Reifenbindung vorschreibt,
    muss diese benutzt werden.
    Es sei denn der (andere) Reifenhersteller gibt eine Reifenfreigabe für das Fahrzeug heraus,
    dann kann ich auch diese fahren.
    Anders bei unseren Motorrädern und bei vielen anderen auch,
    ist nur die Reifengröße vorgeschrieben, hier darf ich montieren was ich will,
    im Extremfall - was aber nur in ganz Besonderen Fällen zutrifft - vorn und hinten
    unterschiedliche Marken.
    Was eindeutig verboten ist, ist Mischbereifung d. h. Radial- und Diagonalreifen
    dürfen nicht zusammen benutzt werden.
    Das ist offiziell zu beachten und mehr nicht!
    Wobei Diagonalreifen heute eigentlich nur im "Oldtimerbereich" und Gespannbereich
    eine Rolle spielen.


    Warum geben die Reifenhersteller für Fahrzeuge, die es eigentlich gar nicht brauchen,
    trotzdem Freigaben heraus?
    Zum einen ist es natürlich für viele ein Kaufargument, es ist ja nicht falsch.
    Zum anderen natürlich auch ein Werbeargument.
    Was ich allerdings nicht glaube, dass tatsächlich mit allen Motorrädern wirklich
    Fahrversuche gemacht werden.


    Ich hoffe, ich habe ein wenig Klarheit in die Angelegenheit gebracht.


    Gruß aus Erding
    Werner :whistle:

  • #14


    Hallo Michael,
    natürlich darf jeder schreiben was er will und mag.
    Trotzdem gilt für alle die geseztlich gültige Regelung und diese ist eindeutig.
    Das von Dir zitierte Schreiben ist für die Tonne, tut mit Leid.
    Dein "TÜV-Heini" hat leider auch keine Ahnung, dass passiert auch häufig,
    hättest Du ihn mal nach der gesetzlichen Grundlage fragen sollen und
    sie Dir dann zeigen lassen.
    Ich garantiere er hätte den Schwa... eingezogen.
    Ist jetzt mein letzter Beitrag zu dem Thema,
    wie gesagt dazu wird soviel Unfug gesagt/geschrieben.
    Rechtlich ist das wirklich eindeutig geregelt, man muss es natürlich auch lesen,
    die Gesetze natürlich und nicht irgendwelche (unsinnigen) Ergüsse.
    Gruß aus Erding
    Werner

  • #15


    Umgekehrt wird ein Schuh daraus - wenn eine Gefahr von der Verwendung eines Reifen explizit auf Deinem Modell ausgehen würde, müsste der Hersteller die Verwendung ausschließen. Tut er aber nicht, weils Quatsch ist.



    Na ja, Michael, wenn ich Hersteller wäre, würde ich auch keine Freigabe mehr ausstellen, immerhin gibt es einen Nachfolger vom BT023... ;)


    Eigentlich müsste man das so einrichten, dass jedesmal beim Erwähnen des Wortes "Reifenfreigabe" dieser Text erscheint... :mrgreen:


    Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Es werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.


    1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
    2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
    3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
    4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
    werden.


    Was "Moppedreifen", der ADAC oder sonstwer schreibt, ist vollkommen egal - hier zählen nur Buchstaben und Zahlen des Gesetzgebers... :lol:

  • #16


    Jop...und das was man dann mal merkt...was nicht so optimal bei den Reifen ohne Freigabe ist :violin: Bei mir hat der Metzeler Tourance Next so ab 7500km Laufleistung, oberhalb von 169 km/h Tacho auf dem Vorderreifen unangenehme Vibrationen gehabt...ja und der hat sich einfach beim vom Bordstein rollen nicht so satt angefühlt wie mein Sportec M7 RR...aber das wars im grossen und ganzen auch schon...beim Fahren auf der Landstraße bis 130km/h habe ich dem auch jederzeit mein Leben anvertraut :D

    ---- Member of GDZR ----




    Aktuell ham se mir meine Signatur entzogen...Ich bin der Einzige aufm NC Treffen der mit Knut Telefoniert hat

  • #18


    Joh, den T30, den ich ganz doll doof finde.... :mrgreen:

    Erst die Maschine, dann der Mensch.

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