Hier ein Beitrag der für den ein oder anderen vielleicht interresant sein
könnte. Das war ein Betrag bezüglich der neue Punkteregelung.
So mancher wollte wissen, ob diese Manipulation der Auspuffanlage und damit das "Erlöschen der Betriebserlaubnis" weiterhin mit Punkten geahndet wird.
Wir haben dazu eine Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gerichtet.
Die Antwort lautet: JA - auch nach dem 1.5.2014 wird das Erlöschen der Betriebserlaubnis in Verbindung mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ODER der Umwelt (!) mit einem Punkt im neuen "Fahreignungsregister" (FAER) bewertet.
Für Fahrzeugführer bedeutet das 90,- Euro und für Fahrzeughalter 135 Euro Bußgeld zzgl. Verwaltungsgebühren und einheitlich 1 Punkt in Flensburg statt bisher 3 oder 4 Punkte.
Zu beachten ist jedoch, dass die Vergleichsgröße sich ebenfalls von bislang 18 Punkte (alt) auf 8 Punkte (neu) reduziert.
Das Fahren ohne db-Killer oder entsprechende "Soundoptimierungen" bleiben also weiterhin ein teurer Spass.
Wir appellieren an alles Motorradfahrer, im Interesse aller darauf zu verzichten.