Kann man Wiederspruch einlegen?

  • #1

    Hi,
    auf meiner letzten Testfahrt :auto-biker: wurden von mir ein exelendes, teures Photo :whistle: von vorne und eins vom Nummernschild von hinten gemacht. :confusion-seeingstars: Ich war natürlich mir meiner schwarzen NC700X unterwegs. Im Bußgeldbescheid steht :think: ".. als Fahrer des PKW HONDA MOTOR (J)..." :think: . Macht es Sinn auf Grund dieses Fehlers Wiederspruch einzulegen. :?: :?: :?: Muss man die Strafe vielleicht gar nicht Zahlen? Sollte ich einen Anwalt einschalten?
    Für einige hilfreiche kommentare wäre ich sehr dankbar.

  • #2

    Wenn der Verstoß erheblich war, gibt es Leute die sagen, dass sie nicht gefahren sind und keine weiteren Angaben zum Fahrer machen In dem Fall dann auch weg mit den Klamotten, es ist schon mal zu einer Durchsuchung gekommen wegen sowas.
    Bist du trotz des Helms gut zu erkennen auf den Bildern?


    Text angepasst, auf Grund eigehender Meldung wegen einer direkten Aufforderung/Ermutigung einer Person zum Betrug

  • #3

    Mal ganz ehrlich: wenn du den Fehler begangen hast, solltest du auch dazu stehen und bezahlen. Ich halte nichts davon sich vor berchtigten Strafen zu drücken, nur weil im Bescheid ein Formfehler ist (PKW statt Kraftrad).

    Gruß Micha :auto-sportbike: NC 700S Schwarz EZ 04/2013


  • #4

    Folgendes ist keine Rechtsberatung!


    Um wieviel handelt es sich denn?


    Wenn du nicht Halter eines PKWs HONDA bist, dann ist der Bußgeldbescheid aufgrund eines Formfehlers ungültig. Der Unterschied zwischen PKW und Kraftrad ist klar gesetzlich beschrieben. Du kannst Widerspruch einlegen und auf den korrigierten Bußgeldbescheid warten, aber um die Strafe wirst du mit der Argumentation nicht herumkommen, nur hinaus zögern.

    Es grüßt der Maddin aus Meck-Pomm


    Freiheit ist und bleibt ein Privileg!

  • #5

    Das wird auch nichts bringen. Aber das Abstreiten, gefahren zu sein, kann etwas bewirken.
    Bei einer mobilen Anlage wäre dann noch zu prüfen, ob ein Messfehler vorliegen kann. Bei sowas würde ich mich aber anwaltlich beraten lassen. Viel hängt halt davon ab, wie gravierend der Verstoß war. Für meine €108,50 neulich mit dem Auto hätte es sich nicht gelohnt, vor Gericht zu ziehen (Gerichtsstand ist regelmäßig am Ort des Geschehens), bei dir könnte es anders sein.

  • #6

    Genau das hab ich mir gedacht. Mit dem Leugnen und der Behauptung es wäre ein Anderer gefahren. Das ist das deutlichste und beste Blitzerfoto, das ich je gesehen habe. Da hat der Kreis Borken wohl ein 6 stelliges Summchen für hingelegt.
    Emil ist exakt der gleiche Betrag.

  • #8

    Ich finds sportlicher, sowas zu umgehen.. aber wie gesagt, bei dem Tarif lohnt sich kein großer Aufwand.
    Nächstes Jahr werden aus den 3 Punkten 1 neuer. Rabatt. :D

  • #9

    An den hier, der meinen Beitrag gemeldet hat:
    XXXXbearbeitetXXXX. Sowohl bei OWIs als auch bei Strafverfahren kann der Beschuldigte sagen, was er will, und dabei auch lügen. Falschaussage nach §153 ist für Beschuldigte nicht möglich. Betrug wiederum ist rechtlich was ganz anderes. XXXXbearbeitetXXXX


    Glaube kaum, dass der Ton weiterhilft... Hab den informativen Teil der Sache mal stehen lassen und den persönlichen Part ge-X-t.


    Gruß, Andreas

  • Hey,

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