Kann man Wiederspruch einlegen?

  • #21


    Ja bei mir wirkt das auch jedes mal :lol: aber nicht permanent,
    denn bei bestimmten Strecken (Pässe) lasse ich es trotzdem laufen. ;)


    Aber der Begriff "Raser" ist fest im Schweizer Gesetz verankert.
    Seit 2013 haben sich die Strafen für Temposünder drastisch erhöht.


    Aber trotzdem kleben bei mir 2 Schweizer Vignetten in meinem Staufach
    und wenn´s mal wieder schnell gehen muss, bin ich mit meiner X in 3,5 Stunden am Lago Maggiore. :D


    Viele Grüße
    Harry

  • #22


    Tja mal sehen wie lange es bei mir wirkt.... Zum Glück wird ja an den Pässen kaum mal gemessen.......



    Die Schweiz ist auch ein kleines Land.... :mrgreen: :mrgreen:

  • #23


    Richtig, aber von der Topographie her eines der schönsten Ländchen überhaupt.


    Die Schweizer Alpen umfassen 73 Viertausender (davon 19 Grenzberge zu Italien),
    1161 Dreitausender und 2132 Zweitausender.


    ...davon können die Norddeutschen nur träumen. :twisted:


    Das war jetzt wieder jede Menge OffTopic, aber trägt dazu bei das Thema Temposünder zu entschärfen. :D


    Viele Grüße
    Harry

  • #24

    Ich sehe schon Harry, du bist gut informiert. Besser als ich!!!! Aber ich gebe di recht, die Schweiz ist ein schönes Land! Erst recht wenn man - wie ich - die Berge und damit auch die Pässe liebt!

  • #25

    Wenn ich Scheisse baue stehe ich als erwachsener Mann dazu, basta.
    Auch wenn es keine Aufforderung zum Betrug war, es war eine Aufforderung zur Falschaussage.
    So eine Falschaussage mag sogar rechtens sein (schlimm genug :snooty: ), aber ich könnte mir danach nicht mehr in den Spiegel schauen.

  • #26


    Also ich nicht in jedem Fall, aber dafür petze ich auch nicht... :D.


    Ok, gute Nacht
    sin_moto
    wünscht euch allen den Schlaf der Gerechten... :pray:

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  • #27


    Müssen die Dinger nicht sichtbar am Mopped befestigt werden? :think:
    Jetzt bin ich wirklich verblüfft, Harry.

  • #30

    Zu dem Wiederspruch sollte man noch wissen, dass dann ein Verfahren eröffnet wird, zur Ermittlung des Fahrers etc. Selbst wenn man später den Verstoß zugibt, kommen die Kosten dafür oben drauf. Meiner Meinung nach lohnt ein Wiederspruch nur, wenn es um Führerscheinentzug geht. Man benötigt dann aber auf jeden Fall einen Anwalt und eine Rechtsschutzversicherung wäre auch nicht schlecht.
    Gruß, Werner :obscene-smokingsombrero:


    PS. Petzen ist wirklich nicht gut!

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