E10 tanken
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#3 Es gibt bereits mehr als einen Thread zur Glaubensfrage ob man E10 tankt oder nicht, von Honda aus gibt es für die NC / Integra Modelle keine Einschränkung.
Ich zitiere die Honda Website:
"Alle Motorräder die die Schadstoffnorm EURO-2 erfüllen, sowie ältere Fahrzeuge, die nach 1990 gebaut wurden, können größtenteils mit einem Kraftstoff betankt werden der eine maximale Beimischung von 10% Bioethanol (E10) enthält."Quelle:
http://www.honda.de/service/motorraeder/service_faq.php -
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#5 Zitat von Freed-pf
"Alle Motorräder die die Schadstoffnorm EURO-2 erfüllen, sowie ältere Fahrzeuge, die nach 1990 gebaut wurden, können größtenteils mit einem Kraftstoff betankt werden der eine maximale Beimischung von 10% Bioethanol (E10) enthält."Quelle:
http://www.honda.de/service/motorraeder/service_faq.php
Ui, nun steht für mich endgültig fest, ausschließlich E5 zu tanken. Im Text steht, dass "größtenteils" E10 getankt werden dürfte. Bin kein Jurist aber zumindest ist ein ausschließliches Tanken von E10 wortwörtlich nicht erwähnt. Und was nun größtenteils heißt darüber lässt sich sicher streiten... -
#6 Zitat von ViciousJake
Ui, nun steht für mich endgültig fest, ausschließlich E5 zu tanken. Im Text steht, dass "größtenteils" E10 getankt werden dürfte. Bin kein Jurist aber zumindest ist ein ausschließliches Tanken von E10 wortwörtlich nicht erwähnt. Und was nun größtenteils heißt darüber lässt sich sicher streiten...Ich muss sagen an dem Einwand ist was dran.
Ich habe es vorher so gelesen, dass es alle Euro-2 Modelle vertragen und von den restlichen ab 1990 der größte Teil, aber man kann es auch so lesen, dass sowohl die Euro-2 ler als auch der Rest ab '90 mit dem "größtenteils" gemeint sind.Tatsächlich gibt´s von Honda noch eine Liste mit Angaben zu jedem Modell die habe ich auf die schnelle aber nicht gefunden.
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#8 Zitat von Freed-pfTatsächlich gibt´s von Honda noch eine Liste mit Angaben zu jedem Modell die habe ich auf die schnelle aber nicht gefunden.
HIer: http://www.honda.de/service/fa…eit_Honda_Krad_012011.pdf
Stand 10. Januar 2010 und mit dem Zusatz "Nach derzeitigem Stand werden auch alle zukünftigen Modelle mit E10-
Kraftstoff zu betreiben sein."
Heißt für mich: Eine Einschränkung über "größtenteils" sowie eine Einschränkung "nach derzeitigem Stand" und somit keine gesicherte Rechtsgrundlage für mich als Verbraucher, ergo tanke ich E5 und da ich gegenüber meinem PKW rund 6l/100km spare, nehme ich gerne den Preisunterschied an. -
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