Kaum ein Thema wird motorradbezpgen so oft diskutiert, wie die Rechtsfolgen des "Fahren ohne db-Killer".
In den letzten Jahren hat sich in diesem Bereich einiges etabliert und entsprechend verbreitet, was an Uneinheitlichkeit nicht im Sinne des Erfinders (des Gesetzgebers war).
Wir versuchen es kurz zum besseren Verständnis darzustellen.
Manipulative Veränderungen an der Abgasanlage, sprich verändertes Emmissionverhalten ("Lautstärke") sind ein Bestandteil, der dazu führt, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt. Andere Beispiele wären Veränderungen an Motor, Fahrwerk, wesentlichen lichttechnischen Einrichtungen.
Bis 2007 war das "Erlöschen der Betriebserlaubnis" eine klare Sache. Die Erinnerung mag täuschen, aber es dürfte sich schon immer im Bereich der 120 Mark (die gab es mal!) und 3 Punkte in Flensburg bewegt haben.
2007 kam es aber zu einer "Harmonisierung im EU-Recht" - so nennt man das, wenn man etwas ändert, was eigentlich immer funktioniert hat, bis es nicht mehr funktioniert - und dabei kam es von der Umstellung der StVZO auf teilweise FZV zu einem Versäumnis, wobei das Erlöschen der BE aus dem Bußgeldkatalog verschwand.
Die Folge war eine Rechtslücke, die zum Ergebnis hatte, dass ein fehlender db-Eater lediglich eine "Unvorschriftsmäßige Ausrüstung" war: 25 Euro Verwarngeld! Nun geht der Bußgeldkatalog immer von "Fahrlässigkeit" aus. Oftmals lässt sich aber, gerade beim entfernten db-eater, -killer -sonst was, der Vorsatz leicht begründen, der zu einer Verdoppelung des Bußgeldes führt. Damit war man dann wieder im Anzeigenbereich, bei 50 Euro und 1 Punkt.
Ganz findig waren die Behörden in Bayern - da wurde ein sog. "atypischer Fall" angenommen und alleine darum schon verdoppelt und bei Vorsatz nochmals verdoppelt. Somit kam man dann gerne auf 100,- Euro und 3 Punkte.
In Rheinland-Pfalz gab es "Gefährungsaspekte" in anderen Teilen der Republik argumentierte man mit "fehlender Zulassung", da die BE Voraussetzung einer Zulassung ist etc. . . .
Letztlich untragbare Zustände. DB-eater verschwanden reihenweise aus den Endtöpfen, denn es war ja plötzlich vermeindlich günstig. Kam man aber an den falschen, ging es bis zur Untersagung der Weiterfahrt, Sicherstellung, Begutachtung - mit immensen Kosten.
Alles aber nicht einheitlich.
Es hat nur knapp 6 Jahre gedauert, bis der Gesetzgeber hier Abhilfe geschaffen hat.
Zum 1.6.2013 trat das Erlöschen der BE wieder in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und zwar im Höchstfall mit bis zu 135 Euro und 4 Punkten für den Fahrzeughalter, 90 Euro und 3 Punkte beim Führen eines solchen Fahrzeuges. Alles, wie beschrieben, fahrlässig. Kommt der Vorsatz hinzu...
Erlöschen der BE ist in diesem Fall aber mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder der Umwelt verbunden. Verkehrssicherheit ist sicher eher ein Thema für Fahrwerk und Bremsen, Lenkung etc., aber das es beim Begriff "Umwelt" ganz direkt um Lärm geht, sollte eigentlich klar sein.
Einige Rechtstheoretiker haben da bereits bedenken und darum gibt es auch ein einfaches Erlöschen BE, welches diese Qualifizierung nicht voraussetzt. Da ist man dann in jedem Fall bei 50 Euro und 1 Punkte - als Einstieg. Mit Vorsatz ...
Nochmal deutlich: Erlöschen BE ist gegeben, wenn der db-eater entfernt ist. Dieses Bauteil ist Teil der BE, die das Zubehörteil im Idealfall hat. Ohne Eater, keine BE.
Wie sich das Geräusch tatsächlich verändert ist das zweitrangig. I.d.R wird es lauter werden.
Wird es deutlich lauter, wird niemand ein Problem mit der Beeinträchtigung der Umwelt haben. Dann wird es teuer.
Besonders, wenn der Kontrollbeamte die Sache beweiskräftig dokumentieren möchte. Da kommt man dann nämlich um ein Gutachten, wenigstens zur Fahrgeräuschmessung, nicht herum. Denn die ist dann einzig entscheidend, nicht überall durchführbar und darum mit einer Sicherstellung und Kosten verbunden.
Ihr seht also - die Möglichkeiten sind nach wie vor manigfaltig. Die 25 Euro Verwarnung dürften aber fast immer der Vergangenheit angehören.
Je mehr das Thema "Motorradlärm" in die öffentliche Diskussion gerät, wird auch die konsequente Ahndung und die Kontrollen verstärkt werden.
Es lohnt also wirklich nicht. Lasst den Killer drin - ungekürzt oder sonst wie manipuliert. Lasst Eure Klappensteuerung, wie sie sein soll und haltet Euch mit hohen Drehzahlen zurück.
Es ist letztlich im eigenen Interesse - und laut macht Euch nicht zu besseren Fahrern.
Entgegen herrschender Meinung rettet es auch keine Leben.