Aufhebung Geschwindigkeitsbegrenzung nach Kreuzung

  • #21

    Es geht ganz klar um Ortskundig oder nicht...
    Wir reden hier aber über Ortsdurchführende Straßen, nur damit das klar ist. :whistle:


    Habe euch dazu mal die Komentare raus gesucht.
    Natürlich mit der Angabe der Quelle, möchte kein Politiker sein. :dance:


    StVR-Kommentare und Rechtsprechung:


    "Die Streckenverbote [...] enden nach Maßgabe von § 41 Abs. 2 Nr. 7, also innerorts nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung (Einmündung), OLG Koblenz VRS 48, 57; OLG Düsseldorf ZfS 88, 192. Sie gelten auch für denjenigen Vekehrsteilnehmer, der zwar an einer Stelle in die Verbotsstrecke einfährt, wo das Verkehrszeichen nicht steht, der das Verbot aber kennt, OLG Braunschweig VRS 11, 295; BayObLG VRS 73, 76. Ein Streckenverbot (Z 274, 276) endet i.d.R. nicht mit dem Punkt, wo die angezeigte Gefahr nach der Örtlichkeit nicht mehr besteht, sondern erst mit einem der Aufhebungszeichen 278-282, wenn diese in erkennbarer Nähe hinter der Gefahrstelle steht, OLG Hamm VRS 55, 148. Bei Kombination mit Gefahrzeichen endet es nur dann ohne weiteres nach Ende der Gefahr, wenn sich dieses zweifelsfrei aus der Örtlichkeit ergibt und in erkennbarer Nähe hierzu kein Aufhebungszeichen folgt, OLG Hamm NJW 74, 759. Ergibt sich die Länge eines Streckenverbotes nicht aus einem Zusatzschild, so endet sie erst mit Zeichen 278 bis 282, nicht etwa an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, OLG Hamm NJW 74, 759; VRS 61, 353, NZV 96, 247. Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch durch ein neues Zeichen 274 mit abweichender Angabe sowie innerorts am Ortsausgangsschild, BayObLG NZV 93, 363. Ein längeres Streckenverbot muß in den Streckenverlauf und die Merkfähigkeit berücksichtigender Weise wiederholt werden, OLG Hamm VRS 56, 59; siehe BayObLG VRS 73, 76."


    Fundstelle: Kommentar StVR Hentschel, 36. Auflage, § 41 StVO Rz. 248, Beck-Verlag.

    MfG
    Peucki


  • #22

    Letztenendes ist es also "nur" durch Gerichtsentscheidungen geregelt. Das sind allerdings auch eher Richtwerte. Sprich im Zweifelsfall kann da jedes Gericht wieder anders entscheiden.


    Bei uns waren bis vor ein paar Jahren an einer Bundesstraße keine Schilder zur Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht. Es war aber offensichtlich gewünscht, dass nach den jeweiligen Kreuzungen die Begrenzungen aufgehoben waren. Da das jedoch keiner gerafft hatte, wurden nun doch noch Schlider angebracht.


    Oh und noch zu dem Beitrag von Manfred.
    Ein Schild mit Kraftfahrstraße ist nicht zwingend notwendig soweit ich weiß. Hier ein Teil aus der StVO zur Aufhebung des Tempo Limits
    "Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind."

  • #23

    Hier werden zu viele Faktoren gegenübergestellt oder vermischt.


    Ich rede von einer z.B. Hauptstraße innerhalb eines Ortes, so wie der der erste Thread dieses Themas es sicher auch meinte.


    Bundesstraßen, Tempo 30- oder auch Verkehrsberuhigte Zonen sind nach der StVO anders zu behandeln...


    Aber wenn ich gerade hier in Berlin raus schaue, ist es für heute eh egal, weil keiner über 30 fahren wird. :naughty: :lol:

    MfG
    Peucki


  • #24

    Es geht ganz klar um Ortskundig oder nicht...
    Wir reden hier aber über Ortsdurchführende Straßen, nur damit das klar ist.


    Hallo Peucki,
    es soll ja auch Ortskundige geben die nur alle halbe Jahre mal ein KFZ nutzen, wie will mann den mit denen verfahren? Als Fußgänger werde ich mir bestimmt nicht jedes Verkehrszeichen ansehen, geschweige denn merken.

  • #25

    Das Problem ist, laut Gesetz muss ich auf ein Aufhebungsschild bei Geschwindigkeitsbeschränkungen warten.


    In manchen Fahrschulen wird das anders gelehrt, wie man in vielen Foren lesen kann.
    Wenn mich dann jemand blitzt, kann ich es auch bestimmt nicht auf die Fahrschule schieben.


    MfG

  • #26


    Auf der Straße A ist seit 1 km 30 km/h vorgeschrieben, ich komme aus der Straße B (innerorts, keine Geschwindigkeitsbegrenzung) und biege in Straße A ein, woher soll ich nun wissen, dass dort eine Begrenzung 30 km/h vorgeschrieben ist?


    In diesem Fall gab es ja keine Geschwindigkeitsbegrenzung, nur 50 km/h innerorts.

  • #27

    Hallo Forum,
    .
    ich denke Freed-pf liegt richtig. Du kannst rechtlich keinen Unterschied zwischen Ortskundig und Unkundig machen (alleine die Definition wird schon schwierig). Und wie soll jemand, der gerade auf eine "geschwindigkeitsbegrenzte" Straße einbiegt, wissen, dass 400m vorher ein 70er Schild installiert wurde :o . Nee, das geht mir quer runter :naughty: . Also nach Kreuzung wieder Gas :lol:

    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug.
    E. v. Samos

  • #28

    Ich bin in meiner Dose auf jeden Fall fein raus, denn ich fahre in "SO" mit "GM" durch die Gegend - also immer Ortsunkundig :mrgreen:


    Schönen Abend, Michael

    Viele Grüße, Michael

  • #29



    Hallo Volker.


    Deswegen wird kaum hinter einer Kreuzung ohne weitere Begrenzung die Geschwindigkeit gemessen.
    Und wenn, hat man gute Chancen vor Gericht.
    Denn genau das müssten dir die Polizisten oder das Ordnungsamt nachweisen.
    Denn die Schilder des fließenden Verkehrs kann man schlecht sehen, wenn man fährt. :shock:

    MfG
    Peucki


  • #30

    Moin,


    möchte auch mal was dazu schreiben.


    Eine Sache hat sicherlich jeder von uns in der Fahrschule gelernt: Aufmerksame Fahrweise.


    Wenn also auf Straße A ein Begrenzung auf 30 gilt, ich aber von Straße B auf A einbiege und für mich vorher 50 galt und das 30iger Schild für mich nicht wiederholt wird.
    Sollte man schon merken, wenn man die ersten 5 Fahrzeuge überholt hat, das es vielleicht eine Grund dafür gibt das diese so langsam unterwegs sind.
    Ich meine könnte ja Sonntag sein... :think: :mrgreen:
    Wenn der Verkehrsfluß durch die Begrenzung nicht eh schon so stockend ist das offensichtlich etwas nicht stimmt.
    Anders sieht es natürlich in der Nacht aus, wenn ich der einzige bin, dann kann auch die Aufmerksamkeit und das beobachten der anderen Verkehrsteilnehmer nicht helfen ;)

    Gruß Hardi

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