Amerikanische Blinker
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#12 Ja seit einigen Monaten ist die ECE R53.02 in der Änderung 5 rechtskräftig. Nach ihr sind vordere Begrenzungsleuchten in Gelb für Krafträder Klasse L3e zulässig, wenn zwei vorhanden sind! .. Also eine in der Mitte in Gelb ist nicht zulässig. Die Blinker der neuen Honda Motorräder sind also nach der ECE R53.02 genehmigt worden.
In Zukunft wird das wohl öfters kommen, weil die Hersteller durch weniger Bauteile kosten sparen können. Aber die Blinker brauchen zwei Typgenhemigungen, einmal als Blinker und einmal als Begrenzungsleuchte.
Allerdings muss dann die gesamte Beleuchtungsanlage die ECE erfüllen. Also muss man bei alten Modellen alle Leuchten austauschen damit sie alle ein gleiches gültiges Prüfzeichen besitzen. Ein Herauspicken der interessanten Punkte ist also leider nicht legal möglich.
Grüße
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#14 In Kanada/USA gelten eben andere Beleuchtungsvorschriften.
Seit der Änderung habe ich ein Dutzend mal nach solchen Blinker/Standlicht gefragt und immer eine Absage bekommen. Es gibt sie schlichtweg in Deutschland nicht.
Ich würde sie auch ohne E-Prüfzeichen montieren (zu Showzwecken, versteht sich).
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#15 Ich hatte mich letztens mit dem Thema befasst, was US-Blinker an den NCs angeht. Die Blinker der CTX könnte man ohne große Probleme montieren. Um das ganze jedoch legal zu machen muss, soweit ich es verstanden habe, die komplette Lichtanlage dafür zugelassen sein, sprich auch der Frontscheinwerfer. Da der Scheinwerfer der CTX anders ist als der der X und S wird das nachrüsten also nicht gelingen. Auch haben die NA Modelle hinten orange Blinker, vielleicht hat das auch etwas mit der Sache zu tun.
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#17 Zitat von TrebuhIch weiß, es ist mit den dauerleuchtenden vorderen Blinkern nicht erlaubt
Nicht ganz richtig.
Schau: Neues gelbes Standlicht bei EU-Modellen
http://www.adac.de/infotestrat…=40536&SourcePageId=39217 -
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