Fahrlässige Körperverletzung, Anzeige

  • #51


    Genau Torsten, das hätte ich auch so gemacht, :) nun kommen aber die Sporen ab ;) und tritt nicht ja mehr so aus beim Besteigen. :lol:

  • #52

    Egal wie nun der eine oder andere an Torstens Stelle gehandelt hätte; was sagt uns der Vorfall: vor dem Besteigen 360°-Blick und Ausschau nach "verdächtigen Objekten" halten

    Viele Grüße :)
    Maik

  • #53


    Wenn ich eins bei der deutschen Justiz gelernt habe, dann, dass nicht zählt wer Recht hat. Eher wer den besseren Anwalt, bessere Argumente den längeren Atem usw. oder einfach nur den Richter mit der passenden Einstellung hat. Ist also ein riesengroßes Roulettespiel und Idealismus kann da sehr teuer werden.


    Insofern hätte ich in diesem Fall genau so gehandelt...frei nach dem Motto lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende...


    Gruß, Michael

    Viele Grüße, Michael

  • #54

    In Deutschland gibt es das nicht: Recht


    In Deutschland gibt es ein: URTEIL


    Mit recht haben oder unrecht haben hat das in den meisten Fällen nichts zu tun. Faule Kompromisse sind da an der Tagesordnung!!



    Viele Grüße


    Stefan

  • #55

    Keiner von uns, außer Köbes, kann beurteilen ob die Zustimmung zur Verfahreseinstellung sinnvoll war oder nicht, da keiner von uns, außer Köbes, den Akteninhalt kennt. Es können durchaus prozesstaktische Erwägungen gewesen sein, die eine Zustimmung als das richtige Mittel der Wahl erschienen ließen; immerhin darf man nicht vergessen, das die Stellung des Geschädigten nach der StPO die eines Zeugen ist, der Angeklagte hingegen ist Partei eines solchen Verfahrens. Hinzu kommt, dass ein solches Verfahren, wenn es zur Hauptverhandlung kommt, Zeit, Nerven und auch nicht ganz wenig Geld kostet, so dass gerade bei einem ungewissen Ausgang durchaus der von Köbes gewählte Weg richtig sein kann. Obwohl ich wahrscheinlich etwas näher an der Materie dran bin als die meisten von Euch maße ich mir jedenfalls nicht an, ein Urteil darüber abzugeben, ob die Entscheidung von Köbes richtig oder falsch bzw. sinnlos oder sinnvoll gewesen ist.
    Was mir aber ziemlich auf den Zeiger geht ist die immer wiederkehrende Schelte unseres Rechtssystemes. Natürlich gibt es nicht immer GERECHTIGKEIT und natürlich gibt es auch immer wieder falsche Entscheidungen - dies ist aber nur menschlich, da sowohl die Gesetze von Menschen gemacht werden als auch das Urteil/der Beschluß von Menschen gesprochen wird. Und dass ein Richter / eine Richterin eine bewußte Rechtbeugung begeht, bewußt also gegen das Gesetz entscheidet, kommt so gut wie nie vor - ich habe jedenfalls selber in fast 20-jähriger Tätigkeit als Anwalt mit rund 350 - 400 Verfahren jährlich noch nicht einen einzigen derartigen Fall selber erleben müssen.
    Außerdem wird immer wieder vergessen, dass derjenige, der letztlich entscheiden muß, bei den in Rede stehenden Fällen nicht dabei war. Wenn z.B. bei einem Verkehrsunfall ein Beteiligter sagt die Ampel war Rot, der andere Beteiligte jedoch behauptet, die Ampel sei Grün gewesen und keine sonstigen Beweismittel zur Verfügung stehen, muß der Richter/die Richterin nach sog. Beweislastregeln, die der Gestetzgeber normiert hat, entscheiden. Das bedeutet, dass derjenige, der eine für sich günstige Tatsache behauptet, die Beweislast trägt. Das kann natürlich dazu führen, dass derjenige der den Beweis nicht erbringen kann, das Verfahren verliert, obwohl er objektiv im Recht gewesen sein mag - das ist Pech, tragisch, ärgerlich und unbefriedigend aber tatsächlich anders nicht möglich außer der Richter würde Hälmchen ziehen.
    Bei allen Unzulänglichkeiten, die unser Rechtssystem aufweist bin ich der festen Überzeugung das es kaum ein besseres geben kann, obwohl ich sicher auch nicht immer mit den Entscheidungen unserer Gericht einverstanden bin - aber dann kann ich ja den Instanzenweg beschreiten.


    So, habe fertig - nicht Flasche leer sondern Wanne kalt.... :whistle:

  • #57


    Wollte früher mal Prediger werden.....

  • #58

    Stimme Dirk vorbehaltlos zu. Auch wenn manches in unserem Rechtsystem nicht 100% gerecht ist, oder besser nicht immer dem entspricht was als gesundes Rechtsempfinden von der Bevölkerung wahrgenommen wird möchte ich doch in keinem anderen System leben. Natürlich hat auch ein Richter sein persönliches Wertesystem, jedoch kann man davon ausgehen, dass hier das Bemühen im Raum steht möglichst objektiv einen Tatbestand zu untersuchen und zu beurteilen. Die Qualität eines Anwaltes oder eines Staatsanwaltes die hier auch angesprochen wurde ist ein Teil des Systems. Es ist wie in anderen Bereichen des täglichen Lebens. Ein Kollege der durch seine persönliche oder fachliche Kompetenz den Chef zu einem Risikoprojekt überzeugen kann hat auch das Näschen vorne und bekommt das Budget und gewinnt quasi den Fall. Wenn das Projekt dann den Bach runter geht, hat der Chef ein Fehlurteil gefällt. Unterschied ist aber, dass der Chef ggf. seinen Arbeitsplatz verliert und der Richter mit seinen Bezügen ggf. in die abgesicherte Frühpension geht oder eine Versetzung erhält. :shhh:


    LG Nicky :D

    Immer schön vorsichtig fahren :)

  • #59


    Hallo Nicky, erstmal herzlich Willkommen und Danke für Deine Zustimmung. Was Du sagst ist richtig bis auf einen Punkt: Kein Richter muß wegen eines Fehlurteiles gehen. Der Richter ist in seiner Entscheidung unabhängig und nur dem geltenden Recht unterworfen. Das bedeutet, dass der Richter durchaus berechtigt ist, eine Entscheidung zu treffen, die seiner Rechtsauslegung entspricht, selbst dann, wenn sie nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht. Das ganze nennt sich dann Rechtsfortbildung und kann ja, wenn die nächste Instanz meint der Richter habe Unrecht, korrigiert werden. Wegen solcher "Divergenzentscheidungen" passiert es immer wieder, dass auch die Obergerichte ihre langjährige Rechtsauffassung über den Haufen werfen frei nach dem Motto "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern" - klingt jetzt böse, ist aber gar nicht so böse gemeint, weil auch ein solcher Prozeß Teil der Rechtsfortbildung ist und - teilweise z.B. durch veränderte, gesellschaftliche Verhältnisse notwendig wird.


    Insoweit stimmt auch der Spruch " 3 Juristen, 7 Meinungen" absolut.

  • #60

    Moin!


    Ich hatte (mit dem Auto) auch mal so eine Gelegenheit, die Deutsche Justitz kennenzulernen.
    Angeblich soll ich einen Autofahrer auf der BAB genötigt haben, irgendwo im Norddeutschen.
    Man bot mir an, das Verfahren für 400.- Eu einzustellen. Ein guter Freund von mir meinte, ich solle mir überlegen,
    was für Kosten auf mich zukommen, wenn ich in den Prozess gehe: Fahrtkosten ins Norddeutsche - über 500km
    ein Weg. Also zzgl. Übernachtungskosten dort vor Ort (bei einem Termin um 08:30Uhr nicht anders machbar)
    Anwaltskosten, Ärger etc.eztc., und das vielleicht sogar 2x ?
    Also hab ich die 400.- Eu gezahlt, weil´s für mich 1.) billiger und 2.) viel bequemer so war. Denn so ein Prozessausgang
    ist schwierig vorhersehbar, auch, wenn ich mir keiner Schuld bewußt war. Und damit war alles erledigt. Wobei auch der
    Gegner nix davon hat. Für den ist der Prozess "nicht zustande gekommen".


    Geld ist Zeit - in diesem Fall auch noch: weniger Ärger...

    >>Fahre nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann...<

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