Sturzbügel und Zusatzscheinwerfer an der NC750X DCT

  • #41

    Zugegeben, ich war auch kurz davor, mir das Teil zu bestellen. Bevor mich andere hier im Forum auf die Problematik aufmerksam gemacht haben. Ich sehe nach wie vor den Anbieter mit in der Verantwortung, auf die Situation hinzuweisen.


    Und ja, mit zusätzlichen Scheinwerfern, die nur Nebellicht können, ist man am Ende wahrscheinlich besser bedient.

  • #42

    Hallo Ronny.Ste


    hier will sich keiner beim Hersteller beschweren.

    Von mir aus kannst Du mir "Blauäugigkeit" oder Halbwissen vorwerfen. Natürlich habe ich gelesen, dass die jeweils geltenden Zulassungsbestimmungen beachtet werden müssen. Ich ging aber davon aus, dass die ECE-Prüfung die Benutzung erlaubt. Vorrausgesetzt die Scheinwerfer sind richtig montiert.


    Ja, ich hätte mich vorher tiefer einlesen müssen.

    Ja, ich hätte auch mit H&B sprechen können.

    Ja, ich hätte auch die ECE-Prüfungen lesen können.


    Aber ehrlich, das hätte an meinem Wunsch nach mehr Licht und besser Sichtbarkeit nichts geändert. Ich habe die Dinger jetzt dran und werde sie behalten. Die Stufe 2 = Fernlicht verwende ich dann nur offroad.


    Wenn Dir das System von H&B nicht gefällt und die in Deutschland nicht erlaubt ist, musst Du eine andere Lösung suchen.


    Grüße

    Fabian

  • #43

    Eine weitere Möglichkeit wäre, Du stellst sie einfach tiefer ein - so dass auch in Stufe 2 eine Blendung ausgeschlossen ist.


    Dann würdest Du trotzdem von der größeren Helligkeit und der kälteren Lichtfarbe profitieren.

  • #45

    Nee, die Leuchtbilder sind schon sehr unterschiedlich und das ist auch Gegenstand der lichttechnischen Untersuchung innerhalb des Genehmigungsverfahrens.

    Drehst du einen Fernscheinwerfer so tief, dass er den Gegenverkehr nicht mehr blendet hast du einen so hellen Nahbereich, dass du dich selbst blendest, die Pupillen werden klein und du siehst in der Ferne genau nichts mehr. Machst du das mit den H&B-Zusatzscheinwerfern leuchtet das Nebellicht ganz sicher nicht mehr weit genug und du hast auch die Eigenblendung durch das helle Nahfeld.

    Nebelscheinwerfer haben eine recht scharfe Hell./Dunkelgrenze und man kann sie deshalb zur Unterstützung des Abblendlichts relativ hoch einstellen, ohne andere zu blenden. Da das Leuchtbild von NSW aber eher breit als hoch ist fehlt dann die Nahfeldausleuchtung etwas.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #46

    Möchte an der Stelle ein kleines Zwischenfazit ziehen. Weil ich in der Zwischenzeit ein paar Anbieter angeschrieben habe, wie ihre Scheinwerfer zu montieren sind. Ergebnis: Interessiert niemanden.


    Auch die Berichte in Foren bzgl. HU-Prüfungen zeigen ein ähnliches Bild: Die Prüfer sind froh, wenn sie ein ECE-Prüfzeichen finden, die Dinger ungefähr symmetrisch angeordnet und schaltbar sind und man nicht übertreibt.


    Ansonsten spielen die ganzen schönen Richtlinien, die wir uns hier gegenseitig zitiert haben, wohl nur bei einer Homologation eine Rolle.


    Fabian: Würde mich noch interessieren, was bei deiner Anfrage an H&B herausgekommen ist. Aber so, wie ich es jetzt erfahren habe, dürften auch dort keinerlei Zweifel an der unmittelbaren Verwendbarkeit im deutschen Strassenverkehr herrschen.

  • #47

    Ich kenne einen auf Zulassungsrecht bei Motorrädern spezialisierten Ausbilder der Polizei, der dir da schmunzelnd widersprechen würde. Und der bildet zum Teil auch deutschlandweit die Leute aus, die uns dann anhalten.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #48

    Hallo,


    ich habe meine Nebelscheinwerfer selbst angebaut und eingestellt mit Hilfe des Garagentors und nach Augenmaß. Wenn ich die Zündung anmache gehen sie mit dem Licht mit an und wenn ich den Motor ausmache gehen sie mit aus. Den Schalter verwende ich so gut wie nie.


    So fahre ich seit ca. 20 Jahren oder ca. 300.000 Km durch einige Staaten in Europa. Auch beim TÜV und auch bei mehreren Polizeikontrollen, nicht nur in Deutschland, war ich schon mit dieser Konstellation. Bis jetzt wurde das nicht beanstandet. Einmal hat ein TÜV-Ingenieur die zwei Rückstrahler hinten beanstandet. Einer ist an der NC original, der zweite an der Kotflügelverlängerung. Er meinte, zwei wären nicht erlaubt aber er hätte vollstes Verständnis für mich. Einen musste ich abkleben und alles war gut. Es war ein ganz genauer Ingenieur. Zu Hause habe ich das Klebeband wieder abgemacht. Aber zu den Nebelscheinwerfern, die mit der Zündung angingen, sagte er nichts.


    Die Theoretiker hier können sich gerne die §§ um die Ohren hauen, meine Erfahrung ist aus der Praxis.


    Lorenz

  • #49

    Es ist dir in der Praxis doch schon jemand begegnet, der die Theorie durchgesetzt hat: Dein TÜV-Ingenieur mit den zwei Reflektoren.

    Fun-Fact:

    Zwei hintere Reflektoren sind und waren schon immer erlaubt.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #50

    Hallo,


    wieso behauptet dann der TÜV-Prüfer, es wäre nur ein Reflektor hinten erlaubt? Aber das ist mir ehrlich gesagt auch egal.


    Kann irgend jemand aus der Praxis berichten, dass sein Motorrad wegen der Nebelscheinwerfer kontrolliert und beanstandet wurde? Wer hat tatsächlich Strafe zahlen müssen wegen falsch angebrachter oder eingestellter oder unzulässiger Verwendung von seinen Nebelscheinwerfern? Oder hat glaubhaft davon gehört? Ich glaube, diese ganze Theorie interessiert in der Praxis genau niemanden.


    Lorenz

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