NC 750 S Kaufentscheidung, Bj. 2014

  • #22

    . . . ich weiß schon lange, was ich und wie ich schreiben muss, um von dir Recht zu bekommen.

    Hier noch ein Satz, wo du mir Recht geben wirst:

    "Stimmt's ? reinglas ist der dümmste Motorradfahrer, den du kennst !" :)

    Gib mir bitte per PN recht oder schweig bzw. lass die Tasten in Ruhe.

    Unter Techniker bedeutet Schweigen Zustimmung.


    Reinhard

  • #23

    HONDA NC 750 X DCT :thumbup: You made my day!


    Unzutreffend.

    Ist auch gar nicht nötig. Ein Leistungsprüfstand gibt zuverlässig Auskunft, ob ein Fahrzeug gedrosselt ist oder nicht. Ich gehe davon aus, dass vereidigte Sachverständige über sowas verfügen.


    Interessiert die Polizei doch nicht. Die wollen wissen, ob das Fahrzeug über eine Betriebserlaubnis verfügt oder nicht. Das hat versicherungstechnische Gründe und strafrechtliche.

    Gewagte These. Auch hier gilt: man prüft, ob das Fahrzeug dem Zustand in den Papieren entspricht oder nicht.

    Eine Leistungsänderung über der Toleranz ist immer eintragungspflichtig. Bei der Entfernung einer Drossel ist das regelmäßig der Fall.

    Bitte nicht die illegale Veränderung am Fahrzeug mit Fahren ohne Fahrerlaubnis verwechseln. Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte, die hierbei allerdings beide zutreffen können.

    Natürlich erlischt die Betriebserlaubnis, sobald das Fahrzeug nicht dem Zustand in den Papieren entspricht....das lernt man in der Fahrschule.

  • #24

    Glaube ich gerne!

    Ich kenne sogar mehr als einen Fall.

    Bei einem wurde trotz der Schuld des bei Rot querenden Fußgängers das Vorhandensein der eingetragenen 34-PS-Drossel in Frage gestellt weil das Beschleunigungsvermögen einem Zeugen sehr groß vorkam. Es waren dann ungedrosselte 46 PS, die per Gutachter nur anhand der verbauten Gasschieber ohne Anschlag und der Hauptdüsen festgestellt wurden. Das war sachlich auch vollkommen korrekt und endete ziemlich teuer.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #25

    Entnahme der Drossel:

    Was passiert bei unzulässigem Tuning?

    Entspricht das Motorrad durch das Tuning nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben, erlischt die Betriebserlaubnis. Fahren Biker dann mit dem Motorrad, wird ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig. Die Stilllegung des Motorrads droht ebenfalls.

    Kann Tuning den Versicherungsschutz beeinflussen?

    Ja, ist die Betriebserlaubnis erloschen, betrifft das in der Regel auch den Versicherungsschutz. Im Falle eines Schadens müssen Fahrer diesen selbst tragen. Ohne Versicherungsschutz zu fahren, stellt eine Straftat dar.

    LG



    -. .. -.-. .... - .- .-.. .-.. . ... .. -- .-.. . -... . -. . .-. --. .. -... - . .. -. . -. ... .. -. -.

  • #26

    Da ich dich als Motorradfahrer nicht kenne, kann ich darüber kein Urteil abgeben,... aber um weiteren Streit zu vermeiden, widerspreche ich dir nicht,....

  • #27

    Hallo,

    . . . . aber wir streiten doch nicht.

    Ich schrieb im # 20: "Das alles ist nur meine Meinung (nach besten Wissen und Gewissen). Auch mir fehlt der Sachverstand."

    Du antwortest im # 21: "Einmal gebe ich dir Recht,..."

    Nun meinst du, dass du dir kein Urteil erlauben kannst, weil du mich nicht kennst.

    Erkennst du wenigstens den Widerspruch :?:

    Ich kann mit diesem Widerspruch ganz gut leben. Du musst ihn nicht auflösen.


    Reinhard

  • #28

    Hallo aus Lemgo,


    zu dem Thema ist tatsächlich nicht so leicht ewas zu finden. Zwei Aussagen habe ich gerade einmal gegoogelt.

    Ich denke das hier in Deutschland eine Leistungssteigerung anders gehandhabt wird wie ein Anbauteil mit ABE.


    Wie gesagt, für den Fall der Fälle sollte sich jeder der sein Moped entdrosselt im Vorfeld kundig machen.

    Wer nachher jammert ist selber schuld.

    Gefühlt und so wie ich den "Laden" kenne würde ich sagen das TÜV und Eintragung etc. gefordert werden.


    Hier die 2 Texte:

    Auf der VERIVOX-Seite: Manipulation der Drosselung: Welches Strafmaß gibt es?

    Wer die Drossel seines Motorrades unerlaubt entfernt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Grundsätzlich führt

    ein Entfernen der Drossel ohne TÜV-Eintrag und Benachrichtigung der Versicherung zum Erlöschen der Fahrerlaubnis.


    Im harmlosesten Fall droht der Eintrag von drei Punkten in das Flensburger Zentralregister zuzüglich des entsprechenden

    Bußgeldes. War die Drossel aufgrund eines recht jungen Führerscheins verbaut, droht eine Anzeige wegen Fahrens ohne

    (entsprechende) Fahrerlaubnis. Die Folge sind sechs Punkte in Flensburg, eine Anzeige, eine Nachschulung und die

    Verlängerung der Führerscheinprobezeit.


    Verursacht ein Motorradfahrer einen Unfall mit einer Maschine, deren Drossel unerlaubt entfernt wurde, wird die

    Versicherungsgesellschaft zwar den Schaden gegenüber dem Dritten regulieren, aber ihren Versicherungsnehmer

    in Regress nehmen.


    Vor diesem Hintergrund sollte sich der Käufer eines gebrauchten Motorrades vom Verkäufer immer schriftlich bestätigen

    lassen, dass die Drossel, wenn verbaut, in ordnungsgemäßem Zustand ist.

    -----------------------------

    Bei bussgeldkatalog.org steht bei entfernen der Drosselung:

    Aber Achtung: Auch hier müssen alle Änderungen durch den TÜV abgenommen und hiernach eingetragen werden.

    Erkundigen sich am besten stets vor jedem Umbau beim TÜV, der DEKRA u.a. oder in einer seriösen Tuningwerkstatt

    hinsichtlich der Möglichkeiten und der Zulässigkeit von dem geplanten Motorrad-Tuning!


    Gruß aus Lemgo, Thomas :boywink:

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