NC 750 S Kaufentscheidung, Bj. 2014

  • #11

    Hallo Tompeter,


    eventuell hast du es schon gelesen, tatsächlich ist die NC750S RC70, die bis 2016 gebaut wurde noch durch

    einfache Anschläge gedrosselt. (siehe mein Beitrag oben).


    Ich möchte hier nicht den ewigen Bedenkenträger mimen, aber wenn deine NC entdrosselt ist und die

    Versicherung davon nichts weiß und es in den Papieren nicht eingetragen ist lies dir den folgenden Link

    einmal durch:

    https://www.mofapower.de/threads/307832-motorrad-a2-drossel-entfernen-vorgehensweise-abnahme


    Ich kann es dir nicht mit Sicherheit sagen ob es im Fall der Fälle Ärger geben kann aber forsch doch einmal in

    deinem eigenen Interesse nach ob du noch "gesetzeskonform" unterwegs bist.


    Gruß aus Lemgo, Thomas  :boywink:

  • #13

    Normalerweise kommt sowas erst raus, wenn nach einem Unfall ein Gutachter die fehlende Drossel feststellt. Dann gibt es allerdings ziemlichen Ärger. ;)

  • #14

    Just heute auf YT Thema:

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  • #15

    . . . das Argument höre ich zuweilen. Noch nie ist mir ein Fall bekannt geworden, wo etwas anrüchig wurde.

    . . . so etwas kommt nicht raus. Welcher Gutachter kennt sich bei der Vielfalt der Möglichkeiten der Leistungsminderung aus.

    Was soll da raukommen ?

    Die KFZ-Steuer wird nach Hubraum entrichtet.

    Die Höhe der KFZ-Haftpflichtversicherung wird sich nicht unterscheiden.


    Reinhard

  • #16

    Und deswegen gibt es das nicht?

    Als ob Gutachter keine Ahnung hätten. Jeder einigermaßen qualifizierte Gutachter kennt sich damit bestens aus, denn das sind üblicherweise Experten auf dem Gebiet. Wenn ein Motorrad mit Leistungsverminderung in einen Unfall verwickelt wurde, ist das erste, was geprüft wird, ob die Drossel noch drin ist.

    Na, dass das Moped nicht dem entspricht, was in den Papieren steht.

    Ein illegal entdrosseltes Motorrad hat gar keine Haftpflichtversicherung. Die entfällt automatisch mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis. Und die erlischt, sobald man am Moped rumfingert, ohne die relevanten Dinge, wie Leistungssteigerung, eintragen zu lassen.

    Im Fahrzeugschein eines A2 Bikes steht Motorrad mit Leistungsbeschränkung. Wenn diese nicht mehr gegeben ist, könnte man auch ohne Fahrerlaubnis unterwegs sein.

  • #17

    Hallo Tompeter,


    ich habe noch einmal nachgeforscht, leider bist du so "illegal" unterwegs.

    Meine Infos, Versicherung muß informiert werden, beim TÜV vorstellig werden und zuletzt Strassenverkehrsamt.

    Den genauen Ablauf spare ich mir.


    Wie gesagt, kann Ärger geben muß aber nicht. Aber wenn, wird's wohl teurer als die "Umtragung"


    Gruß, Thomas :boywink:

  • #18

    ThomasLIP


    Weiß ich auch

    Aber wie soll ich was austragen lassen, was (eventuell) gar nicht mehr da da ist und worüber ich keine Unterlagen habe???


    Wieviel kürzer ist den der Drehweg des Gasgriffs bei verbautem Anschlag?


    Ansonsten Schraub ich das mal am WE auseinander, dann weiß ich zumindest, ob da noch der Metallklumpen steckt oder nicht...

    Ein Leben ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos... :)

  • #19

    Ich glaube die ab Werk gedrosselten NCs haben eine Verjüngung am Lufteinlassstutzen und geändertes Mapping.

    So wars bei meiner damaligen 700S.


    VG André

    Ride safe, ride smart!

  • #20

    Hallo Mark ( @MROH ),

    im deinem # 16 versuchst du meine Meinung mit deiner Meinung zu entkräften.

    Solche Diskussionen (Austausch von Meinungen) entstehen zwangsläufig, wenn verbindliche Sachkunde fehlt (auch bei mir).

    Zu schnell werden Vermutungen zu Tatsachen deklariert.

    ______________________

    Ich frage: "Noch nie ist mir ein Fall bekannt geworden, wo etwas anrüchig wurde."

    Du antwortest: "Und deswegen gibt es das nicht ?"

    Das war nicht meine Aussage. Ich stelle jedoch fest. Auch dir ist kein solcher Fall bekannt.

    ______________________

    Ich frage: "Welcher Gutachter kennt sich bei der Vielfalt der Möglichkeiten der Leistungsminderung aus ?"

    Du "antwortest": "Als ob Gutachter keine Ahnung hätten. Jeder einigermaßen qualifizierte Gutachter kennt sich damit bestens aus, denn das sind üblicherweise Experten auf dem Gebiet. Wenn ein Motorrad mit Leistungsverminderung in einen Unfall verwickelt wurde, ist das erste, was geprüft wird, ob die Drossel noch drin ist."

    Auch das war nicht meine Aussage. Ganz bestimmt ist jeder Gutachter in der Materie besser bewandert, als jeder Forist.

    So wie es im deutschen Steuerrecht keinen Menschen gibt, der in Gänze das Steuerecht kennt, so wird es keinen Gutachter geben, der über alle Möglichkeiten der Leistungsverminderung informiert ist.

    _____________________________

    Ich frage: "Was soll da raus kommen ?"

    Du antwortest: "Na, dass das Moped nicht dem entspricht, was in den Papieren steht."

    Ich meinte. Wann kann ein Gutachter eingeschaltet werden und die scheinbare illegale Veränderung feststellen ?

    Verursachst du schuldhaft einen Unfall, dann wird der durch dich Geschädigte kaum einen Gutachter anfordern.

    Die Schuldfrage ist längst geklärt.

    Wirst du jedoch durch einen anderen Verkehsteilnehmer geschädigt, dann interessiert sich kein Richter oder Anwalt

    für die scheinbar illegale Leistungs-Entdrosselung. Ein Gutachter wird nicht bestellt.

    Illegal wäre die Entdrosselung nur, wenn du einen eingeschränkte Führerschein (A2) hättest.

    Der Verlust der Betriebserlaubnis tritt nicht ein. (Ich komme noch dazu).

    ______________________________

    . . . und so setzt sich der Meinungsaustausch fort.

    _____________________________

    Im # 7 verlinkt ThomasLIP einen Beitrag eines Foristen aus einem anderen Forum.

    Dieser Forist schildert ausführlich, wie aktiv er werden musste, um formal-juristisch korrekt zu sein.

    Beim TÜV kostet die Korrektheit 34,87 € und bei der Zulassungsstelle 11,90 €.

    Der TÜV bescheinigt diesen Foristen, die Veränderungen an seinem Motorrad gemäß StVZO § 19 Abs.3 (s. Foto)

    In diesem §19 (3) steht aber/Zitat:

    "Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

    für diese Teile

    a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder . . ."

    § 19 StVZO - Einzelnorm

    ____________________

    All das deckt sich auch mit meinen bisherigen Erfahrungen-

    Ich kaufte mir 1998 eine werksneue Honda CB 500 (Mod. PC32) die war gedrosselt. Eine meine ersten Maßnahmen war die Entdrosselung.

    Nach 3 Jahren war der erste TÜV fällig. Ich wies dem Prüfer auf die Entdrosselung hin. Er winkte nur ab und meinte, dass ginge ihm nichts an.

    Dafür interessiert sich nur die Polizei bei einem eingeschränkten Führerschein. Ich ließ meinen KFZ-Brief und die Zulassung über 10 Jahre und knapp 100.000 km unverändert. So verkaufte ich auch meine CB.

    _____________________________

    Das alles ist nur meine Meinung (nach besten Wissen und Gewissen). Auch mir fehlt der Sachverstand.


    Reinhard


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