NC750 S DCT (RC88) kurzer Seitenständer

  • #1

    Moin,

    ich habe meiner Holden ne NC750 S besorgt und da die Dame nicht die größte ist, haben wir sie Tieferlegen lassen.
    Das Ding ist jetzt aber, dass der Seitenständer zu lang ist. Die Mopete steht fast Senkrecht und droht schnell mal umzufallen.
    Die SuFu hat mir leider nicht weitergeholfen, aber vieleicht ist ja da draußen ein nettes Forumsmitglied das einen guten Tipp hat,
    wo man einen geeigneten kürzeren Seitenständer her bekommt.

    Im Vorfeld bedanke ich mich jetzt schon mal für jeden netten Rat, der da kommen wird.

  • #2

    Hallo "Lanas_wolf",

    sollte es dir nicht gelingen, einen passenden Seitenständer zu finden - hier mein Tip:

    Seitenständer mit einem dünnen Blatt eines Winkelschleifers ("Trennjäger") am Fuß abtrennen. Auf gewünschte Länge bringen und wieder anschweißen und lackieren. Bei dieser Gelegenheit kannst du den Seitenständer gleich noch verbessern. ich würde die Fußplatte vergrößern. Dann steht die Karre besser auf lockerem Untergrund.

    Solltest du selbst keine Möglichkeit haben, dann macht dir das vermutlich jeder Lehrling eines Schlosser- oder Rohrleitungswerkstatt.

    Die Kosten hierfür sind sicherlich vergleichbar.


    Reinhard

  • #3

    Und wichtg, studiere deine ABE ganz genau ob der gekürzte Ständer dann nach Paragraph 19.3 eingetragen bzw. abgenommen werden muss.

    Ging uns so mit der Tieferlegung von Alphatechnik, was bei einer vor kurzem durchgeführten Schwerpunkt Motorrad Kontrolle aufgefallen ist.

    Die Polizei sah es sportlich und ließ uns freundlicherweise weiterfahren.

    Steht auch als Hinweis bei Alphatechnik auf der Seite: https://alphatechnik.de/alpha-…jahr-2021/33-rh09-tl01kba und in der ABE.

    Zitat:

    Hinweis: Seitenständer muss gekürzt werden, eine Abnahme nach StVZO §19/3 (kostenpflichtige Eintragung in die Fahrzeugpapiere) ist erforderlich.


    Um die Eintragung zu umgehen hab ich mir von etlichen Anbietern die ABEs (ältere und aktuelle) angesehen und seit ca. 3 Jahren, stand es leider drin, somit haben wir es Eintragen lassen müssen.


    Die Tieferlegung hat zwar ne ABE, aber der gekürzte Ständer nicht - Das ist echt mal deutsche Bürokratie....!

    Gruß

    Micha



    Unser Fuhrpark:

    Honda NC750X DCT (RH09)

    Kawasaki ER-6F (EX650C/D)

    Yamaha Tracer 900 (RN43)

    3 Mal editiert, zuletzt von Micha.H ()

  • #4

    Hallo,


    meine Frau hat an Ihrer NC750S BJ2016/17, die 2cm Tiefergelegt ist einen Seitenständer der CTX dran, der ist ohne Änderung deutlich kürzer. Da der Seitenständer von einem Gebrauchthändler aus dem Internet stammt, habe ich keine Bestellnummer. Modell müsste die Honda CTX 700 sein. Passt ohne Änderung perfekt. Das Moped steht deutlich stabiler und schräger obwohl auch noch eine Seitenständerverbreiterung montiert ist, die ja auch noch 5-10mm ausmacht.


    Gruß


    Rolf

  • #5

    Ein Bikerfreund von mir hat seine S ebenfalls tiefer legen lassen und gleich in einem Zug auch den Seitenständer kürzen lassen. Eintragung war meines Wissens nicht notwendig. Vergrößerung der Standplatte auf jeden Fall empfehlenswert. Dabei ist aber die zusätzliche Dicke der Standplatte bei der Kürzung des Ständers zu berücksichtigen. Heißt zu gut deutsch: Zuerst die Standplatte montieren und erst dann den Ständer passend kürzen. Sonst kürzst du im schlimmsten Falle zweimal.

    Lieber 'n Leerlauf im Getriebe als im Gehirn....

  • #6

    Hallo,

    bei meiner NC 750 x stand die auch sehr steil so das sie zur Gegenseite umgekippt ist.

    Dann habe die NC um30 mm tiefer gelegt und die Honda Werkstatt hat den Ständer gekürzt.


    Ich gehe von aus das der Ständer von alleine hoch geht. Mehr interessiert den TÜV eigentlich. Denn es gibt nur die Standard Längen und bei einer Tieferlegung muß der Ständer angepaßt werden.


    Wenn das sauber gemacht wird fällt das auch garnicht auf. Im Roh ein Rohr rein machen dann ist man auf der Sicheren Seite.

  • #7

    So dachte ich auch, da unser Fall bereits über Anwalt läuft und wir dadurch etwas mehr Hintergrundinformationen erhalten habe, kann ich zumindest soviel sagen, das das KBA auf Rücksprache vom Tüv dies nun verlangt.

    Es gab einen Stichtag 2018 oder 2019, an dem neu ausgestellte ABEs das nun mit drin stehen haben sollen.

    Vorher ausgestellte Genehmigungen haben Bestandsschutz!

    Das ganze gilt natürlich nur, wenn der Ständer auch wirklich gekürzt wurde.

    In unseren Fall, greifen 2 Faktoren:

    1. Die RH09 ist neuer, daher ist die ABE natürlich auch neuer und kommt nach dem Stichtag rein.

    2. 40mm Tieferlegung erfordert das der Ständer gekürzt werden muss.


    Wir haben nun mehrere ABEs einsehen können und mussten wirklich feststellen, dass es in den neueren drin steht.


    Ich weiß, dass wenn ABE draufsteht, dann schaut man meist nur darauf ob das eigene Fahrzeug drin steht, aber mehr nicht - so auch uns passiert.


    Ich wollte auch nur den Hinweis geben, nicht das jemand das gleiche Schicksal ereilt wie uns!

    Gruß

    Micha



    Unser Fuhrpark:

    Honda NC750X DCT (RH09)

    Kawasaki ER-6F (EX650C/D)

    Yamaha Tracer 900 (RN43)

  • #8

    OK. Ist mir neu mit der ABE. Aber gut zu wissen. Danke für die Info!

    Lieber 'n Leerlauf im Getriebe als im Gehirn....

  • #9

    Ui iu iu,

    da ist ja ne Menge guter Informationen rumgekommen.
    Der Tipp mit der Platte ist auf jedenfall Gold wert, habe ich an meiner Varaderro auch gemacht.

    Ich schau mal wie gut ich den von der CTX ranbekomme ansonsten, trennschleifer und schweißen.
    Die Rohr in Rohr Lösung sagt mir auch zu.

    Vielen Dank an alle. (Diesmal auch mit Name :D )

    Sascha

  • #10

    Hallo,

    wenn der Seitenständer im Bereich der Fußplatte gekürzt wird (empfehlenswert), dann ist ein Versteifungsrohr (Rohr in Rohr) nicht notwendig. Es macht den Seitenständer am frei hängendem Ende unnötig schwer - zumal wenn dann noch eine größere (schwerere) Fußplatte angeschweißt wird.


    Reinhard

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