Nebelscheinwerfer mit B Kennzeichnung

  • #1

    Hallo in die Runde.


    Ich habe schon so viel rumgestöbert und nachgelesen, komme aber zu keinem Ergebnis. Ich weiß auch, dass das Thema schon oft behandelt wurde. Ich möchte auch gar keine neue Diskussion starten oder Leute damit nerven.


    Ich möchte mir Zusatzscheinwerfer an meine NC 750X anbauen um besser gesehen/ wahrgenommen zu werden. Lt meinen Recherchen sollen es dann Nebelleuchten mit der B Kennzeichnung werden damit ich sie gemeinsam mit dem Abblendlicht nutzen kann. Ich möchte auch gar nicht die komplette NC zerlegen und mir würde ein Anschluss an die Batterie mit zwischengeschalteter Sicherung und einem Schalter mit gefordeter grüner Kontrollleuchte genügen.


    Hat jemand von euch einen Tipp für mich welche Zusatzleuchten wirklich geeignet und TÜV Konform mit der entsprechenden Kennzeichnung sind? LED wären natürlich toll, der Hauptscheinwerfer hat sie ja auch. Wenn nicht muss ich eben einen Kompromiss schließen.


    Ich möchte sie auch am Rahmen anbringen, in Höhe der seitlich montierten gelben Rückstrahler.


    Würde mich freuen wenn jemand von euch ne Lösung für mich hätte.

    Über 200 Euro möchte ich dafür eigentlich nicht investieren.


    Danke in die Runde und Gruß vom alten Dampfer

  • #2

    Hallo "Alter Dampfer",

    vor ca. 15 Jahren beschäftigt ich mich einmal mit dem Thema. So alt ist mein Wissensstand.

    Nebelscheinwerfer mit der Kennzeichnung "B" kenne ich nicht.


    - das Zuschalten der Nebelscheinwerfer ist nur bei schlechter Sicht erlaubt (Sichtgrenze 50 m).

    - lt. deutschem Recht ist nur ein Nebelscheinwerder erlaubt. Jedoch lt. europäischem Recht sind zwei erlaubt.

    - Tagfahrlicht muss eine Zulassung haben (entweder schriftl. oder als Prägung an der Lichtaustrittsöffnung; früher RL87, jetzt R87)

    - Die Mindestabstände von den Blinkern und dem Hauptscheinwerfer sind vorgeschrieben;

    - Das Tagfahrlicht muss sich beim Zuschalten des Hauptlichtes automatisch abschalten bzw. dimmen.


    Genaueres findest di sicherlich im Internet oder beim TÜV.


    Reinhard

  • #3

    Hallo Reinhard, das die Nebelscheinwerfer eigentlich nur bei schlechter Sicht zugeschaltet werden dürfen ist mir bekannt.

    Wie gesagt, eigentlich. Ich möchte mir die verschiedenen Schaltungen der einzelnen Zusatzscheinwerfer sparen. Da gibt es zu viele Vorschriften wann was leuchten darf und in welchem Zusammenhang mit dem Abblendlicht/ Fernlicht der Hauptscheinwerfer.

    Die B Kennzeichnung habe ich im Internet herausgefunden.

    Anbei ein Screenshot von den Kennzeichnungen.

  • #4

    Einspruch! :naughty: ;)


    Die "Sichtgrenze" von 50 m gibt es nur für die Benutzung von Nebelrückleuchten.:character-oldtimer:


    Die Nebellampen dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen eingeschaltet werden. (§17 (3) StVO) :whistle:

  • #5

    Hallo "Alter Dampfer",


    Schau einmal hier auf meiner Seite:


    Ich empfehle Dir auf jeden Fall über ein Relais anzuschließen. Es können mit diesem Zubehör auch spa-äter noch andere Verbraucher angeschlossen werden. Was Du dazu brauchst findest Du in der Bildbeschreibung.


    Gruß aus dem noch sonnigen Rheinland

    Gerd

    Es gibt keine Zeitverschwendung, denn aus jedem Ereignis lernt man etwas. ;)

  • #6

    Hallo Gerd, das mit dem Relais habe ich mir auch schon überlegt, ist bestimmt sinnvoll.

    Danke für den Link auf deine Seite.


    Welche Zusatzscheinwerfer ich nehmen soll weiß ich allerdings noch nicht. Es ist ein echtes Wirrwar mit den Leuchten und den Beurteilungen der Käufer auf den verschiedenen Portalen.

    Ich möchte schon auf "Nummer sicher" gehen wenn ich mir sowas anbaue, habe keine Lust auf Schwierigkeiten beim TÜV oder sogar einem Erlöschen der Betriebserlaubnis.

  • #7

    Hallo "Alter Dampfer",

    Die Lampen haben E-Kennzeichen vorne auf dem Glas. Noch nie Ärger mit dem TÜV gehabt.

    Wird über einen Schalter am Lenker dazu geschaltet. Ich fahre grundsätzlich Tag und Nacht eingeschaltet. Auch noch nie Probleme mit der Polizei gehabt. Funktionieren seit Jahren einwandfrei.

    Gruß Gerd

    Du hörst nicht auf Motorrad zu fahren, wenn du alt bist, du wirst alt, wenn du aufhörst mit dem Motorrad zu fahren :handgestures-thumbupright:

  • #8

    Guten Morgen, seid ihr der Meinung das man die B Kennzeichnung für Nebelscheinwerfer nicht braucht und das eine E Kennzeichnung ausreicht um keine Probleme zu bekommen? Das würde die Sache ja sehr vereinfachen.

  • #9

    Die E-Kennzeichnung belegt, dass die Beleuchtungseinrichtung geprüft und damit zugelassen ist, das "B" gibt den Einsatzzweck an und belegt zusammen mit der E-Kennzeichnung, dass es sich um einen zugelassenen Nebelscheinwerfer handelt.
    Man braucht also beides.

    Nach meinen Erfahrungen sind LED-Nebelscheinwerfer am besten nur für Nebel geignet weil sie i.d.R. eine messerscharfe Hell-Dunkelgrenze haben und bei richtiger Einstellung den Nebel unterleuchten. Man kann sie natürlich auch höher als zusätzliches Abblendlicht einstellen um besser zu sehen ohne zu blenden.
    Wenn man allerdings besser gesehen werden möchte sind Leuchtbilder ohne diese extrem scharfe Hell-Dunkelgrenze besser. Nebelscheinwerfer mit Halogen-Leuchtmittel haben i.d.R. deutlich mehr Streulicht und leuchten damit anderen Fahrern mehr ins Auge.
    Am meisten Streulicht hat Tagfahrlicht, deshalb ist es besonders gut zu sehen und blendet bei Dunkelheit.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #10

    Danke für deine umfangreiche Antwort. Ja, mir geht es vorrangig um die bessere eigene Sichtbarkeit. Der orig. LED Scheinwerfer ist am Tag sehr schlecht wahr zu nehmen finde ich. Es müssen nicht zwingend LED Nebler sein, bei denen ging es mir um die gleiche Helligkeit in der Abstrahlung wie beim Hauptscheinwerfer, also das die Lichter dann gleichmäßig weiß aussehen.


    Wenn ich auf Halogennebler umschwenke, bis zu welcher Wattzahl würdet ihr gehen im die Lichtmaschine nicht zu überfordern?

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