Nebelscheinwerfer NC 750 X RH09

  • #23

    Hallo,

    du fragst konkret.

    Ich abtworte konkret: "Ich möchte das wissen."

    Du brachtest aber im # 17 Norwegen in's Spiel. Wer wollte das wissen ?

    Bitte etwas mehr Gelassenheit.


    Reinhard

  • #24

    reinglas , Lorenz


    Mein letzter Beitrag zu diesem Thema, du solltest den Text aus #16 lesen in dem der Lorenz zugibt mehr als 200.00 km gefahren zu sein. Unter anderem ist er auch in Norwegen gefahren, mein Beitrag ist eigentlich nur ein Hinweis gewesen welche harten Strafen es in Norwegen für Verstöße gibt, wenn es ihm wert ist einen Satz Reifen zu bezahlen dann soll er es gerne machen, aber ich finde es sollte nicht als Empfehlung an andere Fahrer gemacht werden.


    Übrigens als gebürtiger Östreicher habe ich den Führerschein in Österreich gemacht und bin mir den Gesetzen in Ö durchaus bewusst.


    DLzG

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    Der mit der "RED-LADY" tanzt !

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    odometer_976615.png KM

  • #25

    Hallo "Lion",

    ich habe keine Zweifel, dass du entsprechende Gesetze in Ö kennst. In Deutschland sind diese Gesetze bezgl. Nebelscheinwerfer gleich bzw. ähnlich.

    Die Theorie (Gesetze) sind das eine. Die Praxis (Einhaltung der Gesetze) ist das andere.

    Das Gesetz der eingeschränkten Nutzung von Nebelscheinwerfer stammt aus den 50'er Jahre. Da hatten die Fahrzeuge zwar keine Karbidlampen mehr aber die Ausleuchtung der Fahrbahn war durch die Glühfadenlampen recht spärlich. Die Blendung des Gegenverkehrs war ebenso spärlich (positiv). Dann kam das Halogen-Licht, später Xenon-Licht. Letzteres machte auf den Gegenverkehr einen "blendenden" Eindruck".

    Seit der Jahrtausendwende fahren immer mehr PKW's mit Tagfahrlicht. Der Vorteil der Biker mit dem zugeschaltetem Hauptscheinwerfer im Verkehr besser erkennbar zu sein, ging verloren. Die Aufrüstung der Biker ist schlicht logisch. Ich würde ein echtes Tagfahrlicht wählen. Das ist greller (auffälliger), muß aber bei Dunkelheit gedimmt oder abgeschaltet sein.

    Ein Nebelscheinwerfer blendet auch bei Dunkelheit nicht. Blendgefahr für den Gegenverkehr besteht allerdings bei nasser Fahrbahn. Dann wird das Licht des Nebelscheinwerfers durch die Nässe der Fahrbahn reflektiert. Dann sollte jeder Biker die Nebelscheinwerfer ausschalten. Seine Erkennbarkeit ist bei Dunkelheit durch das Hauptlicht ausreichend gewährleistet.


    Reinhard

  • #26

    Hallo,


    zunächst mal, ich bin auch Österreicher, aber lebe seit 1978 in Deutschland. Mit den österreichischen Gesetzen bin ich nicht mehr vertraut.


    Ich berichte hier von meinen Erlebnissen und Erfahrungen und vertrete meine Meinung. Es ist nicht als Empfehlung gedacht. Ich habe nie und würde nie schreiben 'macht das so, das ist richtig.' Jeder soll doch selbst entscheiden, handeln und sein Handeln dann verantworten. Wenn jemand bei einer Verkehrskontrolle sagen würde, 'aber der Lorenz aus dem Forum macht auch'. Ich glaube nicht, das das den Polizisten beeindrucken würde.


    P.S. Ein Prüfingenieur bei der HU meine Vorgehensweise mal gelobt. Und auch den zweiten Rückstrahler am Heck. Einer ist beim Rücklicht und einer auf der Kotflügelverlängerung von Bodystyle. Es ist aber nur einer erlaubt. Ich habe den Rückstrahler abgeklebt und die Plakette bekommen. Seine und meine Meinung stehen in beiden Punkten gegen das Gesetz. Ich stehe dazu.


    Lorenz

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