Vor einiger Zeit schrieb WüKu einen ausführlichen Artikel über den Austausch des Kettenrades als Voraussetzung für den Eintrag von Reifen 150/70-17 in den Fahrzeugschein (finde leider den Post nicht mehr im Forum).
Hab meinem Mopedschrauber gesagt, er soll doch mal den TÜV Prüfer fragen, wie er das sieht. Antwort:
"einer Eintragung des 150er Hinterreifen steht nichts im Weg. Der Prüfer, und
auch ich, würden allerdings den Tachokonverter einer geänderten Übersetzung
vorziehen"
Ich hab jetzt den Einbau eines Tachokonverters über Winter in Auftrag gegeben, wie es dem Schrauber zeitlich passt.
Werde berichten, wie das weiter geht.