Der große RH09 Scheiben-Thread

  • #191

    Hallo zusammen,

    ich hab mal ne doofe Frage: ich hab mir die jetzt die Puig Tourenscheibe bestellt und bin sehr zufrieden. Auf der Händlerseite kann man die ABE herunterladen. Sie besteht aus 39 Seiten. Reicht es, wenn ich nur die Seite mitführe, auf der mein Motorrad aufgeführt wird, oder werden da noch andere Seiten gebraucht?

    Danke

  • #192

    Die Frage ist, ob nicht das elektronische Exemplar der ABE alleine schon ausreicht. Würde eine Menge Papier sparen. Wie beim grünen Pass, den kann ich auch in Papierform oder elektronisch vorweisen.


    Paul

  • #194

    Nachdem ich jetzt kurz über ABE gelesen habe: Du musst gar nichts mitführen, außer, dass die Puig Tourenscheibe eben eine ABE haben muss. Auf der Scheibe muss ein Prüfzeichen sein, wie sollte sie auch sonst identifiziert werden. Dieses Prüfzeichen (KBA-Nummer) wird im notwendigen Fall vom Kontrollorgan beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgefragt.


    Paul

  • #195

    Ach so ist das. Ich dachte immer, das Dokument muss mitgeführt werden. Vielen herzlichen Dank für die Aufklärung :thumbup:

  • #196

    Hallo Paul, da liegst Du leider nicht richtig.

    Die ABE für das entsprechende Teil ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Das Teil hat eine KBA Nummer die in der ABE für das entsprechende Motorrad aufgeführt ist. Nur dann kann dies vor Ort bei einer Kontrolle auf die Richtigkeit ob das Teil auch am richtigen/zugelassenen Motorrad angebracht ist überprüft werden.

    Der Fahrer des entsprechenden Motorrad ist in der Nachweispflicht, das heißt die ABE muss zwingend mitgeführt werden oder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FzG-Schein) eingetragen sein.

    Eine Nachfrage beim KBA erfolgt nicht.

    ...die Linke zum Gruß

    Immer dran denken: gummierte Seite nach unten, lackierte Seite nach oben!


    ...wer Schreibfehler findet - darf sie behalten ;)

  • #198

    Leider bezieht sich dies ausdrücklich nur auf einen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, nicht aber auf "Ablichtungen" anderer Dokumente oder Bestätigungen wie in diesem Fall eine ABE

    Schlussendlich kann es jeder halten wie er will, ob er die entsprechende ABE mitführt oder nicht. Zu empfehlen ist es aber auf jeden Fall wenn man Umstände vermeiden möchte.

    ...die Linke zum Gruß

    Immer dran denken: gummierte Seite nach unten, lackierte Seite nach oben!


    ...wer Schreibfehler findet - darf sie behalten ;)

  • #199

    Moin,


    ohne mich jetzt durch die 200 Antworten bisher zu lesen:


    ich komme mit der Originalscheibe sehr gut klar, hätte sie aber gern in dunkel getönt.

    Gibt es dafür eine Bezugsquelle?


    Grüße, Jörg

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!