Tagfahrlicht mit LED Hauptscheinwerfer, geht das? Ja!

  • #11

    Hallo Lorenz!

    Hallo Klingenstaedter!

    Kann euch nur Recht geben.

    Pickerl (also TÜV in Österreich) war nie ein Problem mit den Zusatzscheinwerfern. Es wurde nur die korrekte Einstellung kontrolliert und fertig.

    Mitstreiter im Straßenverkehr regen sich grundsätzlich auch nicht auf, eher fällt mir auf, dass ich sehr schnell bemerkt werde: zB werden Spurwechsel in meine Fahrlinie schnell abgebrochen, oder Linksabbieger bleiben (GsD) doch stehen. In diesem Sinne hat sich der Anbau der Zusatzscheinwerfer allemal bezahlt gemacht.


    Da ich meine Brötchen als Konstrukteur von Scheinwerfern im Land und Baumaschinenbereich sowie auch an Motorrädern verdiene kenne ich den Aufwand der dahinter steckt diese Einrichtungen zur Serienreife als auch Homologation zu bringen. Kaum jemand typisiert die Lichtfunktionen einzeln wenn alles in einem Gehäuse zusammengefasst ist, dh hier die Schaltungen und Funktionen zu trennen bzw anders zu beschalten zerstört natürlich auch die Homologation des Geräts. Dh jedem der hier herumwerkt muß klar sein ohne Genehmigung unterwegs zu sein. Auffallen wird's wahrscheinlich niemanden außer kundigen TÜV bzw Pickerl-Prüfern. Strittig wird's dann erst wenn einer übersehen wird und genau eruiert wird warum.

    Die Lichtwerte von Positionslicht und DRL sind absichtlich unterschiedlich. DRL ist wie der Name schon sagt nur bei Tage zulässig, Abblendlicht eigentlich immer also auch als Fahrlicht. Positionslicht alleine ist eigentlich nur dazu da das stehende Fahrzeug zu markieren - zum Fahren reicht das ned. DRL's werden so konstruiert, dass sie ein blendfreies nach vorne gerichtetes Licht auswerfen um das Fahrzeug bei Tag sichtbar zu machen. Als Scheinwerfer zur Fahrbahnbeleuchtung ist das nicht geeignet.

    Im beigefügten Bild könnt ihr den Unterschied zwischen Fahrlicht per Abblendscheinwerfer (Links und Rechts) und echten DRL (Mitte) deutlich erkennen.

    Mir persönlich war das in dem Lichterzirkus der heutzutage herrscht zu wenig und ich hab alle meine 3 mit Zusatzscheinwerfern ausgerüstet. Hat nur Vorteile: Sichtbarkeit bei Tage erhöht und Fahrbahnbeleuchtung bei Nacht einmalig.


    Noch ein Wort zu den LED-Hauptscheinwerfern an Motorrädern. Durch die größere Lichtausbeute und bessere Konzentration auf die lt. Zulassungsbestimmungen notwendigen Lichtwerte bzw Ausleuchtungen erscheinen LED Scheinwerfer "heller" als Halogenscheinwerfer - sind sie aber nicht. Die Höchstwerte dürfen sie nicht überschreiten genausowenig die Hell/Dunkelgrenze. Das ist alles festgelegt. Die Lichtfarbe der LED's ist so gewählt, dass im Unterschied zu den Halogenleuchtmitteln die beleuchtete Umgebung in den richtigen Farben erscheint. Der riesen Nachteil der LED-Scheinwerfer ist die scharfe Hell/Dunkelgrenze, speziell bei Kurvenfahrt. Das Motorrad kippt in die Kurve und die Innenseite (genau dort wo der Fahrer hinschaut) ist..... schwarz, dunkel, nix...!

    Halogenscheinwerfer hatten wenigstens soviel Streulicht rundherum um die Bereiche über der Hell/Dunkelgrenze ein wenig zu beleuchten bzw war diese Grenze nicht so scharf.

    Daher fahr ich bei Nacht am liebsten mit KTM oder TDM: Halogenhauptscheinwerfer mit weicher H/D-Grenze und Breitstrahler als Ergänzung für das schwache Vorfeld.


    LG aus Wien

    Georg

  • #12

    Hallo!

    Honda kann auch nix genehmigen lassen was unter den Grenzwerten liegt - dh diese Betrachtung ist sehr subjektiv. Es hängt einfach davon ab aus welcher Höhe der Lichtkegel betrachtet wird. Schaut man von oberhalb der Hell/Dunkel Grenze drauf erscheint das bei Tag tatsächlich als "dunkle Kerze".


    LG aus Wien

    Georg

  • #13

    Erst mal ein liebes "Hallo" an all jene, die sich hier an der Diskussion beteiligen.


    Ich entschuldige mich erst mal dafür, dass ich mich jetzt erst melde. Doch es kommt im Leben immer anders als man denkt.

    Nach einem Umbau an meinem PC (MB, CPU, SSD) hat Windows am WE seinen Dienst verweigert. Bin leider erst jetzt wieder auf dem Status, antworten zu können.


    @ Georg


    Zuerst zu dir, lieber Georg.


    Du scheinst hier etwas gründlich missverstanden zu haben.

    Es wurde an dem Hauptscheinwerfer überhaupt nichts verändert, es wurden keine Schaltungen oder Funktionen geändert.


    Doch an einer Leuchteinheit jenes Licht zu verwenden, dass man gerade braucht, ist ja wohl so vorgesehen und daher auch legitim.

    Das hat auch überhaupt nichts mit der "Homologation" zu tun. Diese trifft nur auf den konstruktiven, mechanischen und elektrischen Aufbau der Leuchteinheit zu. Dieser Aufbau ist typengenehmigt, nicht aber die Art der Verwendung.


    Wesentlich ist nur, dass bei der Verwendung dieses typengenehmigten Bauteiles auch die rechtlichen Bestimmungen -

    das heißt, nur die gesetzlich vorgesehenen Lichtkombinationen zu schalten - eingehalten werden. Und das tut es.


    Zur Klarstellung: der Hauptscheinwerfer wird NICHT als Tagfahrlicht verwendet!


    Zum Einsatz kommen nur typengenehmigte Tagfahrlichter. D.h. diese Leuchten entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen, so wie du es beschreibst. Sieh dir mal die Fotos genau an. Auf dem Bild, wo die TFL rot ausgekreuzt sind, kann man deutlich die 4 kleinen Reflektoren, die für der Flächenausleuchtung des TFL nötig sind, erkennen.


    Doch das ist übrigens Sache desjenigen, der die Leuchten montiert. Es betrifft also NICHT die Schaltung, die ist nur ein "Hilfsmittel", um die gesetzlichen Vorschriften auch einzuhalten. Es werden auch KEINE Lichkombinationen verwendet, die nicht erlaubt sind.


    Erlaubt ist, Tagfahrlicht OHNE Abblendlicht und die Möglichkeit zu haben, die Lichthupe zu verwenden. So steht es im Gesetz. Und genau das tut die Schaltung auch.


    Es gibt auch keinen Unterschied im "Lichtbild" der serienmäßigen, typengnehmigten LED-Hauptscheinwerfereinheit.

    Im "Normalbetrieb" leuchtet ständig das obere Segment, das Abblendlicht. Bei Lichthupe oder Fernlicht wird nur das untere Segment dazu geschaltet. In Summe ist also der "ganze" Scheinwerfer beleuchtet. Begrenzungslicht + die beiden LED Segmente des Hauptscheinwerfers.


    Beim "DRL" Betrieb ist das - normalerweise ständig leuchtende - obere Segment abgeschalten. Es leuchtet nur das Begrenzungslicht.

    Zusätzlich sind die typengehmigten TFL eingeschalten. Beim Verwenden der Lichthupe werden BEIDE LED-Segmente des Hauptscheinwerfers zugeschalten. Also ergibt das wiederum das Lichtbild, dass der "volle" Scheinwerfer beleuchtet ist, Abblend- und Fernlicht.

    Diese Lichtkonfiguration des Hauptscheinwerfers ist so also auch erlaubt, genehmigt und vorgesehen. Es gibt also KEINEN Konflikt mit einer "Homologation".


    Im Übrigen ist diese Schaltung auch verkehrs- und vor allem betriebssicher. Es wird KEINE Kombination verwendet, die die "normalen" Potentiale (Spannungszustände) an der LED-Leuchteneinheit verändert. Die Unterbrechung der Stromzufuhr zu den LED-Hauptsegmenten ist ja beim Abschalten der Zündung auch "normal".


    Der Gesetzgeber nimmt auch keinerlei Rücksicht auf die baulichen Gegebenheiten der unterschiedlichen Fahrzeuge.

    Er schreibt nur vor, dass beim Einschalten der Zündung entweder das Abblendlicht ODER das TFL leuchten MUSS. Ebenso muss

    es eine Umschaltmöglichkeit Abblendlicht - TFL geben, da in Tunneln bzw. bei Dunkelheit das Benützen des TFL verboten ist. Hier muss das Abblendlicht eingesetzt werden.


    Und genau das macht die Schaltung. Für ganz "Faule" kann man sie sogar mit einer Lichtautomatik, d.h. bei Dunkelheit oder Einfahrt in einen Tunnel schaltet diese automatisch die Leuchten um, kombinieren.



    Leider kommt es so bei mir an, dass du mir unterstellst, nur so "herumzuwerken". :/


    Nun, es gibt außer Dir - deine Qualifikation sei hier unangezweifelt - auch noch Fachleute. Ich bin gelernter Elektroniker, Hard- und Softwarespezialist und auch sehr wohl vertraut mit der Kfz-Elektronik und Elektrik. Und, ich bin auch kundig, was die gesetzlichen Bestimmungen betrifft. Mit fast 30-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft im Autobusbetrieb eines Verkehrsunternehmens ist die StVO und das KfG täglich Brot.


    Und, lieber Georg, glaube mir. Ich würde NIE etwas veröffentlichen oder in einem Forum diskutieren, was nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. "Pfusch" ist nicht.


    Ich gebe Dir aber recht, was den Einsatz der unterschiedlichen Beleuchtungen betrifft. Das ist Ermessensache desjenigen, der mit dem Motorrad fährt und weiß wann, wo und wie.

    Hier kommt es darauf an, unter welchen Bedingungen man unterwegs ist. Jene, die hauptsächlich nur untertags unterwegs sind, werden dem TFL den Vorzug geben. Für jene aber, die immer - also auch nachts - unterwegs sind, werden Nebelleuchten bzw. Breitstrahler eher Sinn machen. Es ist aber für jeden wahlfrei, was er wie verwendet. Es soll nur dem Gesetz entsprechen.


    Diese Schaltung ist also kein "MUSS" sondern nur eine Option, die es halt für die LED-Scheinwerfer unserer NC750 in Kombination mit TFL derzeit am Markt nicht gibt.



    PS: da du ja auch aus Wien bist, können wir uns gern mal treffen und ein wenig miteinander plaudern - wenn du möchtest. :S



    @ Lorenz


    Wie du das machst, ist eigentlich deine Sache. Doch sollte es schon den technischen Vorschriften entsprechen.

    D.h. die Zuschaltung der Scheinwerfer durch das Abblendlicht ist ok, aber nur über ein Relais oder eine elektronische Umschaltung.

    Die "elektrische Last" sollte aber durch einen eigenen, extra abgesicherten Stromkreis erfolgen.

    Nur das Abblendlicht "anzuzapfen" ist KEINE gute Idee. Wenn deine Kiste abbrennt, zahlt hier keine Versicherung.



    @ Klingenstaedter


    Da du ja offensichtlich Tag und Nacht unterwegs bist, sind die Nebelleuchten für dich sicher die bessere Wahl.

    Doch kann ich dir die Sorge mit dem "Verwarnungsgeld" nehmen. Der gleichzeitige Betrieb von Nebelleuchten mit dem Abblendlicht

    ist auch am Tag gesetzlich erlaubt.



    Miketronic & Jan.Torf


    Selbstverständlich und gerne könnt ihr diese Anleitung haben.

    Doch darf ich euch noch etwas um Geduld bitten. Nachdem mein PC abgestürzt war, muss ich noch die erforderlichen Proogramme zur Bearbeitung der Anleitung neu installieren. Erst dann kann ich die vollständige Beschreibung fertigstellen.


    Doch ich verspreche, sie sobald sie fertig ist, unverzüglich hier zu veröffentlichen bzw.zum Download zur Verfügung zu stellen.


    Vielen Dank für euer Verständnis. :)



    Mit lieben Grüßen aus Wien

    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von Der Alt-Neue ()

  • #14

    Hallo Bernhard!

    Nachdem ich deinen technischen Hintergrund bzw deine berufliche Spezifikation nicht kannte (und auch nicht was an der RC so alles funkelt), weis ich jetzt Bescheid - Danke.

    Ich hab's von Anfang an so verstanden, dass du dein Wissen und Werk als Option anbietest, sehr anständig von dir. Genauso möchte ich auch meine Kommentare und Beiträge verstanden haben. Wir bewegen uns im Raum des Forums ja freiwillig und da steht es jedem frei und offen seine Meinung zu äußern.

    Gern nehm ich deine Einladung zum persönlichen Meinungsaustausch bez Licht uä an.


    LG aus'm 17ten

    Georg

  • #15

    Erlaubt ja, aber leider nur bei Sichtbehinderung durch z.B. Nebel,Regen oder Schnee. :(


    Wenn se mal schauen möchten! ;)

  • #16

    Sorry, was Deutschland betrifft, weiß ich es nicht. Für Österreich stimmt deine Aussage definitiv NICHT.


    Aus den Bestimmungen:


    Einspurige Krafträder (Mopeds, Motorräder) müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.

    Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt:


    1) Spezielles Tagfahrlicht alleine (nicht gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern)

    2) Abblendlicht

    3) Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte)

    4) Nebelscheinwerfer und Abblendlicht

    5) Nebelscheinwerfer alleine


    Rechtsgrundlage: § 99 Kraftfahrgesetz (KFG)


    https://www.oesterreich.gv.at/…oder%20Nebelscheinwerfern)


    https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/99

  • #17

    Danke für deine Antwort. :thumbup:


    Da kann man mal sehen wie unterschiedlich die Bestimmungen sind. :(


    Zu 3) : In D nicht erlaubt.

    Zu 5) : In D nicht erlaubt, mindestens mit Standlicht. Hat wohl den Sinn dass dadurch die Rückleuchte an ist. Wobei, wenn ich mich recht erinnere, seit 2004 am Motorrad keine Lichtschalter (Abblendlicht- und/oder Standlichtschaltung) verbaut werden.


    Zudem kommt hier noch die Diskussion dazu, ob es erlaubt ist die Nebelscheinwerfer bei Fernlicht eingeschaltet zu haben, bzw. beim Einschalten des Fernlicht die Nebler automatisch ausgehen müssen. Ich weiß auf jeden Fall, dass an meinem PKW (Honda Jazz) die serienmäßigen Nebelleuchten bei Fernlicht an bleiben.

    Wenn ich es richtig verstehe widerspricht sich das doch?!? :/


    Auf jeden Fall ein "erhellendes" Thema. ;)

  • #19

    Auch vorne gibt es ein Standlicht. ;)


    Demnach, Nebelscheinwerfer (alleine) MIT Stand- oder Abblendlicht. Richtig?:/

  • #20

    YESSS ! Gottohgott, lass dich nicht verrückt machen. Wie eine "normale" Beleuchtung aussehen soll, weißt du doch.


    Beim Motorrad ist Begrenzungslicht zwingend, egal in welcher Form.

    Varianten gibt es nur vorne.


    Hinten:

    rotes Begrenzungslicht - eine Lichtquelle + zusätzlich 1 roter Rückstrahler


    Vorne:

    1) "normales", weißes Begrenzungslicht vorne - eine Lichtquelle

    2) weißes Begrenzungslicht, in Kombination mit Blinker - 2 Lichtquellen

    3) nach EU-Verordnung dürfen Motorräder, die der EURO 5 entsprechen und nach dem 01.01.2019 typengenehmigt wurden, vorne statt dem Begrenzungslicht in weiß auch die beiden, ständig leuchtenden Blinker (gelb bzw. orange) als Begrenzungslicht einsetzen. Das weiße Begrenzungslicht im Scheinwerfereinsatz muss dazu deaktiviert (oder nicht vorhanden) sein. Für den Blinkvorgang darf (muss) in diesem Fall der ständig leuchtende Blinker diese Blinkfunktion übernehmen (gleiche Lichtquelle) und rhytmisch mit der Blinkfrequenz erlöschen und wieder aufleuchten.

    Der Einsatz der Blinker als Begrenzungslicht ist NUR VORNE zulässig!


    HONDA hat das auf seinen neuen Maschinen.


    Alles klar? :teasing-tease:

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