Hallo Lorenz!
Hallo Klingenstaedter!
Kann euch nur Recht geben.
Pickerl (also TÜV in Österreich) war nie ein Problem mit den Zusatzscheinwerfern. Es wurde nur die korrekte Einstellung kontrolliert und fertig.
Mitstreiter im Straßenverkehr regen sich grundsätzlich auch nicht auf, eher fällt mir auf, dass ich sehr schnell bemerkt werde: zB werden Spurwechsel in meine Fahrlinie schnell abgebrochen, oder Linksabbieger bleiben (GsD) doch stehen. In diesem Sinne hat sich der Anbau der Zusatzscheinwerfer allemal bezahlt gemacht.
Da ich meine Brötchen als Konstrukteur von Scheinwerfern im Land und Baumaschinenbereich sowie auch an Motorrädern verdiene kenne ich den Aufwand der dahinter steckt diese Einrichtungen zur Serienreife als auch Homologation zu bringen. Kaum jemand typisiert die Lichtfunktionen einzeln wenn alles in einem Gehäuse zusammengefasst ist, dh hier die Schaltungen und Funktionen zu trennen bzw anders zu beschalten zerstört natürlich auch die Homologation des Geräts. Dh jedem der hier herumwerkt muß klar sein ohne Genehmigung unterwegs zu sein. Auffallen wird's wahrscheinlich niemanden außer kundigen TÜV bzw Pickerl-Prüfern. Strittig wird's dann erst wenn einer übersehen wird und genau eruiert wird warum.
Die Lichtwerte von Positionslicht und DRL sind absichtlich unterschiedlich. DRL ist wie der Name schon sagt nur bei Tage zulässig, Abblendlicht eigentlich immer also auch als Fahrlicht. Positionslicht alleine ist eigentlich nur dazu da das stehende Fahrzeug zu markieren - zum Fahren reicht das ned. DRL's werden so konstruiert, dass sie ein blendfreies nach vorne gerichtetes Licht auswerfen um das Fahrzeug bei Tag sichtbar zu machen. Als Scheinwerfer zur Fahrbahnbeleuchtung ist das nicht geeignet.
Im beigefügten Bild könnt ihr den Unterschied zwischen Fahrlicht per Abblendscheinwerfer (Links und Rechts) und echten DRL (Mitte) deutlich erkennen.
Mir persönlich war das in dem Lichterzirkus der heutzutage herrscht zu wenig und ich hab alle meine 3 mit Zusatzscheinwerfern ausgerüstet. Hat nur Vorteile: Sichtbarkeit bei Tage erhöht und Fahrbahnbeleuchtung bei Nacht einmalig.
Noch ein Wort zu den LED-Hauptscheinwerfern an Motorrädern. Durch die größere Lichtausbeute und bessere Konzentration auf die lt. Zulassungsbestimmungen notwendigen Lichtwerte bzw Ausleuchtungen erscheinen LED Scheinwerfer "heller" als Halogenscheinwerfer - sind sie aber nicht. Die Höchstwerte dürfen sie nicht überschreiten genausowenig die Hell/Dunkelgrenze. Das ist alles festgelegt. Die Lichtfarbe der LED's ist so gewählt, dass im Unterschied zu den Halogenleuchtmitteln die beleuchtete Umgebung in den richtigen Farben erscheint. Der riesen Nachteil der LED-Scheinwerfer ist die scharfe Hell/Dunkelgrenze, speziell bei Kurvenfahrt. Das Motorrad kippt in die Kurve und die Innenseite (genau dort wo der Fahrer hinschaut) ist..... schwarz, dunkel, nix...!
Halogenscheinwerfer hatten wenigstens soviel Streulicht rundherum um die Bereiche über der Hell/Dunkelgrenze ein wenig zu beleuchten bzw war diese Grenze nicht so scharf.
Daher fahr ich bei Nacht am liebsten mit KTM oder TDM: Halogenhauptscheinwerfer mit weicher H/D-Grenze und Breitstrahler als Ergänzung für das schwache Vorfeld.
LG aus Wien
Georg