Achtung im Urlaub - Hinweis Fahrzeugschein: Zocken Österreicher und Italiener ab?
Trotz Bindestrich nicht zahlen. Ein kleiner Bindestrich sorgt unter Autofahrern für Aufregung, besonders bei solchen, die demnächst nach Italien oder Österreich reisen: Es kursieren viele Hinweise, dass Autofahrer dort Bußgeld zahlen mussten, weil ihr Autokennzeichen am Wagen nicht mit dem Eintrag im Zulassungsschein übereinstimmt.
Genauer: Auf den Euro-Kennzeichen (die mit dem seitlichen blauen Feld) gibt es keine Bindestriche mehr zwischen den Buchstabengruppen. In den Papieren sind sie aber meist enthalten.
Hinweis des LRA Böblingen:
Seit kurzem werden deutsche Autofahrer mit Euro-Kennzeichen im Ausland mit Bußgeldern bestraft, wenn in der Zulassungsbescheinigung der automatisiert eingedruckte Bindestrich noch vorhanden ist, obwohl er auf den neuen Euro-Kennzeichen fehlt. Bekannt sind Fälle aus Österreich und Italien, wo Bußgelder bis 500 Euro kassiert wurden. Diese Zulassungsbescheinigungen können ab sofort kostenlos bei den Zulassungsstellen des Landkreises umgetauscht werden.
Neue Zulassungspapiere werden generell ohne Bindestrich ausgestellt, bei Umschreibungen erkundigt sich die Zulassungsstelle, welche Art von Schildern angebracht ist, und stellt die Papiere entsprechend aus.
Die Rechtslage ist zwar eindeutig, da das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestätigt hat, dass das Kennzeichen in der Zulassungs-bescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig. Betroffenen wird dennoch geraten: Wer ein Euro-Kennzeichen hat und ins Ausland reisen will, sollte seine Zulassungspapiere überprüfen. Wenn in den Papieren der Bindestrich noch enthalten ist, empfiehlt sich der Weg zur Zulassungsstelle. Dort wird die Änderung unbürokratisch und kundenfreundlich, nämlich kostenlos, durchgeführt.
Bis zu 500 Euro sollen italienische, bis zu 250 Euro österreichische Verkehrsbeamte für diese Diskrepanz kassiert haben. Angeblich wurde mit Beschlagnahme des Autos gedroht, falls jemand nicht sofort zahlen wollte. Das Landratsamt empfiehlt trotzdem, nicht zu zahlen, sondern einen schriftlichen Bescheid zu verlangen.
QUELLE: © DPolG-Bundespolizeigewerkschaft Bezirksverband NI/HH/HB