hallo jack75,
dann scheinst du wohl das erste Forum- Mitglied zu sein, das eine X- mit DCT hat. Ist das richtig? Das verpflichtet natürlich hier emsig zu berichten wie sich die X mit DTC im Alltag bewegen lässt.
An alle anderen, die schon bestellt haben:
Ist euch aufgefallen, dass in den Vordrucken "Bestellung neues zweirädiges Kraftfahrzeug" in IV; Absatzt 5 der Käufer erst 4 Monate nach vereinbartem Liefertermin nicht mehr an seine Bestellung beim Händler gebunden ist? Hierbei hält sich beispielsweise mein Händler nach eigenen Angaben an die Empfehlung des Zentralverbdandes des dt. KFZ Gewerbes.
Heißt, wenn mein Händler vom Importeur nicht beliefert würde, hätte er nochmal eine 4 monatige Frist, das Krad beizubringen. Der private Kaufinteressent ist dann quasi für die Wartezeit von weiteren 16 Wochen an seine Bestellung gebunden. So kann dann mal eine schöne Saison verstreichen.
Konkretes Beispiel: Ich würde morgen, 2. Mai bestellen. Drei Monate voraussehbare Lieferfrist für eine NC700 mit DTC, so mein Händler und wir haben Anfang August. Zzgl. 4 Monate an dem der Käufer an seine Bestellung gebunden wäre, dann hätten wir Anfang Dezember. Da wird dem Käufer hierzulande doch schon was zugemutet, was meint ihr?
Außerdem ist eine Bestellung meines Erachtens eine einseitige Willenserklärung des Käufers und verpflichtet den Verkäufer nicht zur Lieferung. Der Händler unterschreibt die Bestellung ja auch gar nicht. Er gibt die Bestellung an den Importeur weiter. Eigentlich eine clevere Konstruktion, im Zweifelsfalle heißt es für den Käufer warten, hoffen, warten..
Frage an das Forum:
Was steht denn in der Bestellbestätigung eigentlich genau drinnen? Kommt die vom Importeur, ( mit dem man ja eigentlich gar keine Vereinbarung getroffen hat) oder vom Händler?
Frage an die Forummitglieder in der Schweiz und den EU- Nachbarländern? Ist das Bestellprozedere bei euch identisch (gewesen)?
gume
PS: hab mich nicht getraut hier einen eigenen Thread aufzumachen, Beitrag kann gerne vom Moderator verschoben werden