Zitat von isserleyAlles anzeigen
c) Irgendwo ist ein Übermittlungsfehler passiert - statt mit einem "n" wurde mein Nachname mit einem "h" geschrieben.
Hi,
da du den Brief aufgemacht hast, ist das erledigt .... wenn so etwas ist kann man den ungeöffneten (!!) Brief wieder mit dem Vermerk 'Empänger unbekannt' zurückgehen lassen.
Als Konsequens kann passieren
- Verfahren wird eingestellt (unwahrscheinlich, da dein amtlichen Kennzeichen bekannt ist)
- eine Korrekte Halterermittlunng (Kostet extra und wird umgelegt)
Also: zahle unter Vorbehalt, und erhebe Einspruch (kostet extra) ... oder Zahle einfach (ist doof, ist aber so)
viel Spass ....
Joerg