Beiträge von Opa-Kalle

    Hallo,

    selbst wenn der B196 abgeschafft würde, was unwahrscheinlich ist, haben wir in Deutschland diesbezüglich Bestandsschutz. Heißt, alle die vor einer (fiktiven) Abschaffung den B196 gemacht haben, dürfen ihn auch weiter nutzen.

    Ja, da gebe ich dir recht. Ich bin an sehr heißen Sommertagen mit dem 125er Roller auch nicht immer in voller Montur gefahren…😉


    Gruß Kalle

    Hallo Ronald,

    Betonung auf „Ältere“. Wenn ich damals (1976) nicht auch Klasse 1 gemacht hätte, dürfte ich jetzt trotzdem unseren 125er Piaggio-Roller fahren…😉

    Ich hatte keine Sorgen diesbezüglich, bin nur auf den zitierten Artikel von Pietzt eingegangen…


    Gruß Kalle

    Hallo Paul,

    da ich ja grundsätzlich nicht grüße, habe ich ja die richtige Wahl getroffen…😉


    Gruß Kalle

    Hallo Pietzt,

    andererseits arbeitet das entsprechende EU-Gremium an einer EU-weiten Umsetzung nach Vorbild des B196.

    Laut der ersten Entwürfe dieser geplanten EU-Verordnung soll die neue EU-Schlüsselzahl 60.02 lauten. Nach entsprechendem Führerschein-Eintrag dürfte dann jeder B196 Inhaber, EU-Weit 125er Roller/Motorräder fahren.


    Was hier am B196 zu bemängeln wäre, ist die große Spanne der Qualität der B196 Schulung. Da gibt es wohl auch keine Kontroll-Instanz.


    Gruß Kalle