Beiträge von Jr`s NC

    Ist aber leider nicht zulässig.

    Pro Sitz 1 paar Fußrasten an den originalen Stellen, da du sonst nicht auf unerwartete Ereignisse reagieren kannst(Hinterradbremse).


    Das sagt die KI dazu:


    Zusätzliche Fußrasten (sogenannte „Highway Pegs“) sind in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht erlaubt. Der Hauptgrund hierfür ist, dass der Fahrer jederzeit in der Lage sein muss, die Bedienelemente wie Bremse und Schalthebel sicher und ohne Verzögerung zu erreichen sind

    Hier sind die wichtigsten Punkte zur rechtlichen Lage:

    Verkehrssicherheit: Wenn Ihre Füße auf zusätzlichen Rasten statt auf den regulären Positionen ruhen, ist eine sofortige Reaktion in Gefahrensituationen (insbesondere Bremsen) nicht gewährleistet.Betriebserlaubnis & Versicherung: Die Montage nicht zugelassener Bauteile kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dies birgt das Risiko von Bußgeldern bei Kontrollen und kann im Falle eines Unfalls dazu führen, dass Versicherungsleistungen gekürzt werden.Ausnahmen: Bei einigen speziellen Modellen (z. B. bestimmte Cruiser-Modelle mit Kombibremse) sind solche Rasten teilweise ab Werk zugelassen. Dies ist jedoch die absolute Ausnahme.Generelle Anforderungen: Für reguläre Fußrastenanlagen gilt: Sie müssen in der Regel klappbar sein (um beim Aufsetzen in Kurven nicht auszuhebeln) und über eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Teilegutachten verfügen, sofern sie nicht vom Fahrzeughersteller stammen.

    Fazit: Von einer nachträglichen Montage zusätzlicher Fußrasten, die nicht explizit für Ihr Fahrzeug zugelassen sind, ist dringend abzuraten. Wenn Sie Ihre Sitzposition ändern möchten, greifen Sie auf zertifizierte, für Ihr Modell zugelassene Fußrastenanlagen zurück

    Kalle, mach dich erstmal schlau, ob es bei dir erlaubt ist, ganz wichtig !!!

    Wenn man z.B. in einem Wasserschutzgebiet wohnt, kann es richtig teuer werden.

    Ein Vermieter kann viel in einem Mietvertrag reinschreiben, das heisst nicht, das es immer richtig sein muß.

    Mit einem Wasserschlauch(kein HDR & MDR) und ohne Reinigungsmittel, ist es auf der Straße erlaubt wenn ein Abfluß in die Kanalisition gewährleistet ist. Dies ist gleichzusetzen mit Regen....kann aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein !

    Mit Reinigungsmittel muß es aufgefangen werden(dann entsprechend entsorgen) oder es muß ein Ölabscheider vorhanden sein.