Diese Frage habe ich auch schon mal gestellt, wurde leider nicht beantwortet...
Beiträge von Jr`s NC
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Was ich nicht verstehe, warum das eine Schreiben aus der Schweiz kommt und von deinem Kumpel ein Schreiben aus den NL bekommt zum mehr oder weniger gleichen Sachverhalt. Ist er aus den NL?
Hier mal ein Anwalt :
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Der erste Feler, in meinen Augen war, den Verstoß und deine Daten preiszugeben. Du bist kein Anwalt der sich mit diesen Dingen befasst und du weisst nicht ab alles ordnungsgemäß korekt abgelaufen ist.
Wenn du eine RSV hast, kostet dich das fast oder gar nichts, sich mal beraten zu lassen. Bezahlen kannst du immer noch wenn alles korekt war und alleine die Differenz zwischen den Geschwindigkeiten und des zu bezahlenden Betrags, sollte einen aufhorschen lassen.....
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Alles anzeigen
Meine Haltung zu Bestellungen in China kennst Du ja,
die Diskussion müssen wir nicht nochmal anfangen.
.......
Bitte BTT, DANKE
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Bei rechtlichen Sachen gegenüber ermittelden Behörden, gilt leider die Regel : " Reden ist silber und schweigen ist glod ".
Alleine schon die Tatsache ist, das für weniger Geschwindigkeitsübertretung mehr zahlen sollst als dein Kumpel, ist es die Sache wert einen RA aufzusuchen.
Das ist nur mM, allerdings ist der zu entrichtende Betrag ein knaller........
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Wenn eine ABE vorliegt, ist alles bestens !!!
Wenn ich fragen darf, welche und wieviel hat der Bremshebel gekostet ?
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Das kannst du halten wie du möchtest aber warum sollte man seine rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen ?
Das steht ja jedem schließlich zu.
Das ist zwar lobenswert aber leider nicht mehr zeitgemäß....
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Ja, die kenne ich, kommt aber eh alles aus CN, also was solls......
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Grundsätzlich sollte man keine Angaben machen, wer gefahren ist. Die Polizei, egal wo, ist eine Ermitlungsbehörde gegen einen/Dich !!!
Man hat das Recht zu schweigen und sich nicht selber zu belasten.
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, sollte man diese in anspruch nehmen.
In der NL ist der Fahrzeughalter dafür verantwortlich aber auch hier muß man keine Angaben zum geschehen machen.
Schweizer Behörden können Ihnen nicht direkt in Deutschland die Fahrerlaubnis entziehen, da sie nur für ihr eigenes Staatsgebiet zuständig sind, auch hier sollte man einen RA hinzu ziehen