Beiträge von Jr`s NC
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Ich unterstelle ihnen eine böswilligkeit so wie Vorsatz, da beide Polizisten das selbe ausgesagt haben und der Zeuge ihnen wiedersprach !
Antwort: Wenn sie meinen, sehen wir uns halt vor Gericht !
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Auch ich wurde schon Opfer von einer reinen Behauptung der Polizei, ich sei gerast und hätte die Kurve unmittelbar vor ihnen geschnitten bei einem mir entgegekommenden Polizeifahrzeug, die ich aber schon gesehen hatte ! 50Kmh waren erlaubt, auch eine sehr bekannte Blitzerstelle und bin ordnungsgemäß gefahren mit Zeuge im Auto !!!
Sie mußten im Feierabendverkehr wenden und hatten mich nach 150m-200m angehalten, diese reine falsche Behauptung hatte mich was um die 90€ gekostet + Punkte. Das ist aber jetzt über 20 jahre her und seitdem ist aus dem Spruch dein Freund und Helfer nur noch ein und übrig geblieben......
Hätte aber auch dagegen angehen können aber ohne RSV wägt man ab, was ein RA kostet + Gerichtskosten und darauf wird von der Polizei abgezielt.....was zu 90% - 95% ihrer Fälle zu ihren gunsten ausgeht....
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Handmade und wieviel Km hat das Öl drauf?

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Selbst wenn der Verdächtige es rechtzeitig schaft(mit dem Auto z.B) diese Messung zunichte macht(Wegstrecke nicht ausreichend) durch ein Bremsmanöver, hat die Polizei das nachsehen...
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Nur daß das klar steht, ich stehe nicht auf der Seite des Fahrers!
Die angegebenen Geschwindigkeiten sind nur Schätzungen und Vermutungen, kein Beweis.
Auf Autobahnen und Landstraßen muß eine gewisse Strecke mit einem Providafahrzeug eine Messung erfolgen, damit sie beweiskräftig ist vor Gericht!
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Allein schon wann man schaltet kann dies erklären, der eine früher, der andere später.....
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Käme nicht das eher in betracht?
Zu schnell Fahren ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Bußgeldkatalog geahndet wird. Es wird erst ab extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen (meist ab ca. 50–60 km/h drüber oder bei § 315c StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs") als Straftat eingestuft, was Geldstrafen, Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann
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WTF
Punkt 1 ist, wäre er anständig gefahren !
Punkt 2 ist, ein Fahrzeug zu beschlagnahmen halte ich für einen Eingriff in die Privatsphäre und für mich nicht zulässig.
Entweder kann ich durch eine Messung genau nachweisen wie schnell man gefahren ist oder nicht, schätzen wäre wie würfeln anzusehen.
Als nächstes beschlagnahmt man das Handy, wegen den GPS Daten oder was?
Punkt 3 ist, halte den Mund gegenüber der Polizei.
Ich denke mal, es werden alle relevaten Daten gespeichert wie Drehzahl, Geschwindigkeit, usw. in Loopfunktion......