Beiträge von Manfred

    Nach den ersten Kilometern mit den neuen Fußrasten kann ich noch nicht bestätigen, das sich die 172 € für mich gelohnt haben.
    Ich finde die Sitzhaltung eher unbequem und gewöhnungsbedürftig. Ich habe am Sonntag ein ADAC Kurventrainig in Lüneburg. Da werde ich dann mal die Kurventauglichkeit testen.


    Sollte mich das dann auch nicht überzeugen, werde ich sie hier im Forum anbieten.

    Ich weiß gar nicht, was du willst. Die StVO ist doch nur ein Angebot. Und die Trottel, die sich daran halten, werden schon sehen was sie davon haben.


    Nee, aber mal im ernst. Solange, wie die Strafen hier in der BRD so gering sind, wird sich das nicht ändern. Auch wenn die Verkehrsüberwachung nicht überall sein kann, alleine schon der Gedanke an die Strafe muß zwingend zur Einhaltung der STVO führen. In anderen Ländern funktioniert das meistens. Das geht über das Geld und über Fahrverbote.
    Also drastische Geldstrafen und Fahrverbote einführen. Bei 20 KmH schneller als erlaubt zb. 500 € oder so. Bei Rot über die Ampel 6, Monate Fahrverbot und 2000 € Geldstrafe. Wer unter Alkohol oder Drogeneinfluß fährt, Lebenslang Fahrverbot und Versteigerung des Fahrzeugs.


    Irgend wie in der Art


    und eben, am 19.07.16 sind sie angekommen.


    An dieser Laufzeit, Seol - Hamburg sollte sich DHL mal ne scheibe abschneiden.


    Ich habe 172 € dafür bezahlt.


    Zoll ist nicht hinzu gekommen, allerdings war ein grüner Zoll Zettel auf dem Packet.


    Warum einige noch Zoll bezahlen müssen und andere nicht, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Moin Moin,


    Beim ADAC gibt es folgende Auskunft dazu:


    Quelle ADAC


    Der Bundesgerichtshof (Az: VI ZA 40/11) hat am 13.12.2011die schon seit Jahren geltenden Grundsätze zum Nutzungsausfall in Hinblick auf ein Motorrad bestätigt. Nach diesem Grundsatz setzt der Anspruch auf Nutzungsausfall voraus, dass der Geschädigte eine objektive „Bewegungseinschränkung“ durch den Fahrzeugausfall hat. Rein emotionale Erschwernisse geben keinen Anspruch auf Nutzungsausfall.
    Konkret zum Motorradfahren stellte das Gericht u.a. fest: Stellt das Motorradfahren ein reines Hobby für den Geschädigten dar, ist eine vermögensrechtliche Bewertung - und damit ein Anspruch auf Nutzungsausfall - nicht möglich, da das Motorradfahren in diesem Fall nicht zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung eingesetzt wird. Nutzungsersatz kommt nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögensmässig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht. Anders als bei einem für den alltäglichen Gebrauch vorgesehenen Pkw ist die jederzeitige Benutzbarkeit des Motorrades für den Kläger nach seinem eigenen Vortrag zwar ein die Lebensqualität erhöhender Vorteil, der jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert darstellt. Die Wertschätzung des Motorrades stützt der Kläger, der auch über einen Pkw verfügt, außer auf den Gesichtspunkt der Mobilität auch darauf, dass das Motorradfahren sein Hobby sei.
    Zur Klarstellung und als Ergänzung zu diesem Urteil sei darauf hingewiesen, dass es selbstverständlich auch für Motorräder Nutzungsausfall gibt, sofern dem Geschädigten kein anderes Fahrzeug (Motorrad oder Pkw) zur Nutzung zur Verfügung steht.


    Moin Moin,


    ich habe jetzt beim Campingplatz Weserterrasse 1 Zimmer für mich reserviert.