Zitat von comedyAlles anzeigenHallo, könnt Euch ja in meiner Galerie ansehen wie es mit 2 TFL am Sturzbügel aussieht.
Suuuuper
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Gruß und Dank
Tobias
Zitat von comedyAlles anzeigenHallo, könnt Euch ja in meiner Galerie ansehen wie es mit 2 TFL am Sturzbügel aussieht.
Suuuuper
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Gruß und Dank
Tobias
Zitat von isomoticAlles anzeigenMöchte allerdings eine Lösung mit zwei Leuchten, am besten re/li vom Scheinwerfer, denke die Zuberhörindustrie wird sich mit der neuen Regelung noch intensiver beschäftigen.
Ja, das hatte ich zuerst auch vor, zwei sind eben noch besser zu erkennen. Da hätte ich noch einen Sturzbügel benötigt, Kabel anders verlegen müssen,...
Runde Leuchten sehen dann bestimmt auch besser aus. Auf die Zubehörindustrie mochte ich nun doch nicht mehr warten
Gruß
Tobias
Soooo, die Arbeit ist getan und ich bin sehr zufrieden
Ich habe mal ein paar Bilder gemacht und in meiner Galerie abgelegt.
Der doch sehr markante Unterschied zwischen TFL und Abblendlicht wird leider auf den Fotos nicht deutlich, ich mache bei gutem Wetter mal welche in der Sonne und aus größerer Entfernung. Der Vorteil der TFL ist auch, das es in einem größeren Winkel vor dem Motorrad, also auch seitlich versetzte Ansicht, sehr hell ist.
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Gruß und schönen Sonntag
Tobias
BASt-Studie (Bundesanstalt für Straßenwesen) empfiehlt Tagfahrleuchten für Motorräder
http://www.bast.de/cln_016/nn_…eihe-f/2009-2008/f71.html
Da sich das einstige PDF-Dokument nicht mehr im Netz befindet, hier ein paar Auszüge.
Die wichtigsten Ergebnisse für die Verbesserung des vorderen Signalbildes am Motorrad sind:
* Eine Tagfahrleuchte nach ECE-R87 ist besser erkennbar als Abblendlicht.
* Zwei Tagfahrleuchten sind besser erkennbar als eine Tagfahrleuchte.
* Lichtstärkere Tagfahrleuchten sind auf größere Entfernung besser erkennbar als lichtschwächere Tagfahrleuchten,
während Erkennbarkeitsunterschiede durch verschiedene Farben beziehungsweise Farbbereiche mit zunehmender Beobachtungsentfernung abnehmen.
* Mehrspurige Fahrzeuge und ihre Beleuchtung hatten keinen Einfluss auf die Erkennbarkeitsbewertung der Motorräder.
Ich persönlich finde die amerikanische Variante B (mit Blinker) auch nicht schlecht, wird in Deutschland aber nicht zugelassen ![]()
Zitat von mot-teileAlles anzeigenDie Tagfahrlichter haben im Regelfall drei Anschlüsse.
Masse, Plus und einen Plus der ans Abblendlicht geht. Sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird schaltet sich das TFL automatisch aus.
Genau, geht auch! Muss man halt nur das Abblendlicht ein/aus schalten und das Fernlicht mit einbeziehen.
Zitat von comedyAlles anzeigen
Wie kommst du denn darauf, dass das Rücklicht leuchten muss. Hab ich so im Gesetzestext nicht gefunden.
Steht aber auch nicht drin das es nicht leuchten darf.
Ich nicht, die Informationen stammen vom Essener Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) ![]()
Zitat von comedyAlles anzeigenWenn du das so machst, gibt es noch das Problem, dass dein TFL auch leuchtet wenn du auf Fernlicht schaltest.
Lichthupe wäre ja ok, aber Fernlicht und TFL darf nicht sein.
Du könntest das mit einem KFZ-Relais mit Umschaltkontakt lösen.
Danke für den Hinweis, muss ich noch einmal genau prüfen. Bin eben doch kein Elektroniker. ![]()
BASt-Studie empfiehlt Tagfahrleuchten für Motorräder
http://www.bast.de/cln_016/nn_…eihe-f/2009-2008/f71.html
Wurde auch hier schon einmal diskutiert: http://www.nc750.de/forum/viewtopic.php?f=55&t=1131&start=75
LG
RobbiTobbi
Seit 1. April 2013 sind Tagfahrleuchten (TFL) auch an Motorrädern erlaubt. Das Essener Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) weist darauf hin, dass nur Tagfahrleuchten angebaut werden, die nach ECE-R 87 geprüft und genehmigt sind.
Die Kennzeichnung von Tagfahrleuchten ist "RL".
Die Lichtfarbe ist weiß.
Erlaubt sind laut IfZ wahlweise eine oder zwei TLF.
Die Tagfahrleuchte darf mittig oberhalb oder unterhalb des Hauptscheinwerfers sowie seitlich montiert werden. Bei einem seitlichen Anbau darf der Rand der leuchtenden Fläche der TFL nicht mehr als 25 Zentimeter aus der Fahrzeugmitte ragen.
Bei Verwendung von zwei Tagfahrleuchten sind diese symmetrisch zur Fahrzeug-Mitte anzuordnen, der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen darf nicht mehr als 42 Zentimeter betragen. Die Einhaltung dieses Maximalabstandes entfällt, wenn das Tagfahrlicht in andere vordere Leuchten integriert ist oder bei symmetrischer Anordnung innerhalb der Fahrzeugsilhouette liegt.
Bei einem geringeren Abstand als 40 Millimeter zu einem Fahrtrichtungsanzeiger sind Sonderregelungen einzuhalten (Erkennbarkeit des Blinklichts).
Grundsätzlich gilt, dass Tagfahrleuchten mindestens 25 Zentimeter bis maximal 1,50 Meter über dem Boden angebracht werden und horizontal nach vorne stahlen müssen.
Sie dürfen mit der Lenkung mitschwenken.
Das Tagfahrlicht muss sich automatisch einschalten, sobald der Motor läuft.
Es muss sich automatisch ausschalten, sobald das ,,Fahrlicht (Hauptscheinwerfer-Abblendlicht, Rücklicht und Nummernschildbeleuchtung) eingeschaltet wird. Dies gilt nicht für die Betätigung der Lichthupe.
Nach Einschätzung des Instituts für Zweiradsicherheit könnte dies durch einen separaten Wechselschalter für Abblendlicht und TFL realisiert werden.
Auch bei eingeschaltetem TFL muss das Rücklicht brennen.
Die Nummernschildbeleuchtung kann, muss aber nicht eingeschaltet sein.
Der Anbau muss nicht von einer Prüforganisation abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Allerdings muss der Anbau ordnungsgemäß vorgenommen werden, damit es bei der nächsten Hauptuntersuchung keine Schwierigkeiten gibt.
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Ich habe mir ein entsprechendes Tagfahrlicht und Montagematerial besorgt. Die Befestigung erfolgt an der Gabelbrücke (Gewindeloch) mit Abstandshalter. Den Strom nehme ich vor der Glühbirnenfassung ab und montiere dann einen wasserdichten Wechselschalter unterhalb der Tachokombination. Vom Wechselschalter, geht der Strom dann je nach Schalterstellung, zum TFL oder Abblendlicht.
Wenn ich alles fertig habe mache ich mal ein Foto ![]()
Gruß
RobbiTobbi
Ahhhh, jetzt hab ich es
Auf der Österr. Seite im Zubehörkatalog gefunden:
Hallo,
da ich vorher ein schwarz glänzendes ATV gefahren bin, durfte ich viel Erfahrungen mit Pflegemitteln machen.
Der Kunststoff war nicht lackiert und somit noch empfindlicher als eine lackierte Fläche.
Eigentlich hat nur häufiges wachsen geholfen, um damit eine Schutzschicht aufzubauen.
Gute Erfahrungen, auch beim Pkw, habe ich mit A1 Speed Wax plus 3 gemacht.
Falls es doch mal Kratzer gab, hat die S100 Lack- & Kunststoffpolitur weiter geholfen.
Bei tieferen Kratzern war nichts zu machen und Polituren mit hohem Schleifmittelgehalt die Kunststofffläche nur matt gemacht.
Also habe ich alle lackierten Flächen und die Felgen mit A1 Speed Wax plus 3 an der neuen X behandelt. So fällt die Reinigung z.B. von Kettenfett auch leichter.
Beim ATV habe ich z.B. die Einstiegsbereiche auch mit schwarzer Steinschlagschutzfolie beklebt. Aber erst nach dem Zerkratzen ![]()