Beiträge von Berndte

    Ich habe selber Kellermänner mit Positionslicht in klar (147.200 + 147.250)montiert und ich würde sie mir nicht nochmal kaufen. Das Positionslicht schluckt den Blinker, es müsste wegdimmen. Nimm lieber Kellermänner mit 2 Blink LED für vorne (142.100). Was nutzt es wenn du auf einer linksabbiegende Vohrfahrtsstrasse Recht hast, dich der Gegenverkehr jedoch auf die Motorhaube nimmt.

    Jeder kennt doch den "ollen" Goethe und seinen "Zauberlehrling". Besonders gut erinnere ich mich an folgende Textstelle:


    "Herr, die Not ist groß!
    Die ich rief, die Geister
    werd ich nun nicht los."


    Warum ich das hier schreibe....lest selber:


    https://charismatismus.wordpre…assen-des-pfarrheims-auf/


    So weit so....neh ich schreib es nicht.


    Was wollte Goethe uns mit dem Zauberlehrling eigentlich sagen? Vielleicht das:



    Aufbau


    Anfänglich ist er stolz auf sein Können, doch bald merkt er, wie er der Situation nicht mehr gewachsen ist, und er sagt die geflügelten Worte:


    „Die ich rief, die Geister, Werd’ ich nun nicht los.“


    - Überheblichkeit und Wichtigtuerei
    - Umsetzung des Vorhabens
    - Machtrausch

    - Angst und Verzweiflung
    - Hilfloses Schimpfen
    - Verzweiflungstat
    - Hilferuf
    - Rettung durch den Zaubermeister


    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Zauberlehrling


    Im übrigen sollte jeder den Zauberlehrling für sich interpretieren und nicht auf bereits angefertigte Erklärungen zurückgreifen.


    Wie sagte meine Oma aus Ostpreussen immer: Nehmt die Wäsche ab, die Z....r kommen, aber was wenn sie bleiben?


    http://www.mdr.de/exakt/penig-grossfamilie-100.html


    Gruß Berndte


    Dem kann ich nichts hinzufügen, Danke an alle. Bis zum nächstem mal.


    Gruß Berndte


    p.s. vlt. hat ja mal ein anderer eine Touridee. Vlt zur "Lady Agnes" und dann weiter in die letzte Bugastadt.

    Danke für deine Darstellung Sigi,


    aber warum existiert dann noch Art. 146 ???


    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


    Dieser Artikel ist nach deiner Ausführung ja nun überflüssig. Warum wird er, wenn die BRD das GG wie eine Verfassung ansieht, nicht entfernt???


    M. M. n. hat die BRD keine Verfassung, obwohl die "Einheit" ja vollzogen wurde.


    Gruß Berndte

    Hallo Sigi,


    bitte berichtige mich, falsch ich falsch liege.....



    Wir können keine Verfassung durch eine neue ersetzen, die BRD hat keine Verfassung. Die BRD hat ein GG in dem steht, das nach der Wiederverinigung eine Verfassung zu erstellen und zu beschließen ist. Warum heben wir Bundesweit am 3.10. frei? Richtig, dieser Tag ist ein Feiertag, genannt "Tag der Deutschen Einheit". Ja was denn nu???? Am 3.10.1990 sind 5 neu gegründete Bundesländer der alten Bundesrepublik Deutschland beigetreten, nix da mit Wiedervereinigung und deshalb auch keine Verfassung.


    Gruß Berndte

    Hallo Manfred,



    ich habe einen Satz aus deinem Zitat mal gefettet. Ich verstehe ihn nicht, weil mir für diese Aussage die Rechtsgrundlage fehlt. Wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?


    Ich weiß nur, das Menschen die fliehen an Leib und Leben bedroht sind. Menschen die in ihren Heimatländern politisch oder religiös verfolgt werden können in der EU einen Antrag auf Asyl stellen und zwar in dem Land, in dem sie EU Boden zuerst betreten, das gilt für Ungarn und Polen ebenso wie für alle anderen EU Länder. Mir ist auch kein EU Land bekannt, welches begründete Antragsteller ablehnt. In Der BRD ist das im GG und Asylrecht verankert.


    Dann gibt es noch Menschen die vor Krieg fliehen. Da greift dann die Genfer Flüchtlingskonvention. Diese Menschen können in der BRD subsidiären Schutz nach Flüchtlingskonvention erhalten, solange er nötig ist, aber kein Asyl.


    Lieber Manfred, wo bitte steht, das ich in der Pflicht bin jeden Menschen, der aus welchen Gründen auch immer "flieht", den Puderzucker tröpfchenweise in seinen Ars... zu blasen??


    Wenn ich morgens zur Arbeit fahre kommen mir aus unserer "Neubürgerunterkunft" Menschen entgegen, die vom Aussehen her aus Balkan- Kaukasusländern stammen können und gehen mit Mörtel, Gips und Zementverschmierten Arbeitssachen zur S-Bahn. Ich bin mir fast sicher das Sie alle Sozialversicherungspflichtig angemeldet und für den Mindestlohn auf Berliner Baustellen ihrem Tagwerk nachgehen. Wenn dem so ist dann sollten sie aber auch alle zum Leben nötigen Ausgaben selber tragen und nicht von meinen Steuergeldern zusätzlich alimentiert werden. Das Geld können wir auch für gesellschftlich wichtigere Projekte ausgeben.


    Wenn du lieber Manfred dich verpflichtet fühlst, jedem den Puderzucker...., dann nimm Dein Geld und mach es, aber lass die, die sich nicht verpflichtet fühlen in Ruhe.


    Sozialisten kämpfen nur so lange für Ihre Sache, wie sie selber was in die eigene Hand gelegt bekommen. Wenn es an das Teilen des "Eigenen" geht trennt sich die Spreu vom Weizen.
    Irgendwo gelesen und frei interpretiert.

    Beim "altem" DCT geschieht nach betätigem des "Notaus" folgendes:


    Das Motorrad rollt bis zum Stand aus, die Gangstufen werden nicht bis nach N herrunter geschaltet. Nach dem erneutem betätigen des Notaus kann mit eingelegter Gangstufe nicht gestartet werden, das Getriebe kann "hängen". Um das Getriebe in N schalten zu lassen ist das Motorrad langsam nach vorne zu bewegen, bis der Leerlauf eingelegt werden konnte, danach normal starten und losfahren.


    Gruß Berndte

    Thema Handschlag verweigert:


    Es wird ein Vater (Imam), dem Koran demnach streng verplichtet, in die Schule einbestellt wegen "Schulhofrangeleien" seines Sohnes. Mehrere vorrausgegangene Gespräche mit der Mutter des Sohnes fruchteten nicht. Der Vater verweigerte der Lehrerin die in Deutschland übliche Begrüßung per Handschlag, begrüßte aber die Lehrerin mit den ihm zu verfügung stehenden Respektsbezeugungen.


    Soviel konnte ich der Presse entnehmen. Leider bleiben einige für mich wichtige Fragen offen.


    1. war die Mutter bereits mehrfach wegen der "Schulhofrangelei" oder wegen mehrerer Rangeleien einbestellt worden ???
    2. hatt die Mutter versucht Einfluss auf das Verhalten des Sohnes zu nehmen oder es dem Familienoberhaupt geschildert ???
    3. was waren das für Rangeleien ??? Ging es dort um Rangeleien mit Ungläubigen und dem Mann nicht Ebenbürtigen oder um "Kämpfe" Pubertierender ???
    4. ist die strenge Koranauslegung des Vaters für das Verhalten des Sohnes verantwortlich ???


    Da die Presse diese Fakten nicht benennt muss ich, sofern ich mir eine Meinung dazu bilden will, auf meine eigenen Erfahrungen zurückgreifen.