Beiträge von accirus

    Wie in meinem letzten Beitrag erwähnt ist die Original-Givi-Scheibe genauso viel oder genauso wenig in Deutschland zugelassen wie die gekürzte mit dem schwarzen Band und einem Aufsatz drauf.

    Da ich, warum auch immer, den letzten Beitrag nicht mehr ändern kann, hier der Nachtrag als neuer Beitrag:


    Aus der Behauptung des letzes Beitrags ist Wirklichkeit geworden. Ich habe die ABE für die Givi-Scheibe am Integra erhalten, aus der eindeutig hervorgeht, dass diese ungültig wird, wenn man da einen Aufsatz draufzangelt. Da sehe ich mit meiner Original D1109ST und der vorhandenen Prägung deutlich besser aus: Wenn ich mir da jetzt ein farbloses Schutzband drumbaue und die ABE dabeihabe.......

    Ich behaupte mal, dass eine ABE für den MRA-Aufsatz natürlich nur für die Original-Honda-Scheibe gilt. Insofern fährt derjenige, der mit der wegen ABE kastrierten Givi-Scheibe und dem MRA-Aufsatz herumfährt genauso ohne ABE wie mit der unkastrierten Givi-Scheibe, nur dass er deutlich hässlicher herumfährt und fast das Doppelte ausgegeben hat.


    Aber: jeder wie er will.......

    Das bemängelte träge Handling wäre zu erklären, wenn die ein Exemplar mit Brdigestone-Reifen erwischt haben. Der Unterschied zu den Metzeler Z8 ist gewaltig und es fühlt sich an wie ein ganz anderes Mopped.


    Ansosnten bin ich wahrscheinlich nicht intelligent genug für die Zeitschrift Motorrad, denn ich kann nicht verstehen, wie der Roller mit dem mit Abstand geringsten Preis, dem mit Abstand geringsten Verbrauch, der besten Beschleunigung und dem geringsten Bremsweg mit Abstand die schlechteste Wertung bekommt.


    Das ist wahrscheinlich die gleiche "Logik" warum bei Motorrad ein Digital-Abo fürs Ipad teurer ist als ein Print-Abo. Ich werde wahrscheinlich mein Print-Abo von Motorrad kündigen bis die wieder logisch nachvollziehbare Preise haben und das Digital-Abo für max. 50% des Print-Abos anbieten, denn es entfallen ja schließlich Druckkosten, Papier- und Versandkosten.

    Zu dem letzten PS:
    Das gilt, wenn das ganze Fahrzeug keine ABE hat.


    Die Givi-Scheibe hat in der EU eine Zulassung und ist frei käuflich. Das ist somit ein Streitfall.


    Ich bin mit meiner Goldwing 10 Jahre lang mit einer US-Scheibe gefahren und damit auch 5 Mal ohne Beanstandung zur Hauptuntersuchung gewesen.


    Aber is scho Recht (wie der Bayer sagen würde). Nur was Givi da macht, so ein häßliches Ding mit dem schwarzen Rand (warum nicht wenigstens farblos, wenn schon der Kantenschutz sein muss, obwohl die Original-Honda-Scheibe auch keinen Kantenschutz hat) und dann stillschweigend auf die gleiche Höhe wie die Honda-Scheibe absägen: das geht gar nicht!

    Leider kann man den schwarzen Rand nicht einfach abmachen, weil er geklebt ist und die Rückstände nicht entfernbar sind, ohne die Scheibe unsansehnlich zu machen. Givi liefert in D wohl nur die kastrierte Scheibe mit dem passenden Trauerrand und die hohe Version bekommt man in D nicht.